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Einwendungen gegen Funky Town: Verkehr, Lärm und Klima im Fokus

Die geplante „Funky Town“ am Funkhaus Areal entfacht ernsthafte Debatten über die städtebauliche Zukunft Karlshorsts. Drei detaillierte Einwendungen zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans 9-2-1 VE offenbaren erhebliche planungsfachliche Mängel – von Verkehrskollaps bis Klimaschutz.

Verkehrschaos vorprogrammiert

Der zentrale Kritikpunkt aller drei Einsprechenden: Die Verkehrsuntersuchung ignoriert eine kumulative Betrachtung. Nicht nur Funkytown, sondern auch Archigon, Blockbuster und Spreeküste-Flächen entstehen zeitgleich im selben Korridor. Die Rechnung ist verheerend: 2.100 bis 3.800 neue Arbeitsplätze, 3.200 bis 4.100 zusätzliche Kfz-Fahrten täglich – bei einer einzigen Tramanbindung im 20-Minuten-Takt.

Dieter Hecht, rechnet vor: Bei vollständigen 4.000 Arbeitsplätzen und realistischem Kfz-Anteil (70%) entsteht ein Verkehrsdesaster. Bereits 2019 waren es 94.600 Kfz täglich; heute eher 100.000. Nach Fertigstellung aller Projekte: mindestens 134.000 Kfz-Fahrten. Das Straßennetz ist längst am Limit.​

Frank Merkel, Anwohner der Parkstadt, zeigt mit mathematischer Präzision: Bei 1.320 Pendlerplätzen in der Morgenspitze (Tramlinie 21, 20-Min-Takt) und konservativ 50% ÖPNV-Quote braucht man 1.050–1.900 Plätze. Das ist rechnerischer Kollaps. Im realistischen Szenario mit schlechter Anbindung (30% ÖPNV-Quote) fahren 70% Auto – mit allen Staufolgen.​

Besonders kritisiert: Die BVG kündigte am 16.12.2025 an, das ÖPNV-Angebot bis 2027 nicht zu erweitern. Tram 22, seit Jahren versprochen, ist nicht in Betrieb. Tram 21 war von November 2025 bis Ende 2026 teilweise stillgelegt.​

Lärmschutz für Kleingärtner gefährdet

Dr. Götz Frommer vom Verein Karlshorst e.V. bemängelt: Die Schalltechnik unterschätzt die Lärmquellen des Nutzungskonzepts massiv. Musikstudios, Veranstaltungen, Gastronomie, nächtlicher Publikumsverkehr – diese realen Szenarien fehlen im Gutachten völlig. Eine bloße Pegelerhöhung von 0,7–0,8 dB wird als „unproblematisch“ eingestuft, ignoriert aber die bereits hohe Vorbelastung der südlich gelegenen Kleingartenanlage Wilhelmstrand.​

Frommer fordert: verbindliche Festsetzungen zur Lärmminderung bereits auf B-Plan-Ebene, nicht erst in späteren Baugenehmigungen. Details wie Außengastronomie, Event-Zeiten und Lieferverkehre müssen jetzt geklärt sein.​

Klimaschutz: Grüne Lunge wird versiegelt

Der Funkhaus-Areal an der Spreeküste ist klimatechnisch hochsensibel – eine Kaltluftschneise von der Wuhlheide in die Innenstadt. Frommers Fachkritik: Der B-Plan verdichtet die Fläche extrem (GFZ 3,5–4,5) ohne klimaorientierte Gesamtstrategie. Das entspricht dem Potsdamer Platz, nicht einem Übergangsraum zwischen Waldlandschaft und Stadt.​

Folge: Unterbrechung der Kaltluftzufuhr, erhöhte Hitzebelastung, Verlust großräumiger Frischluftwirkung. Der Plan widerspricht dem eigenen Stadtentwicklungskonzept Klima (StEP).​

Wasserschutzzone: Rechtliche Grenzfrage

Merkels Hinweis auf die Wasserschutzzone II ist brisant: Gemäß Verordnung ist Bebauung hier verboten – „soweit sie nicht der öffentlichen Wasserversorgung dienen“. Das Projekt basiert auf der Hoffnung, diese Schutzzone zu ändern. Ein B-Plan auf Basis zukünftiger, unsicherer Rechtsänderungen? Fundamentaler Verfahrensfehler, so Merkel.​

Lehren aus der Parkstadt Karlshorst

Alle Einsprechenden verweisen auf ein mahnendes Beispiel: Die Parkstadt, über 1.000 Wohnungen seit 2023, hat keine Kita, keinen Supermarkt in Fußnähe, Tram 22 fehlt bis heute. Gebaut wurde ohne Infrastruktur – ein Szenario, das sich bei Funkytown wiederholen würde.

Geforderte Maßnahmen

Dr. Frommer fordert: kumulative Verkehrsuntersuchung, ergänzende Lärmstudien, klimaorientierte Neufassung, verbindliche Infrastruktursicherung (Blockdammbrücke, S-Bahn Blockdammweg, Straßenbahnausbau).​

Hecht und Merkel fordern: B-Plan-Ablehnung oder mindestens aufschiebende Bedingungen – Realisierung erst nach Tram-21-Ausbau (10-Min-Takt), Tram-22-Inbetriebnahme und stabiler 12-Monatsbetrieb.

Das Planungsamt Treptow-Köpenick muss diese fachlich fundierten Einwendungen nun in die Abwägung einstellen. Entscheidend wird, ob Verkehrsbelange und Klima ernsthaft gewichtet oder überlagert werden.

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