Kategorien Rahmenplan-Ost
EIN STARKES STÜCK MIT VIELEN SCHWÄCHEN

Zunächst einmal ist es zu begrüßen, dass das Stadtplanungsamt zumindest für einen Teil von Karlshorst endlich einen Rahmenplan vorlegt, der für die nächsten Jahre Aussagen über die Entwicklung dieses Bereiches macht, wobei sich sofort die Frage stellt, ob dieser Bereich einen Zuwachs von über 50% (bezogen auf die heutige Bewohnerschaft) überhaupt verträgt.

Mit dem jetzt vorliegenden Konzept hat das Büro PFE die Vorgaben des Stadtplanungsamtes sehr anschaulich umgesetzt und um Kommentierung gebeten, siehe:

https://mein.berlin.de/projekte/rahmenplan-karlshorst-ost/?initialSlide=1

Die folgenden Ausführungen und Handlungsempfehlungen nehmen Bezug auf die Abbildung und die Listen dieser Seite.

DAS STADTPLANUNGSAMT:

…. RECHNET FORMAL KORREKT UND KOMMT DADURCH ZU FALSCHEN ERGEBNISSEN

Die Grundlage für die Ermittlung der sozialen Infrastruktur (Schule, Kita etc.) sind die Orientierungs­werte des Berliner Modells der Kooperativen Baulandentwicklung. Diese gehen von einer Durchschnitts­demographie aus. Tatsächlich liegen durch den Zuzug junger Familien die Zahlen der Kinder und Jugendlichen in Karlshorst deutlich höher als im berlinweiten Schnitt.
Die Planung muss entsprechend korrigiert werden.

…. WIEDERHOLT DIE FEHLER DER LETZTEN JAHRZEHNTE

Berlin braucht Wohnungen, vor allem preiswerte. Dies ist unbestritten. Wohnungen brauchen aber auch die entsprechende Infrastruktur wie Schulen, Straßen, Grün etc.

Bisher wurden in Karlshorst viele Wohnungen genehmigt, ohne dafür vorher(!) die notwendige Infrastruktur bereit zu stellen. Der aktuelle Fehlbedarf von mindestens 440 Grundschulplätzen und der tägliche Verkehrsstau auf der Treskowallee seien dafür beispielhaft genannt.

Das Prinzip: „Wohnungsbau jetzt genehmigen, die bestehenden Probleme damit verschärfen und diese in einer ungewissen Zukunft lösen zu wollen“ zeigt sich auch im Rahmenplan Karlshorst-Ost. Bei dieser Aussage ist sehr wohl berücksichtigt, dass das Stadtplanungsamt bei „Lückenbebauung“ nach §34 keine Gestaltungsmöglichkeiten hat, da eine Genehmigung zu erteilen ist, wenn der Bauherr bestimmte Rahmen­bedingungen einhält. Bei allen Projekten, die einen Bebauungsplan erfordern, liegt die Planungshoheit jedoch beim Bezirk. Und hier werden die gleichen Fehler wiederholt, wie -exemplarisch- folgende Vorhaben zeigen:

– Die Bebauung in der Zwieseler Str. 164 (Nr. 8, blau) soll kurzfristig realisiert werden, der Ausbau der Zwieseler Str. 8 (Nr. 5, orange) erst mittelfristig geprüft(!) werden.

– Die Gartenstadt IIa (Nr. 7, blau) soll kurzfristig genehmigt werden, die Ertüchtigung der Köpenicker Allee (Nr. 3+4, orange) ist erst mittelfristig geplant.

– Besonders problematisch sind bei der Gartenstadt IIa die denkmalgeschützten ehemaligen Flugzeughallen (Nr. 25, blau), deren Entwicklung erst langfristig vorgesehen ist. Da die Planungshoheit (ausschließlich) beim Bezirk liegt, ist dieser zeitliche Ablauf ein Totalversagen der Stadtplanung. Nur in der Kopplung von Wohnungsbau und Sanierung der Flugzeughallen hat der Bezirk (noch) die notwendigen Einflussmöglichkeiten, um die Rettung dieses Denkmals zu erreichen. Wenn es heute dazu kein Konzept gibt, weshalb solle es in ferner Zukunft eines geben?

Das Stadtplanungsamt muss seine Prioritäten neu setzen und erst die Herstellung der Infrastruktur sicherstellen, bevor es weitere Bebauungspläne aufstellt.

…. ZEIGT EINEN AUSGESPROCHEN FANTASIEVOLLEN UMGANG MIT FLÄCHEN

– Die Durchwegung Rheinsteinstraße 211 (Nr. 15, orange) ist wegen der strengen Sicherheits­anforderungen des Amtes für Strahlenschutzes nicht möglich und muss gestrichen werden.

– Die Gewerbefläche „Straße am Heizhaus“ (Nr. 2, grün) ist als Sport- und Ausgleichsfläche vorgesehen und fließt bereits in die Berechnungen ein. Der Gewerbepark ist jedoch nur bei Konditionen, die den jetzigen ähneln, zum Umzug bereit. Diese können bei der aktuellen Preisentwicklung aber auch mittelfristig nicht vom Bezirk angeboten werden. Deshalb ist diese Fläche (bis zur tatsächlichen Freimachung) der Planung zu entnehmen.

– Die Garagenanlage „Nördliche Zwieseler Straße“ (Nr. 1, grün) soll als Ausgleichsmaßnahme für die Erweiterungsbauten des Bundeskanzleramtes abgerissen und als Grünfläche entwickelt werden. Gleichzeitig ist sie im Rahmenplan-Ost als Grünfläche für die Karlshorster ausgewiesen. So wird ein und dieselbe Fläche zweimal bei unterschiedlichen Vorhaben rechnerisch gewertet, die Menge des Grüns aber nicht verdoppelt.
Wo die 200 Autos, die die Garagen jetzt nutzen, zukünftig parken werden, bleibt zusätzlich völlig offen.

…. HAT DIE KLEINGARTENANLAGEN NICHT GESICHERT

Die Existenz der zahlreichen Kleingartenanlagen ist bis heute nicht langfristig gesichert. Hierzu ist nicht nur der Entwurf, sondern auch die Festsetzung der entsprechenden Bebauungspläne erforderlich. Dies hat der vorliegende Rahmenplan überhaupt nicht thematisiert.

Das Stadtplanungsamt muss zeitnah entschlussreife Bebauungspläne vorlegen.

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