BVV (Bezirksverordnetenversammlung)

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist die Volksvertretung auf der Ebene des Bezirkes. Die BVV ist vergleichbar mit den Gemeinderäten der Kommunen in den Flächenbundesländern.

In allen Bezirken hat die BVV 55 Mitglieder, die für 5 Jahre gewählt sind.

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) bestimmt die Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks. Sie kontrolliert die Geschäftsführung des Bürgermeisters und der Stadträte und regt durch Empfehlungen und Ersuchen Verwaltungshandeln des Bezirksamtes an.

Weitere Informationen unter:

https://karlshorst.de/kb/was-ist-die-bvv/