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1.3 Millionen Euro als Geschenk an die Investoren

Werden die Investoren bei dem Projekt „Parkstadt“ bei der Wertermittlung des Schulgrundstückes begünstigt?

Der Wert des Schulgrundstücks wird von Herrn Geisel deutlich niedriger benannt als im Bebauungsplan angegeben wurde.

Dadurch werden die Investoren bei der für die Infrastruktur zu entrichtende Ausgleichzahlung um 1.3 Millionen Euro entlastet.

Die Details

Die Investoren der Parkstadt wurden unter anderem verpflichtet, Grundschulplätze entsprechend der Anzahl der errichteten Wohnungen zu finanzieren. So entstehen für die Investoren aus 109 berechneten Plätzen Kosten von 4.37 Mio. Euro [Dokument 1].

Dagegen gerechnet wird der Wert des Grundstücks (10.000 qm), auf dem die Schule errichtet werden soll und das die Investoren dem Land Berlin übertragen müssen. Dieser Grundstückswert wird von Herrn Geisel mit ca. 1.8 Mio Euro beziffert [Dokument 2]. Den Betrag nennt Herr Geisel, da er sich als Lichtenberger Baustadtrat bzw. Bürgermeister vom ersten Tag an mit großem persönlichen Engagement für das Projekt Parkstadt eingesetzt hat. Damit müssten die Investoren eine Ausgleichzahlung von 2.57 Mio. Euro bezahlen.

Bemerkenswerter Weise wird das gleiche Grundstück sowohl im „Städtebaulichen Vertrag“ als auch im Bebauungsplan [Dokument 1] mit einem Wert von ca. 3.1 Mio beziffert. Die durch die Investoren zu leistende Ausgleichszahlung verringert sich dadurch um 1.3 Mio. Euro. Somit fehlt dieser Betrag der öffentlichen Hand und wird zu einem „Geschenk“ zu Lasten der Steuerzahler.

Das Fazit

Weshalb die Parkstadt den Investoren gut tut … Veröffentlichung von Andreas Geisel vom 30.8.2019