Am 19.04.2018 (18. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin) steht die Drucksache DS/0694/VIII als Vorlage zur Kenntnisnahme durch die Abgeordneten der BVV auf der Tagesordnung.

Sie betrifft den Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan 11-160, Arbeitstitel „Rheinpfalzallee“. Der Aufstellungsbeschluss geht zurück auf die Drucksache DS/0445/VIII vom19.10.2017 (12. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin)

Die wesentlichen Planungsziele sind:

  • die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule, Jugendfreizeit und Kindertagesstätte“ und
  • die Sicherung vorhandener Straßenverkehrsflächen.

In der Begründung zur Einleitung des Bebauungsplan-Verfahrens heist es u.a.

Die o.g. Fläche bietet sich für die Errichtung von sozialen Infrastruktureinrichtungen vor allem an, da sie sich in einem Bereich befindet, der künftig sehr wahrscheinlich einen höheren Zuwachs an Wohnungen erfahren wird, zugleich aber jetzt schon zu wenige soziale Infrastruktureinrichtungen aufweist. Zudem handelt es sich um eine zusammenhängende und ausreichend große Fläche, in deren Nähe sich bereits Nutzungen mit ähnlichem Charakter befinden (Lew-Tolstoi-Grundschule im Norden und Bildungsakademie südlich der Rheinpfalzallee). Die Sicherung durch einen Bebauungsplan ist erforderlich, da sich die Fläche nicht im Eigentum des Landes befindet, sonstige geeignete landeseigene Flächen in dem Bereich nicht zur Verfügung stehen und die Fläche ohne eine entsprechende Sicherung zeitnah zu einem Wohngebiet entwickelt werden könnte..

DS/0694/VIII