Bebauungspläne – Gesamtinteresse Berlins
Bebauungspläne werden normalerweise vom Bezirk erstellt und dem Senat lediglich zur Prüfung vorgelegt. Dieser prüft unter anderem die rechtliche Korrektheit, die Auswirkung auf die Finanzen, die Übereinstimmung mit dem FNP (Flächennutzungsplan) etc. In besonderen Fällen kann der Senat einen Bebauungsplan auch an sich ziehen und