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Karlshorst e.V. stellt Strafanzeige

Das Stadtplanungsamt Lichtenberg hat bei dem Projekt „Parkstadt“ bewusst auf die Anrechnung der sogenannten Staffelgeschosse verzichtet.

Dadurch muss der Investor nicht die dafür notwendigen Schul- und Kitaplätze finanzieren. Für deren Kosten würde zwangsläufig der Bezirk aufkommen müssen. Gleichzeitig wird jedoch in dem zugehörigen Bebauungsplan ausdrücklich vermerkt, dass durch dieses Projekt der öffentlichen Hand -und damit dem Steuerzahler- keine Kosten entstehen.

Die Staatsanwaltschaft wird nun prüfen, ob hier strafrechtliche Ermittlungen wegen des Tatbestandes der Untreue oder des Betruges aufzunehmen sind.

Die Details

Bei Projekten wie der Parkstadt soll sichergestellt werden, dass der öffentlichen Hand keinerlei Kosten entstehen. Dazu wird zwischen Bezirksamt (BzA) und den Investoren ein „Städtebaulicher Vertrag“ abgeschlossen, der die Kostenübernahme der gesamten Infrastruktur (Erschließung, Straßenbau, Schul- und Kitaplätze etc.) durch den Investor sicherstellt. Die Bemessungsgrundlage für Schul- und Kitaplätze etc. ist dabei die Wohnfläche.

Die Wohnfläche in der Parkstadt beträgt 107.000qm in den Vollgeschossen und zusätzlich 17.600qm in den Staffelgeschossen (=Nichtvollgeschosse). Bei der Berechnung der Wohnfläche wurde im Rahmen der Planungshoheit des Bezirkes bewusst(!) auf die Einrechnung der Staffelgeschosse verzichtet, obwohl die Investoren niemals eine Planung ohne Staffelgeschosse vorgelegt haben. Trotz unserer intensiven Nachfragen haben wir nie eine Begründung für diese Entscheidung erhalten. Zusätzlich wurde in dem Bebauungsplan 11-47ba [Dokument 1] die Errichtung von Staffelgeschossen bewusst nur als denkbare Option (kursiv gedruckt und vage formuliert) angeführt [Dokument 1, S. 174-176]. Dies erweckt den Eindruck, als sollten die Staffelgeschosse verschleiert werden.

Da sowohl der B-Plan als auch der Städtebauliche Vertrag die Folgebedarfe der „Staffelgeschosskinder“ nicht abbilden, entsteht ein Defizit von rechnerisch 16 Kita- und 19 Grundschulplätzen. Dennoch werden Auswirkungen auf den öffentlichen Haushalt -bis auf eine geringe Summe für den Gemeinbedarf auf der Fläche GB 1- verneint [Dokument 1, S. 216].

Erst unsere hartnäckige Recherche, die durch die irreführenden Angaben des Stadtplanungsamtes [Dokument 2] erheblich erschwert wurde, machte diesen Widerspruch deutlich. Die politisch Verantwortlichen bewegten sich jedoch erst, als auch die Wohnungsbauleitstelle des Senates die Unzulässigkeit des bisherigen Verfahrens bemängelte und im Schreiben vom 22.03.2019 an das BzA [Dokument 3] formulierte:

Ich weise darauf hin, dass bei der Geschossfläche Wohnen die Flächen von Aufenthaltsräumen in Nichtvollgeschossen nicht berücksichtigt wurden, so dass die Kosten der sich ergebenden Folgebedarfe nicht vertragsgegenständlich wurden und somit vom Bezirk Lichtenberg zu tragen sind“.

Das Fazit

Durch die bewusste -aber nie begründete- Entscheidung des Stadtplanungsamtes zugunsten des Investors die Staffelgeschosse nicht einzurechnen, sollte der Steuerzahler die dafür notwendigen Schul- und Kitaplätze bezahlen.