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Was ist die BVV?

Um die Wege bezirklicher Entscheidungen besser nachvollziehen zu können, muss man zunächst verstehen, dass diese in zwei unterschiedlichen „Welten“ stattfinden. Korrekt nennt man das: Die Berliner Bezirksverwaltung hat zwei Organe.


Bezirksamt BA oder BzA
Der eine Bereich sind die dauerhaft beschäftigten Angestellten/Beamten und ihre von der BVV für die Dauer einer Wahlperiode gewählten Leiter, die Stadträte und der Bürgermeister. Dieser Bereich wird umgangssprachlich als „Amt, Bezirksamt, Behörde, Verwaltung, Bezirk etc.“ bezeichnet.


Bezirksverordnetenversammlung BVV
Der andere Bereich ist die politische Ebene mit zeitlich begrenzt gewählten (Bezirks)verordneten, die umgangssprachlich „die Politiker“ genannt werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Lichtenberg ist das „Kommunalparlament” der fusionierten Bezirke Lichtenberg und Hohenschönhausen. Die BVV ist vergleichbar mit den Gemeinderäten der Kommunen in den Flächenbundesländern.


In allen Bezirken hat die BVV 55 Mitglieder. Ihre Wahl findet immer zeitgleich mit der Wahl zum Abgeordnetenhaus (=Senat) statt, unterscheidet sich jedoch etwas: Stimmberechtigt ist man bereits ab 16 Jahren, es gilt eine Hürde von nur 3% und der Wähler hat nur 1 Stimme. Mit dieser Stimme kann man nicht individuell eine Person (Direktkandidat) wählen, sondern nur die (ganze) Liste einer Partei bzw. Wählervereinigung. Je nach Stimmenanteil zieht dann die entsprechende Anzahl der auf der Liste aufgeführten Kandidaten in die BVV ein [1]. Die Verordneten (so die offizielle Bezeichnung) arbeiten ehrenamtlich, erhalten jedoch Sitzungsgelder und eine Aufwandsentschädigung etc.


Die gewählten Kandidaten einer zur BVV-Wahl aufgestellten Liste bilden mit mindestens drei Bezirksverordnete eine Fraktion in der BVV. Auf Bezirksebene gibt es keine festen Koalitionen, stattdessen so genannte (lockere) Zählgemeinschaften, um gemeinsame Ziele zu erreichen.


Die BVV wählt zu Beginn die fünf Mitglieder des Bezirksamtes für die Dauer der Wahlperiode. Der Begriff Bezirksamt bezeichnet also nicht nur die Verwaltung des Bezirks allgemein, sondern auch das politische Gremium bestehend aus dem Bezirksbürgermeister und den vier Bezirksstadträten, von denen ein Mitglied zugleich zum stellvertretenden Bezirksbürgermeister gewählt wird [2].


Das Bezirksamt ist der BVV gegenüber rechenschaftspflichtig, d.h. die BVV kontrolliert das Bezirksamt. Deshalb sind in jeder Sitzung der BVV die vier Bezirksstadträte und der Bezirksbürgermeister anwesend. Sie sind jedoch nicht(!) Teil der BVV. Da sie aber ebenfalls -zeitlich begrenzt- gewählt wurden, werden auch sie häufig den „Politikern“ zugeordnet.


[1] Bildnachweis: Quelle: Wikimedia Commons Urheber: Jwnabd
[2] Die Geschäftsordnung der BVV Lichtenberg (und anderer Bezirke) ist im Internet abrufbar


Mit der einheitlichen Verwendung der Männlichkeitsform sind stets alle Geschlechter (m, w, d) gleichberechtigt angesprochen.