Die Grundflächenzahl (GRZ) legt den maximalen Flächenanteil eines Baugrundstückes fest, der überbaut werden darf.
Die GRZ wird als Wert zwischen 0 und 1 angegeben.
Beträgt die GRZ beispielsweise 0,3 bedeutet dies, dass 30% der Grundstücksfläche überbaut werden dürfen.