Ausschüsse werden von der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) gebildet. Sie sind Arbeitsgruppen für bestimmte Themen. Ein Großteil der Arbeit der BVV findet in den Ausschüssen statt.
Es gibt in Lichtenberg 14 [1] Ausschüsse. Ihre Mitgliederzahl ist entsprechend der Bedeutung sehr unterschiedlich und schwankt zwischen 7 und 21 [2]. Außer diesen Verordneten ist auch stets der jeweils zuständige Stadtrat anwesend. Da die BVV maximal 55 Verordnete hat, ergibt sich aus der Zahl der Ausschüsse, dass die meisten Verordneten in mehreren Ausschüssen mitarbeiten.
Die gewählten Bezirksverordneten der verschiedenen Parteien bilden in der BVV Fraktionen. Jede Fraktion erhält mindestens einen Sitz pro Ausschuss. Die Ausschüsse besitzen kein selbstständiges Entscheidungsrecht [3], sondern haben nur Beratungs- und Kontrollfunktion. Die BVV kann zu beschließende Vorlagen und Anträge an die Ausschüsse zur Beratung überweisen. Die BVV ist jedoch nicht an deren Empfehlung gebunden. Die Ausschüsse haben das Recht, Einsicht in die Verwaltungsakten des Bezirksamts zu nehmen.
Neben den Bezirksverordneten können auch Bürger als so genannte Bürgerdeputierte stimmberechtigt an der Arbeit der Ausschüsse mitwirken. Eine Voraussetzung dafür ist eine besondere Sachkenntnis auf dem Gebiet des jeweiligen Ausschusses. Sie werden in der Regel auf Vorschlag der Fraktionen von der BVV gewählt und unterstützen die Bezirksverordneten in den Gremien durch ihr spezielles Fachwissen und ihre Erfahrung. Zusätzlich können zu Einzelthemen Beteiligte/Betroffene eingeladen werden.
Neben den diversen Fachausschüssen ist der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden ein Gremium, an das sich die Bürger direkt wenden können, wenn sie mit Handeln und Auskünften der Verwaltung, die ihre Person betreffen, unzufrieden sind.
Für das Abfassen von Anregungen, Eingaben und Beschwerden gibt es keine besonderen Regeln. Hilfreich ist jedoch das Eingabeformular [4] [6]. Anonyme Eingaben werden nicht bearbeitet.
Nach dem Eingang der Anregung, Eingabe oder Beschwerde erhält der Einreicher eine Eingangsbestätigung. In der Regel holt der Ausschuss für Geschäftsordnung/Eingaben zum angesprochenen Problem die Meinung der zuständigen Stelle im Bezirksamt ein. Wenn die Stellungnahme des Bezirksamtes vorliegt, wird der Gegenstand im Ausschuss behandelt und entschieden. Dazu kann der Einreicher eingeladen werden. Danach informiert der Ausschuss den Einreicher schriftlich über seine Entscheidung.
Die Ausschüsse tagen in der Regel einmal im Monat. Die Termine sind auf der Internetseite der BVV [5] [6] unter dem Menupunkt „Sitzungskalender“ abrufbar.
[1] Andere Bezirke haben eine andere Anzahl; im Berliner Durchschnitt sind es 15 Ausschüsse.
[2] In anderen Bezirken schwankt die Zahl von 5 bis 35.
[3] Für den Jugendhilfeausschuss gilt eine abweichende Regelung
[5] https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/
[6] Für die anderen Bezirke ergibt sich eine sinngemäße Internetadresse
Mit der einheitlichen Verwendung der Männlichkeitsform sind stets alle Geschlechter (m, w, d) gleichberechtigt angesprochen.