Auch Prinzen brauchen Fake-News. Im Baurecht nennt man das Gutachten, jedenfalls im Stadtplanungsamt Lichtenberg, denn der Kreis der betrauten Firmen ist klein: Ein feines Netzwerk sich selbst befruchtender Akteure mit einer Duftnote von Architektenprosa.
Wenn Brüder zusammenarbeiten, werden Berge zu Gold, äh -Betongold. Kapitulation, Kapitalismus und Korruption – in Karlshorst werden neue Businessmodelle in der Immobilienbranche erprobt. Aber lesen Sie selbst in der neuen Serie „Monopoly in Karlshorst“.
Folge 1: EINE HAND WÄSCHT DIE ANDERE
Durchquert man das durch Villen geprägte Prinzenviertel in Karlshorst, fragt man sich angesichts der Neubauten Lehndorffstr./Ehrlichstr. unwillkürlich, wie diese -im Volksmund „Helma-Hochbunker“ genannten- Häuser genehmigt werden konnten. Ein Studium der Akten liefert dazu eine etwas längere, dafür aber höchst interessante Erklärung und tiefe Einblicke in die Entscheidungsfindung (zumindest von Teilen) des Stadtplanungsamtes.
Ab 2014 möchte die Firma Helma nach dem Erwerb der Grundstücke einen Wohnpark mit 5 Häusern errichten. Dabei stellen sich jedoch zwei Probleme. Das erste ist die so genannte Erhaltungsverordnung (ErhVO) für das Prinzenviertel, die das Ziel hat, „…die städtebauliche Eigenart des Seen-/Prinzenviertels als Landhaus- und Villensiedlung mit landschaftlicher Prägung und überwiegend niedriggeschossiger, kleinteiliger, offener Bebauung ohne Hinterhäuser zu erhalten“ [1] und mit einer vorhergehenden, umfassenden Bestandsaufnahme [2] begründet wird. Das zweite Problem ist das Haus Ehrlichstraße 37, das „…als ein im Zusammenhang prägendes Gebäude definiert ist“ [2] und deshalb nicht abgerissen werden kann.
Zur Lösung dieser Probleme beauftragt die Firma Helma eine Beratungsgesellschaft mit einem Gutachten. Diese Gesellschaft erhielt so häufig wie kaum eine andere -auch ohne Ausschreibung- Aufträge vom Stadtplanungsamt und ist deshalb mit den speziellen Verhältnissen im Bezirk bestens vertraut. Das Gutachten [3] verfasste [4] Herrn B. (nennen wir ihn so) und lieferte das wunschgemäße Ergebnis. Das liest sich dann -auszugsweise- so:
– „So wurde in der Gesamtbetrachtung festgestellt, dass das vorliegende Konzept die wesentlichen Merkmale der vorhandenen prägenden Bestandsgebäude aufnimmt bzw. architektonisch weiterentwickelt oder neu interpretiert. Dem Vorhaben gelingt nicht nur eine grundsätzliche Vereinbarkeit mit den Zielen der Erhaltungsverordnung, sondern darüber hinaus auch eine wesentliche Verbesserung der städtebaulichen Struktur…“
– Bei den in der Bestandsaufnahme [2] getroffenen Aussagen handele es sich „lediglich um Empfehlungen“. Sie dienten „im Wesentlichen als Arbeitshilfe“ und seien „ggf. auch neu zu beurteilen“.
– „So hat die erneute Überprüfung der Bestandsituation ergeben, dass es sich bei dem abzureißenden Gebäude auf dem Grundstück Ehrlichstraße 37 augenscheinlich nicht um ein das Ortsbild prägendes Gebäude, sondern allenfalls um ein Gebäude von sonstiger städtebaulicher Bedeutung handelt. Ein Abriss des entsprechenden Gebäudes würde daher nicht grundsätzlich gegen die Vorgaben der Erhaltungsverordnung verstoßen“.
Im März 2015 stellt die Firma Helma den Bauantrag und reicht dabei auch das Gutachten [3] ein. Dieser Bauantrag wird von Herrn N. (nennen wir ihn so) bearbeitet. Dabei wird die Frage, ob die Planung mit der Erhaltungsverordnung vereinbar ist, mit Verweis auf das Gutachten [3] -teilweise wortgleich- bejaht und das Projekt genehmigt [5]. Eigentlich wäre für die Genehmigung Frau P. (nennen wir sie so) zuständig gewesen. Frau P. hatte sich in all den Jahren zuvor stets für den Erhalt des Viertels eingesetzt. Folgerichtig widerspricht sie der Um-Interpretation der Erhaltungsverordnung und verweigert ihre Zustimmung zu der Abrissgenehmigung und dem Bauantrag. Daraufhin wird ihr die Zuständigkeit explizit für dieses Projekt von ihrem Vorgesetzten, Herrn N., entzogen.
Bereits vor Erteilung der Baugenehmigung haben sich etliche Anwohner zusammengefunden und an den Baustadtrat, Herrn Nünthel, geschrieben [6], um mit Verweis auf die Erhaltungsverordnung zu erreichen, dass der Abriss des Gebäudes Ehrlichstraße 37 unterbleibt und die Planung geändert wird. Die Bauten sollten in ihrer Höhe und Gestaltung (z.B. Dachdeckung) den umliegenden Gebäuden angepasst werden.
Das Antwortschreiben von Herrn Nünthel [7] wurde von Herrn N. formuliert. Mit Verweis auf das Gutachten [3] wurde die Einwände abgewiesen und zugleich den Anwohnern noch eine Belehrung mit auf den Weg gegeben: „Hier soll ein Bauvorhaben umgesetzt werden, das zur Aufwertung des Prinzenviertels betragen und darüber hinaus auch eine Vorbildwirkung entfalten kann. Vorbildwirkung insofern, weil hier eine moderne Interpretation des Gregorovius´schen Villentypus ermöglicht werden soll, die die Vorgaben der Erhaltungsverordnung einhält, ohne nur eine reine Reproduktion des historischen Baustils zu sein. Jede Zeit muss ihre Entsprechung auch in der jeweiligen Architektursprache finden und hierbei gilt es zuweilen, Mut zu beweisen und neue Wege zu gehen“.
Daraufhin reichen die Anwohner Widerspruch gegen die Baugenehmigung ein [8], der erst nach fast einem Jahr beschieden und zurückgewiesen wird [9]. Unterdessen haben die Bauarbeiten auf dem Grundstück längst begonnen. Schließlich bleibt den Anwohnern nur noch eine Fachaufsichtsbeschwerde über Herrn N., weil er die Baugenehmigung und die Abrissgenehmigung rechtswidrig erteilt habe (Verstoß gegen §§ 34 und 172 BauGB in Verbindung mit der Erhaltungsverordnung etc.) [10].
Und nun wird die Geschichte richtig interessant. Eine solche Beschwerde muss grundsätzlich von einer anderen Person geprüft und entschieden werden. Das ist in diesem Fall Herr B., der unterdessen von der Beratungsgesellschaft zum Stadtplanungsamt auf die Stelle von Frau P. gewechselt ist. Frau P. war vorher auf Betreiben ihres Vorgesetzten, Herrn N., in den Norden des Bezirkes versetzt worden.
Der Widerspruch wird zurückgewiesen [11] und dies hauptsächlich mit dem Gutachten [3] begründet. Dabei gelingt Herrn B., der als Angestellter der Beratungsgesellschaft das Gebäude vorher mehrmals [4] intensiv in Augenschein genommen hat, ein bemerkenswerter mentaler Spagat: Dieses von ihm selbst verfasste Gutachten [3] erscheint ihm jetzt völlig fremd, wie beispielhaft folgende Formulierungen zeigen:
– Der Einschätzung von Herrn N., dass das Gebäude Ehrlichstraße 37 nicht erhaltenswürdig sei „schließe ich mich nach Sichtung der vorliegenden Fotos und Abbildungen vollinhaltlich an. Eine Besichtigung des inzwischen abgerissenen Gebäudes war mir zwar nicht mehr möglich, hätte jedoch sehr wahrscheinlich zu keiner anderen Einschätzung geführt.“
– „Nach ausführlicher Lektüre des Gutachtens [3] konnte ich feststellen, dass sich die Gutachter intensiv mit den Regelungen der Erhaltungsverordnung, dem Gutachten zur Erhaltungsverordnung und dem abzureißenden Gebäude auseinandergesetzt haben. Zudem ist für mich erkennbar, dass die Erarbeitung des Gutachtens in enger Abstimmung mit dem Fachbereich Stadtplanung erfolgt ist. Die Herangehensweise und das Ergebnis des Gutachtens werden daher von mir nicht in Frage gestellt.“
– „Ihrer Auffassung, dass mit der beabsichtigten baulichen Anlage die städtebauliche Gestalt des Gebietes beeinträchtigt würde, und somit ein Verstoß gegen die Erhaltungsverordnung vorliege, kann ich ebenfalls nicht folgen. Hier schließe ich mich der Einschätzung des Fachbereiches Stadtplanung und den m.E. plausiblen Aussagen des Gutachtens [3] an.“
Die Stellungnahme schließt mit den Worten:
„Auch hinsichtlich der angesprochenen gestalterischen Aspekte finde ich den Gedanken nachvollziehbar, dass [hier] ein Bauvorhaben umgesetzt werden soll, das zur Aufwertung des Prinzenviertels betragen und darüber hinaus auch eine Vorbildwirkung entfalten kann. Vorbildwirkung insofern, da das Bauvorhaben durchaus als eine moderne Interpretation des Gregorovius´schen Villentypus betrachtet werden kann, das die Vorgaben der Erhaltungsverordnung einhält, ohne nur eine reine Reproduktion des historischen Baustils zu sein.“
Es bliebe abschließend nur noch zu erwähnen, dass auch Herr N. offensichtlich in der Lage ist, eigentlich unterschiedliche Interessen in einer Person zu vereinen. So verfasst er einerseits einen Beitrag in dem Buch „Parkstadt Karlshorst“ [12] und formuliert „Welche Architektursprache passt zum modernen Karlshorst und erfüllt all die Anforderungen, die heute an Architektur gestellt werden muss? Dazu gehören die Kosten genauso wie die Qualität, die Zeitlosigkeit ebenso wie die inhaltlichen Erfordernisse. Eine schwierige Aufgabe, die meines Erachtens in Karlshorst mit Bravour gelöst wird“. Anderseits ist er im Stadtplanungsamt als Genehmigungsbehörde für das Projekt Parkstadt zuständig.
Kann er dann überhaupt noch Projekte im Sinne des Gemeinwohls auf ihre städtebauliche Verträglichkeit hin kritisch überprüfen und vorgebrachte Einwände angemessen würdigen?
Danksagung:
Mein Dank geht an alle Anwohner und Freunde, die sich für den Erhalt des Prinzenviertels eingesetzt haben und ihr umfangreiches Material zur Verfügung stellten. Ihre Ratschläge und Hinweise waren bei der gemeinsamen Erstellung dieses Artikels eine große Hilfe.
Quellenangaben:
[1] Erhaltungsverordnung (ErhVO)-Erläuterung und Verordnungstext: https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/auf-einen-blick/buergerservice/bauen/ehvo_prinzenviertel.pdf
[2] Erhaltungsverordnung (ErhVO)-Gutachten, Büro Stadtlandprojekte, August 1998
[3] Bauvorhaben Ehrlichstr. 31-37/Lehndorffstr. 22-28, Prüfung der Vereinbarkeit mit der Erhaltungsverordnung Seen- und Prinzenviertel, BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung GmbH, März 2015, Mitverfasser: Herr B.
[4] Auskunft des Baustadtrates, Herr Hönicke, vom 29.08.2020
[5] Baugenehmigung 2015/737 vom 24.06.2015, unterzeichnet von Herrn N.
[6] Schreiben der Anwohner an Herrn Nünthel vom 27.05.2015
[7] Antwortschreiben von Herrn Nünthel an die Anwohner vom 18.06.2015, Bearbeiter: Herr N.
[8] Widerspruch gegen die Baugenehmigung vom 13.07.2015
[9] Bescheid über den Nachbarschaftswiderspruch vom 11.05.2016
[10] Fachaufsichtsbeschwerde über Herrn N. vom 25.06.2016
[11] Bescheid über die Fachaufsichtsbeschwerde vom 24.03.2017, Bearbeiter: Herr B.
[12] Parkstadt Karlshorst – Modell einer Wohnstadt, K. T. Brenner (Hrsg.), Jovis Verlag 2017
Für mich als staatlich anerkannten Musikgutachter ist Capital Bra auch eine moderne Interpretation von Händels Wassermusik und daher darf niemand, der auf ein Klassikkonzert geht, sich über einen Auftritt des Rappers beschweren! Geschweige denn, sein Geld zurückfordern…
Natürlich ist das Quatsch, aber das ist in dieser Überspitzung wenigstens allen Lesenden bewusst… Es braucht vermutlich härtere Fakten, an denen man so etwas messen könnte, um Ermessensspielräume – die hier wohl recht deutlich ausgenutzt wurden – zu minimieren.
Wieder einmal gebührt Bürger Gramberg große Anerkennung, dass er uns Ah-nungslose wieder einmal so ausführlich über die Machenschaften hinter den Ku-lissen aufklärt.
Sollte auch nur ein Teil des Mitgeteilten faktische sein, sind die geschilderten Vorgänge skandalös.
Angesichts der Wichtigkeit der Angelegenheit scheint es da unsinniger Luxus zu sein, vom Inhalt der Mitteilung auf deren Stil zu sprechen zu kommen.
Dies ist aber so unwichtig nicht, weil der Stil – also die Verpackung – auf deren Gehalt – also deren Inhalt – wesentlichen Einfluss hat. Und bisweilen eine „fau-le“ Verpackung den Verdacht aufkommen lassen könnte, das es mit dem Inhalt nicht besser bestellt ist. Das ist sowohl in der Kaufhalle als in Nebenan.de so.
Die Fakten werden in einem sehr „literarischen“ Stil präsentiert.:
„Auch Prinzen brauchen Fake-News.
sich selbst befruchtender Akteure
Duftnote von Architektenprosa.
Wenn Brüder zusammenarbeiten,
Gold, äh -Betongold.
Monopoly in Karlshorst“
Das ist kontraproduktiv, weil die Lesenden sich natürlich fragen, wozu das Lite-rarische dient:
– Will der Autor seiner wichtigen Mitteilung in humorvoller Verpackung prä-sentieren? –Lästig, weil die Aufmerksamkeit der Lesenden durch den Schi-schi vom Inhalt abgelenkt wird. Dafür scheint das Thema aber zu wichtig – oder?
– Will der Autor Lacher auf seine Seite ziehen und so punkten? – Billig. Die Glaubwürdigkeit wird dadurch erheblich eingeschränkt. Dafür scheint das Thema aber zu wichtig – oder?
– Will der Autor seine Wahlverwandtschaft mit Göte („nennen wir ihn…“), Kafka („… B. / N. / P. “) & Co demonstrieren? Peinlich. Egozentrik als Motivation schränkt die Glaubwürdigkeit erheblich ein. Dafür scheint das Thema aber zu wichtig – oder?
– Will der Autor seinen Roman („… nun wird die Geschichte richtig interes-sant…“) , einen Bau-wesen-Thriller, in „einer neuen Serie“ veröffentli-chen? Lobenswert. Aber der falsche mediale Ort: Auch Nebenan.de, Unterforum „Mitteilungen“ dazu missbrauchen ist nicht korrekt. Dafür gibt es renom-mierte Buchverlage (Bastei etc.). Für einen literarischen Beitrag sind dann aber die Klar- name („Baustadtrat, Herrn Nünthel“), Paragraphen– und Aktenzitate unpassend.
Mal von den möglicherweise skandalösen Vorgang abgesehen, erkennt man in der zitierten Mitteilung Herrn Nünthels den Kanzelei-stil, wie er dieser Berufsgruppe nun mal eigen ist, aber nicht, dass er „eine Belehrung mit auf den Weg gegeben“ haben soll. Diese unbegründete Kritik schränkt die Glaubwürdigkeit ein. Eher scheint der Kritiker da sich selbst im Blick ge-habt zu haben. Dafür scheint das Thema aber zu wichtig – oder?
Auch süffisant-satirische Polemik („Herr N. offensichtlich in der Lage ist, eigentlich unterschiedliche Interessen in einer Person zu vereinen.“) ist zwar literarisch wertvoll (und eine Gemeinsamkeit, die den Autor und mich verbindet), dafür ist das Thema aber zu wichtig – oder?
Annegret Wipprecht kommentiert:
„Personen, die widersprechen, werden ausgeschlossen“
Darüber haben wir, liebe Frau Wipprecht, schon öfters gesprochen und es wurde in „nebenan.de“ wiederholt erwähnt: Da haben also Bau-Mafia und das ehrenwerte Karlshorst-next-door was gemeinsam: Ausschluss von Andersdenkenden.
Da sollte man sich doch lieber – wie Bürger Gramberg – im inklusiven „nebenan.de“ aufhalten.
Walter Dreher kommentiert.
„Tut mir leid, aber ich finde die Architektur sehr gelungen! Dass die Wohnungen extrem teuer und für die meisten Alt-Karlshorster eher unerschwinglich sind – bedauerlich.“
Da ich sowohl im Bereich der Politik als dem der Architektur vollkommen unter-belichtet bin, kann und werde ich dazu nichts sagen.
Dass man sich aber zuvor Kotau macht/machen muss (“tut mir leid, aber…“), wenn man eine andere Meinung als die der exklusiv-ehrenwerten Gesellschaft vertreten will, ist schon ein ungutes Symptom.
Es sollte aber imho nicht bedauert, sondern massiv gefördert werden, dass in Karlshorst möglichst ausschließlich „unbezahlbarer“ (allein das Wort ist schon hanebüchene Propaganda!) Wohnraum entsteht. Auch ich bin für jedwede Unter-stützung der Mühseligen und Belasteten, auf dass sie ein gesetzestreues und wür-diges Leben leben können. Das wird durch allerhand politische Maßnahmen, die von den derzeit Regiereden m.E. zufriedenstellend durchgeführt werden, er-reicht. Z.B. durch massives – wenn natürlich auch kontrolliertes! – Wirtschafts-wachstum, das das BSB massiv erhöht, womit o.a. Bevölkerungsteile versorgt werden können.
Um den „gewachsenen Bestand“ Karlshorts nicht zu gefährden, wäre es eine selt-same Selbstaufgabe, wenn wir wünschten, dass andere als solche, die „unbezahl-baren“ Wohnraum bezahlen können neu hinzuziehen. Vielmehr sollten wir massiv daraufhin wirken, dass nicht hier, sondern z.B. im Karlshorst des Westens – Dahlem – „bezahlbarer“ Wohnraum massiv geschaffen wird. Mal sehen, was die dazu sagen. Und die, die Karlshorst „bezahlbar“ mach wollen, leben wahrschein-lich weit weg.
Neidisch, dass zwar der S-Bahnhof Lichtenberg aber nicht der S-Bahnhof Karls-horst unbezahlten Wohnraum zur Verfügung stellt? Neidisch, dass nur ein „ganz in schwarz gekleideter Mann“ in unserer langweiligen Wuhlheide „eine Frau an-fährt und verprügelt“ (wie es hier auf „nebenan.de“ zu lesen ist) , statt eine span-nende Görliszene zu haben?
Eher nicht, oder?
Sehr geehrter Herr Eubel,
was ist mit ganz wenigen Zeilen Ihre Meinung zum Thema bzw Ihre Erwartung an Verwaltung/Politik?
vG Armin Donat
Es stellt sich die Frage, warum ein Baustadtrat nicht den Filz in der Bauverwaltung erkennt und dagegen vorgeht. Ein weiteres fragwürdiges Bauprojekt, das in der Wandlitz Str. vorangetrieben wird, wurde auch von Hrn. Nünthel (CDU) als Baustadtrat unterstützt. Der ist ja nun im Ruhestand. Muss ich als Wähler akzeptieren, des egal ist was ich wähle, das die Bauverwaltung die tatsächliche Macht im Bezirk hat und schalten und walten kann, wie es zum persönlichen Vorteil gereicht. Frage an die Bezirkspolitiker, werdet ihr eurer Funktion tatsächlich gerecht?
Tut mir leid, aber ich finde die Architektur sehr gelungen! Geradezu ein Musterbeispiel dafür, wie Moderne und Altbestand harmonieren. Dass die Wohnungen extrem teuer und für die meisten Alt-Karlshorster eher unerschwinglich sind – bedauerlich. Aber ich mag mir gar nicht vorstellen, was andere Bauunternehmen hier an Häßlichkeiten hätten hinklotzen können … Insofern danke an Helma. Wollte ich schon lange mal sagen, eigentlich jedesmal, wenn ich durch die Ehrlichstraße fahre. Und nein, ich hab mit Helma nix zu tun!
Wenn Sie sich mal die Zeit nehmen und einfach mal einen schönen Spaziergang am besagten Ort unternehmen, statt daran vorbei zu fahren, kommen Sie sehr wahrscheinlich zu einem anderen Ergebnis.
Man kann sich von der Umgebung auch über Google Earth einen Eindruck der Umgebung verschaffen. Die bei Google zu sehende Kaufhalle wurde abgerissen und durch die Neubau-Gruppe (siehe obiges Foto) ersetzt.
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Der Verlauf des Entscheidungsprozesses widerspricht allen Regeln demokratischen Handelns. Leider ist dies zur gängigen Praxis geworden! Personen, die widersprechen, werden ausgeschlossen, Mitarbeiter umgesetzt, die fragliche Ziele im Nachhinein sanktioniert. Die angebliche Beteiligung der Bürger steht nur auf dem Papier. Der Bürger muss aber ernstgenommen werden! Die Sorge: solch undurchsichtiges Entscheiden und – ja – „kungeln“ und begründete Widersprüche übergehende Praktiken verschaffen den Prozestlern aller Schattierungen Zulauf, die allen Angst machen.