GRZ (Grundflächenzahl)

Die Grundflächenzahl (GRZ) legt den maximalen Flächenanteil eines Baugrundstückes fest, der überbaut werden darf.

Die GRZ wird als Wert zwischen 0 und 1 angegeben.

Beträgt die GRZ beispielsweise 0,3 bedeutet dies, dass 30% der Grundstücksfläche überbaut werden dürfen.