Das Bezirksamt, das umgangssprachlich als „Amt, Bezirksamt, Behörde, Verwaltung, Bezirk etc.“ bezeichnet wird, gliedert sich in zwei Bereiche.
Das administrative Bezirksamt
Die eine Ebene ist die gesamte Verwaltungsbehörde mit dauerhaft beschäftigten Angestellten/Beamten. Dieser Teil des Bezirksamtes ist in fünf Geschäftsbereiche gegliedert, die Abteilungen oder Fachabteilungen genannt werden. Diese Bereiche umfassen in Lichtenberg/Hohenschönhausen [1] die Abteilungen:
- Personal, Finanzen, Immobilien, Kultur
- Stadtentwicklung, Soziales, Wirtschaft, Arbeit
- Schule, Sport, Öffentliche Ordnung, Umwelt, Verkehr
- Familie, Jugend, Gesundheit, Bürgerdienste
- Regionalisierte Ordnungsaufgaben
Eine gute Übersicht bietet das online abrufbare „Organigramm“ des Bezirksamtes [2] [3].
Das politische Bezirksamt BA
Jeder Geschäftsbereich wird von einem Stadtrat geleitet. Einer davon ist zusätzlich noch Bezirksbürgermeister, ein anderer stellvertretender Bezirksbürgermeister. Auch dieser Teil wird Bezirksamt genannt, ist jedoch dessen politische Ebene und damit ein „Organ der bezirklichen Selbstverwaltung“.
Die Stadträte und der Bürgermeister machen als Leiter der jeweiligen Abteilung die (politischen) Vorgaben, die die Verwaltung dann ausführt.
Das politische Bezirksamt wird auf Grund der Wahlvorschläge der Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis in der BVV gebildet. Zum Mitglied des Bezirksamtes darf nur gewählt werden, wer u.a. die erforderliche Sachkunde und allgemeine Berufserfahrung aufweist und das 27. Lebensjahr vollendet hat. Die “erforderliche Sachkunde” bezieht sich nicht auf die Führung eines bestimmten Geschäftsbereichs, sondern auf die Tätigkeit als Mitglied im Bezirksamt allgemein. Ob sie vorliegt, hat die BVV zu entscheiden; ihr steht insoweit ein Beurteilungsspielraum zu. Unter “allgemeiner Berufserfahrung” ist in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung oder eine vergleichbare berufliche Erfahrung zu verstehen.
Der Kandidat kann entweder aus der BVV stammen oder von außerhalb. Sofern er BVV-Mitglied ist, legt er sein Mandat nieder [4] und ein Nachrücker nimmt seinen Platz in der BVV ein.
Das politische Bezirksamt stellt die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns sicher.
Das Bezirksamt ist gegenüber der BVV rechenschaftspflichtig [5], d.h. die BVV kontrolliert das Bezirksamt. Die BVV ist aber gegenüber dem Bezirksamt nicht weisungsberechtigt. Detaillierter unter [6].
[1] Die Abteilungen sind in den verschiedenen Bezirken zurzeit noch unterschiedlich zugeschnitten
[2] https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/politik-und-verwaltung/behoerdenwegweiser/artikel.253931.php
[3] Für die anderen Bezirke ergibt sich eine sinngemäße Internetadresse
[4] Landeswahlgesetz § 26 Abs. 4
[5] Das BA gibt der BVV seine Entscheidung zur Kenntnis, indem es eine entsprechende Drucksache (DS) als Antrag formuliert und in die BVV einbringt
[6] Bezirksverwaltungsgesetz § 12
Mit der einheitlichen Verwendung der Männlichkeitsform sind stets alle Geschlechter (m, w, d) gleichberechtigt angesprochen.