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Öffentlichkeit in der BVV

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) tagt in der Regel einmal im Monat, außer in der Sommerpause. Die Sitzungen sind fast immer öffentlich. Die Termine sind auf der Internetseite der BVV Lichtenberg [1] [2] einzusehen. Dort findet man auch die Tagesordnung (TO) mit den vorgesehenen Tagesordnungspunkten (TOP) und die Akten­mappe (AM). Letztere enthält alle Materialien zu dem jeweiligen TOP, insbesondere Drucksachen (DS) sowie häufig noch weitere Anlagen. Für zurückliegende Sitzungen ist hier auch das entsprechende Protokoll als Niederschrift (NIE) eingestellt.

Die Teilnahme als Zuhörer ist jederzeit ohne weitere Anmeldung möglich und erwünscht. Alternativ kann man die Sitzung auch im Livestream verfolgen oder später in der Mediathek abrufen [1] [2].

Es besteht außerdem für jeden Einwohner des Bezirkes die Möglichkeit, selbst Fragen zu stellen, denn jede TO enthält nach den üblichen Formalien den TOP „Einwohnerfragestunde“. Dafür sind 30 min vorgesehen [3]. Diese Zeit muss man sich ggf. mit anderen Bürgern teilen, die ebenfalls Fragen an das Bezirksamt richten möchten.

Das Procedere für die Einwohnerfragestunde ist in Lichtenberg denkbar einfach. Derjenige, der eine Frage zur Bezirkspolitik hat, kann sich entweder vorab [4] an das

  • Büro der BVV Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
    Telefon 030 90296-3110 bis 3112, E-Mail BVV Lichtenberg [2]

wenden oder zum Beginn der Einwohnerfragestunde beim Vorsteher der BVV seine Frage anmelden.

Jeder Fragesteller darf pro Sitzung der BVV eine [5] Frage stellen. Die Frage wird in der Einwohnerfrage­stunde mündlich gestellt, die Frage soll kurz und präzise formuliert sein. Je genauer die Fragestellung formuliert ist, desto genauer kann sich das Bezirksamt darauf vorbereiten. Wird eine eher spontane Antwort bevorzugt, sollte die Formulierung entsprechend vage ausfallen.

Die Fragen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs behandelt. Die Redezeit beträgt 3 min [5]. Auf die Fragen können Mitglieder des Bezirksamtes und Bezirksverordnete antworten. Nach der Antwort kann vom Fragesteller noch eine [5] Zusatzfrage gestellt werden. Da es sich um eine “Fragestunde” handelt, gibt es allerdings keine aus­führliche Debatte, wie sie sonst bei der Behandlung von schriftlichen Vor­lagen für die BVV üblich ist. Kann eine Frage in der BVV-Sitzung nicht beantwortet werden, so bekommt der Einwohner innerhalb einer Woche eine schriftliche Antwort des Bezirksamtes.

Es sollte sich um Fragen handeln, die in den Zuständigkeitsbereich des Bezirksamts (also des Bezirks­bürgermeisters und der Stadträte, die alle an den Sitzungen teilnehmen) fallen, also keine Angelegen­heiten, die z.B. auf Landes- oder Bundesebene geregelt werden. Ein inhaltlicher Bezug zur Tagesordnung ist nicht erforderlich.

Rederecht zu maximal zwei anderen TOP als „Einwohnerfragestunde“ ist mit einem schriftlichen Antrag, der von mindestens 6 Verordneten unterstützt werden muss, möglich.

[1] https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/

[2] Für die anderen Bezirke ergibt sich eine sinngemäße Internetadresse

[3] In den meisten anderen Bezirken ebenfalls 30 min, in einigen auch 45 bzw. 60 min

[4] Andere Bezirke haben Fristen von 4-14 Tagen

[5] Andere Bezirke haben abweichende Regelungen

Mit der einheitlichen Verwendung der Männlichkeitsform sind stets alle Geschlechter (m, w, d) gleichberechtigt angesprochen.

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