Anders als der Bundestag oder das Abgeordnetenhaus ist die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) kein „echtes“ Parlament, das Gesetze und Verordnungen verabschieden könnte, sondern ein „Organ der bezirklichen Selbstverwaltung“.
Die BVV hat die Aufgabe, das Verwaltungshandeln des Bezirksamts durch entsprechende Beschlüsse anzuregen (Initiativrecht) und zu kontrollieren (Kontrollrecht). Außerdem kann sie über alle Angelegenheiten vom Bezirksamt jederzeit Auskunft verlangen (Auskunftsrecht) [1].
Die BVV wählt das andere Organ der bezirklichen Selbstverwaltung, das Bezirksamt, d.h. den Bezirksbürgermeister und die Stadträte, und kann diese ggf. auch wieder abberufen. Des Weiteren kann die BVV Entscheidungen des Bezirksamts aufheben und durch eigene Beschlüsse ersetzen.
Zudem beschließt sie Bebauungspläne etc. und den bezirklichen Haushalt, der jedoch der Zustimmung des Abgeordnetenhauses bedarf [1].
Da die BVV bis auf wenige Ausnahmen kein Weisungsrecht hat, kann sie darüber hinaus kaum Beschlüsse fassen, die das Bezirksamt dann umsetzen müsste [2]. Meistens macht das Bezirksamt von seiner Autonomie jedoch keinen Gebrauch, sondern folgt den politischen Vorgaben.
Die BVV setzt für ihre Arbeit Ausschüsse ein, denen neben Bezirksverordneten auch Bürgerdeputierte angehören können, die auf fraktionellen [3] Vorschlag von der BVV gewählt werden.
Die BVV kann das politische Bezirksamt befragen [4], weshalb bei jeder BVV-Sitzung außer den Verordneten auch immer der Bürgermeister und die Stadträte anwesend sind.
Darüber hinaus kann die BVV über Ersuchen und Empfehlungen an das Bezirksamt Verwaltungshandeln anregen; ein Weisungsrecht hat sie jedoch -weitgehend- nicht.
Diese Ersuchen und Empfehlungen werden in der Regel von den jeweiligen Fraktionen [5] als so genannte Drucksachen (DS) eingebracht und mit einer fortlaufenden Nummer versehen. Sie werden dann in der BVV direkt zur Abstimmung gestellt oder an den entsprechenden Ausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Von dort gelangen sie dann -eventuell überarbeitet- als Beschlussempfehlung wieder in die BVV zurück.
Letztendlich manifestiert bzw. reduziert sich der politische Gestaltungswillen der in der BVV vertretenen Parteien in einem „finalen“ Ja oder Nein [6] zu der jeweiligen Drucksache.
Die BVV tagt in der Regel einmal im Monat. Die Termine sind auf der Internetseite der BVV des Bezirkes unter dem Menupunkt „Sitzungskalender“ [7] [8] abrufbar.
[1] Die vollständigen Aufgaben unter: Bezirksverwaltungsgesetz § 12
[2] Ob und wie sie das tut, ist -formal- Sache des Bezirksamtes
[3] Für den Integrationsausschuss und den Jugendhilfeausschuss gibt es separate Landesgesetze
[4] Auskunftsbegehren durch: Kleine Anfrage, Große Anfrage, Mündliche Anfrage
[5] Im Sonderfall eines Einwohnerantrages auch von Bürgern
[6] Eine Enthaltung ist natürlich auch möglich
[7] https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/
[8] Für die anderen Bezirke ergibt sich eine sinngemäße Internetadresse
Mit der einheitlichen Verwendung der Männlichkeitsform sind stets alle Geschlechter (m, w, d) gleichberechtigt angesprochen.