Kernaussage:
Eine sinnvolle dreistufige Verwaltungsstruktur für Berlin bestünde aus:
- Landesebene (Senat/Hauptverwaltung) mit klarer gesamtstädtischer Steuerungsrolle,
- stark verselbstständigten Bezirken als „Großgemeinden“ mit echter kommunaler Selbstverwaltung,
- Ortsteil-/Quartiersebene mit gewählten Räten und eigenen Budgets zur Sicherung von Bürgernähe und lokaler Demokratie.
Damit würde Berlin vom Sonderfall einer zweistufigen Landesverwaltung zu einer klar gegliederten Landes–Kommunal–Subkommunal-Struktur weiterentwickelt, wie sie in Flächenländern und in vielen Großstädten mit Stadtbezirken üblich ist.schraegschrift+4
1. Ausgangslage: Zweistufigkeit und ihre Grenzen
Berlin ist seit dem Groß-Berlin-Gesetz 1920 als einheitliche Stadtgemeinde organisiert; seitdem ist die Verwaltung zweistufig aufgebaut: Hauptverwaltung (Senat, Senatsverwaltungen, Landesämter) und Bezirksverwaltungen als „Unterstufe“.bpb+5
Wesentliche Punkte:
- Die 12 Bezirke sind politisch organisiert (BVV, Bezirksamt), aber keine eigenen Gemeinden, sondern unselbstständige Verwaltungseinheiten des Landes Berlin.wikipedia+3
- Alle Behörden nehmen gleichzeitig staatliche und kommunale Aufgaben wahr; eine klassische Gemeindeordnung existiert nicht.rewi.hu-berlin+2
- Unterhalb der Bezirke gibt es Ortsteile (aktuell ca. 96), aber ohne demokratisch legitimierte, institutionalisierte Entscheidungsgremien; subkommunale Gremien (Quartiersräte, Stadtteilvertretungen) sind themen- oder programmgebunden (z. B. „Sozialer Zusammenhalt“/Quartiersmanagement).quartiersmanagement-berlin+6
Bekannte Probleme der aktuellen Struktur:
- Unklare Rollen und Zuständigkeiten zwischen Senat und Bezirken; Diskussionen über Reformbedarf laufen seit Jahren.entwicklungsstadt+3
- Begrenzte kommunale Selbstverwaltung der Bezirke (fehlende eigene Rechtspersönlichkeit, eingeschränkte Finanz- und Satzungshoheit).bpb+2
- Defizite in Bürgernähe, insbesondere in großen Bezirken mit sehr heterogenen Quartieren; lokale Initiativen füllen Lücken über Quartiersräte, Stadtteilvertretungen, Stadtteilbeiräte, aber ohne flächendeckend gesicherten Status.stadtteilbeirat-wilhelmsburg+9
Die Bezirksreform 2001 (Reduktion von 23 auf 12 Bezirke) hat zwar Effizienz- und Steuerungsziele adressiert, aber keine neue dritte Ebene geschaffen; die Stadt wurde eher „gröber“ als „näher an den Kiez“ gegliedert.wikipedia+4
2. Leitprinzipien für eine neue dreistufige Struktur
Eine dreistufige Verwaltungsstruktur für Berlin sollte sich an folgenden Zielgrößen orientieren:
- Klarheit der Zuständigkeiten: eindeutige Zuordnung von gesamtstädtischen, bezirklichen und ortsteilbezogenen Aufgaben.
- Stärkung kommunaler Selbstverwaltung: Bezirke als echte Gemeinden mit eigenem Profil und politischer Verantwortung.wikipedia+2
- Bürgernähe und Teilhabe: Entscheidungs- und Budgetkompetenzen dort, wo die Auswirkungen direkt spürbar sind (Ortsteil/Kiez).kommunalwiki.boell+6
- Effizienz und Professionalität: Vermeidung von Doppelstrukturen, Bündelung spezialisierter Aufgaben auf geeigneten Ebenen.gruene+3
- Sozialräumliche Passung: Orientierung an realen Lebensräumen (Quartiere, Ortsteile), nicht nur an statistischen oder historischen Linien.staedtetag+2
3. Zielbild: Dreistufige Verwaltungsstruktur für Berlin
3.1 Vergleich: Heute vs. angestrebtes Modell
| Ebene | Heute | Zielbild dreistufig |
|---|---|---|
| 1. Land | Land Berlin mit Senat und Hauptverwaltung (Ressortprinzip; staatliche und „kommunale“ Aufgaben gemischt)schraegschrift+3 | Land Berlin als klassische Landesebene mit Fokus auf Gesetzgebung, gesamtstädtische Strategien, Rahmensteuerung und hoheitliche Kernaufgaben |
| 2. Bezirk / Kommune | 12 Bezirke als unselbstständige Verwaltungseinheiten ohne eigene Rechtspersönlichkeit; gemischte staatliche/kommunale Aufgabenschraegschrift+3 | 12 (oder leicht modifizierte) Bezirkskommunen als Körperschaften des öffentlichen Rechts („Großgemeinden“) mit eigener Finanz- und Satzungshoheit, klar definiertem Aufgabenpaket |
| 3. Subkommunal | Ortsteile ohne gewählte Organe; punktuelle Gremien (Quartiersräte, Stadtteilvertretungen, Stadtteilbeiräte) mit begrenzter/programmbezogener Rollewikipedia+5 | Flächendeckende Ortsteil-/Stadtteilräte mit demokratischer Legitimation, Anhörungs- und Initiativrechten, Ortsteilbudgets und ggf. begrenzter Entscheidungskompetenz, ähnlich Ortsbeiräten und Stadtbezirksvertretungen in Flächenländernlibrary.fes+3 |
4. Ebene 1: Land Berlin als klare Landesebene
Ziel: Entflechtung von Landes- und Kommunalaufgaben, Konzentration des Landes auf:
- Gesetzgebung, gesamtstädtische Strategie und Koordination:
z. B. Landesplanung, Landesverkehrsplanung, gesamtstädtische Wohnungspolitik, Sicherheits- und Justizwesen.berlin+3 - Hoheitliche Kernaufgaben und Spezialverwaltungen, bei denen Zentralisierung funktional sinnvoll ist (Polizei, Justiz, Finanzverwaltung, überbezirkliche Fachämter).bpb+4
- Rahmensteuerung der Bezirkskommunen:
- Rechtsaufsicht statt Fachaufsicht bei kommunalen Aufgaben,
- landesweite Standards,
- interkommunaler Finanzausgleich (innerhalb Berlins).
Konsequenz:
Die heutige starke operative Rolle einzelner Senatsverwaltungen in eigentlich gemeindlichen Aufgabenbereichen (z. B. Teile der Stadtentwicklung, Soziales, Bildung) wird schrittweise auf die Bezirkskommunen verlagert.tagesspiegel+3
5. Ebene 2: Bezirke als echte Kommunen („Großgemeinden“)
5.1 Rechtlicher Status
- Umwandlung der 12 Bezirke in kommunale Gebietskörperschaften mit:
- eigener Rechtspersönlichkeit,
- eigenem Haushalts- und Satzungsrecht,
- eigener „Bezirksverfassung“ im Rahmen einer neuen Berliner Gemeindeordnung.library.fes+3
- Einführung einer Berliner Gemeindeordnung, die:
- Aufgabenabgrenzung zwischen Land und Bezirkskommunen normiert,
- Rechte und Pflichten der BVV (dann faktisch „Bezirksparlamente“) und Bezirksämter als Gemeindevorstand regelt,
- Öffnungsklauseln für subkommunale Strukturen (Ortsteilräte) enthält.politische-bildung-brandenburg+2
5.2 Aufgabenprofil der Bezirkskommunen
Die Bezirkskommunen übernehmen im Kern die klassischen kommunalen Aufgaben, wie sie in Flächenländern auf Gemeindeebene liegen:wikipedia+2
- Örtliche Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung (mit Einbettung in landesweite Rahmenplanung).
- Öffentliche Infrastruktur vor Ort: Schulen (äußere Schulangelegenheiten), Kitas, Sportanlagen, Bibliotheken, Kultur- und Begegnungsstätten.
- Öffentliche Räume und Umwelt: Grünflächen, Straßenreinigung, lokale Verkehrsorganisation, Spielplätze, kleinere Infrastrukturprojekte.
- Soziales, Jugend, Integration im Bezirk: Sozialarbeit, Quartiersbezogene Maßnahmen, Umsetzung von Bund-/Landesprogrammen auf kommunaler Ebene (z. B. Quartiersmanagement).digital.zlb+5
- Bürgerdienste: Meldestellen, Bürgerämter, lokale Ordnungsaufgaben.
Bei vielen dieser Aufgaben würde der Bezirk heute schon operativ tätig, allerdings als Landesbehörde; im Zielbild werden diese Aufgaben auf kommunale Selbstverwaltung umgestellt, mit mehr Gestaltungsspielraum und politischer Verantwortung.schraegschrift+3
5.3 Innere Gliederung und Demokratie
- Die BVV wird zu einem vollwertigen Kommunalparlament:
- Stärkung der Haushaltsrechte,
- klare Steuerungsinstrumente gegenüber dem Bezirksamt,
- stärkere Rolle der Fraktionen und Ausschüsse.
- Das Bezirksamt wird zum Gemeindevorstand mit klarer politischer Führungsfunktion (ähnlich Oberbürgermeister:in/Bürgermeister:in plus Dezernent:innen-Struktur).lpb-bw+1
6. Ebene 3: Ortsteil- und Quartiersebene
Eine echte dritte Stufe entsteht über politisch verfasste Gremien auf Ortsteil- bzw. Quartiersebene. Dabei lässt sich auf bestehende Instrumente aufbauen:
- Ortsteile als verwaltungsstatistische Einheiten (aktuell ca. 96) in Berlin.diercke+1
- Quartiersmanagement-Gebiete und ihre Quartiersräte in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf (rund 34 Gebiete, ca. 410.000 Einwohner:innen).quartiersmanagement-berlin+5
- Diverse Stadtteilvertretungen, Stadtteilbeiräte, Kiezräte in einzelnen Bezirken (z. B. Lichtenberg, Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg), allerdings mit heterogenem und oft prekär gesichertem Status.eidelstedt+7
6.1 Flächendeckende Ortsteil-/Stadtteilräte
Vorschlag:
- Einrichtung von Ortsteilräten (oder Stadtteilräten) für alle Ortsteile ab einer bestimmten Bevölkerungsgröße (z. B. > 10.000 Einw.), kleinere Ortsteile können zusammengefasst werden.
- Mitglieder werden direkt von den Einwohner:innen des Ortsteils gewählt (ähnlich Ortsbeiräte in Brandenburg oder Bezirksvertretungen in NRW).gbk-brandenburg+3
- Gremiengröße abhängig von der Einwohnerzahl (z. B. 7–21 Mitglieder).
Beispielhafte Vorbilder:
- Ortsbeiräte in Brandenburg: gewählte Interessenvertretungen mit Anhörungsrecht in allen ortsteilrelevanten Angelegenheiten und Möglichkeit zusätzlicher Entscheidungsrechte durch Hauptsatzung.politische-bildung-brandenburg+1
- Stadtbezirksvertretungen / Bezirksausschüsse in Großstädten (z. B. NRW, München, Freiburg) als drittes Gliederungsniveau unterhalb der Stadt, teils mit eigenem Budget und verbindlichen Beteiligungsrechten.fritz.freiburg+1
- Hamburger Stadtteil- und Quartiersbeiräte als gelebte Stadtteildemokratie, allerdings bisher meist programmgebunden und ohne flächendeckenden Rechtsstatus.unser-lurup+5
6.2 Kompetenzen der Ortsteilräte
Mindeststandard (verfassungsrechtlich abgesichert):
- Anhörungsrecht bei allen grundsätzlichen Planungen im Ortsteil:
- Bauleitplanung, Bebauungspläne, städtebauliche Verträge,
- Veränderungen öffentlicher Einrichtungen (Schulen, Kitas, Bibliotheken, Grünflächen, Verkehrsführungen),
- Haushaltsentscheidungen mit Ortsteilbezug.gbk-brandenburg+1
- Initiativrecht und Vorschlagsrecht gegenüber BVV und Bezirksamt.
- Recht auf Unterrichtung: regelmäßige Berichte des Bezirksamtes; Teilnahme von Ortsbeiräten in Fachausschüssen der BVV.
Erweiterbare Kompetenzen:
- Ortsteilbudgets: jährliche, einwohnerbezogene Budgets (z. B. 5–10 €/Einwohner:in) mit Entscheidungskompetenz des Ortsteilrats über kleine Investitionen und Projekte, nach dem Modell brandenburgischer Ortsteilbudgets.politische-bildung-brandenburg+1
- Teilweise Entscheidungsbefugnisse bei klar begrenzten, ortsteilbezogenen Angelegenheiten (z. B. Verteilung von Stadtteilfonds, Benennung von Straßen und Plätzen, Priorisierung kleiner Infrastrukturmaßnahmen).
6.3 Verzahnung mit Quartiersmanagement und bestehenden Gremien
- In Quartiersmanagement-Gebieten werden die Quartiersräte formal an den Ortsteilrat angebunden:
- Quartiersrat kümmert sich weiterhin programmbezogen um „Sozialer Zusammenhalt“ und Fördermittel,
- Ortsteilrat bildet das dauerhafte, demokratisch legitimierte Dachgremium mit erweiterten Aufgaben.vhw+5
- Vorhandene Stadtteilvertretungen und Stadtteilbeiräte (z. B. aus Sanierungsgebieten oder ISEK-Verfahren) werden als Übergangs- oder Ergänzungsgremien integriert, um Erfahrung und lokale Netzwerke zu nutzen.stadtteilbeiraete-hamburg+7
7. Governance und Steuerung im dreistufigen System
7.1 Vertikale Abstimmung
- Land–Bezirk:
- Rechtsaufsicht und Rahmenplanung durch das Land;
- verbindliche Zielvereinbarungen mit Bezirkskommunen in wichtigen Politikfeldern (Wohnen, Klimaanpassung, Mobilität).
- Bezirk–Ortsteil:
- Verpflichtende Beteiligung der Ortsteilräte an relevanten Entscheidungen,
- Einbindung in Bezirksentwicklungs- und Haushaltsprozesse,
- feste Schnittstellen über Ortsteil-Beauftragte in den Bezirksämtern.
7.2 Finanzielle Architektur
- Dreistufige Finanzarchitektur:
- Landeshaushalt (inkl. innerstädtischem Kommunalfinanzausgleich),
- Bezirkskommunalhaushalte,
- zweckgebundene Ortsteilbudgets.
- Der innerstädtische Finanzausgleich berücksichtigt:
- Sozialindikatoren,
- Flächen- und Infrastrukturbedarfe,
- besondere Lasten (z. B. Innenstadtbezirke).
Ortsteilbudgets sorgen dafür, dass Stadtteile nicht „vergessen“ werden, ähnlich den Motiven hinter Ortsteilbudgets in Brandenburg (Sicherung von Teilhabe in eingemeindeten Ortsteilen).gbk-brandenburg+1
8. Umsetzungspfad: Vom Zweistufen- zum Dreistufensystem
8.1 Verfassungs- und Rechtsreform
- Änderung der Verfassung von Berlin:
- Einführung der Kommunalebene mit kommunaler Selbstverwaltung der Bezirkskommunen,
- Verankerung von Ortsteilvertretungen und ihren Mindestrechten.rewi.hu-berlin+2
- Erlass einer Berliner Gemeindeordnung (analog zu GO der Flächenländer) mit:
- Definition der Aufgaben der Bezirkskommunen,
- Regelung von BVV, Bezirksamt, Bürgerbegehren/Bürgerentscheiden auf Bezirksebene,
- Bestimmungen zu Ortsteilräten und Ortsteilbudgets (Pflicht- oder Soll-Regelung).
8.2 Pilotierung und schrittweise Einführung
- Start mit Pilotbezirken (z. B. in Bezirken mit ausgeprägten Quartiersstrukturen und vorhandenen Stadtteilgremien),
- Erprobung von:
- Ortsteilratswahlen,
- Ortsteilbudgets,
- verbindlicher Anhörungsrechte und Beteiligungsverfahren.
- Parallel:
- Organisationsreform in der Hauptverwaltung zur klareren Trennung von Landes- und Kommunalaufgaben, wie es Reformkonzepte bereits anregen (Stichwort: klare Zuordnung staatlicher und gemeindlicher Aufgaben, Bündelung in Landesämtern).stm.baden-wuerttemberg+3
8.3 Kultur- und Beteiligungswandel
- Ausbau von Qualifizierung, Beratung und Unterstützung für Bezirke und Ortsteilgremien (z. B. Verwaltungsschule, Beteiligungsleitfäden, Wissenstransfer, digitale Beteiligungsplattformen).haufe+5
- Verknüpfung mit bestehenden Beteiligungsstrategien und dem Ausbau digitaler Partizipation (mein.berlin, digitale Stadtteilplattformen).
9. Chancen und Konfliktlinien
Chancen
- Mehr Bürgernähe und Identifikation: Entscheidungen werden verstärkt dort vorbereitet, wo Menschen wohnen und ihren Alltag organisieren.stadtteilarbeit+5
- Stärkung der lokalen Demokratie: mehr Mandate auf Stadtteil- und Bezirksebene, niedrigere Zugangsbarrieren für Engagement.
- Bessere Passung von Maßnahmen: Quartiersspezifische Lösungen (z. B. für Mobilität, Freiraum, soziale Infrastruktur) statt einheitlicher Bezirkslösungen für sehr heterogene Räume.staedtebaufoerderung+4
- Entlastung der Landesebene: Konzentration auf Strategie, Steuerung und hoheitliche Kernaufgaben.
Mögliche Konflikte
- Komplexität und Abgrenzungsfragen: Gefahr von Kompetenzkonflikten bei unklarer Regelung (z. B. Land vs. Bezirkskommune, Bezirk vs. Ortsteil).
- Ressourcenbedarf: zusätzliche Gremien und Beteiligungsprozesse kosten Zeit und Geld; es braucht klare Skalierung (nicht jeder Ortsteil braucht die gleiche Tiefe an Strukturen).
- Machtverschiebungen:
- Land verliert operative Detailsteuerung,
- Bezirksämter müssen Macht mit Ortsteilräten teilen (insbesondere bei Budgets und frühzeitiger Beteiligung).
Daher ist ein iterativer, evaluierter Reformprozess entscheidend, unterstützt durch Monitoring, wissenschaftliche Begleitung und systematischen Austausch mit anderen Ländern und Großstädten (Best-Practice in dreistufigen Verwaltungen und Stadtbezirksmodellen).im+4
10. Fazit: Kontur einer dreistufigen Berliner Verwaltung
Eine neue dreistufige Verwaltungsstruktur für Berlin könnte folgendermaßen zusammengefasst werden:
- Land Berlin als klare Landesebene mit Fokus auf Gesetzgebung, gesamtstädtische Strategien und hoheitliche Aufgaben.
- 12 Bezirkskommunen als eigenständige Gemeinden mit starker politischer und finanzieller Verantwortung für die Gestaltung der Lebensverhältnisse vor Ort.
- Ortsteil- und Quartiersebene als demokratisch verfasste dritte Stufe mit gewählten Ortsteilräten, die flächendeckend Bürgernähe, Mitentscheidung und ortsbezogene Budgets sichern, aufbauend auf bestehenden Quartiers-, Stadtteil- und Kiezgremien.
Dieses Modell verbindet die Stärken einer konzentrierten, strategiefähigen Landesebene mit einer starken kommunalen Selbstverwaltung und einer verbindlich verankerten Stadtteil- und Quartiersebene – und könnte damit sowohl die Effizienz als auch die demokratische Qualität der Berliner Verwaltung spürbar verbessern.gruene+10
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