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Bebauungsplan 11-14b wurde 2017 wegen „Verwertungsdruck“ geteilt

In der Begründung zur Drucksache – DS/0113/VIII der BVV Lichtenberg vom 16.2.2017 findet sich als Begründung: „Es ist den Mitgliedern der BVV nicht klargemacht worden, wer den „Verwertungsdruck“ ausübt und warum.“

Im Wortprotokoll des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz führt Herr Güttler-Lindemann aus, dass der B-Plan geteilt werden musste, da einer die Trabrennbahn sichern und der andere eine bauliche Nutzung ermöglichen soll. Hierbei müssen denkmalschutzrechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Eine genaue Planung liege noch nicht vor. Auslöser der Teilung sei, neben den Bebauungsabsichten den Schutz der Trabrennbahn im Kern zu gewährleisten.

DS/0113/VIII benennt die folgenden Planungsziele:

Planungsziele des Bebauungsplans 11-14ba

  • Festsetzung eines Mischgebiets und eines allgemeinen Wohngebiets,
  • Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“,
  • Sicherung öffentlicher Straßenverkehrsflächen und
  • Sicherung naturnaher Grünflächen.

Quelle: Bezirksamt Lichtenberg

Planungsziele des Bebauungsplans 11-14bb

  • Festsetzung einer Fläche mit dem besonderen Nutzungszweck „Pferdesport und
    Freizeitnutzung“,
  • Sicherung einer internen Erschließung sowie
  • Festsetzung von Waldflächen.

Quelle: Bezirksamt Lichtenberg

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