Bauleitplanung: Ein zweistufiger Prozess
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde in Deutschland. Sie wird zweistufig in einem formalen bauplanungsrechtlichen Verfahren vollzogen, das im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt ist.
Vorbereitende Bauleitplanung: Flächennutzungsplan
Zunächst soll für das gesamte Gebiet der Gemeinde ein Flächennutzungsplan (FNP) aufgestellt werden. Mit Hilfe von relativ grobmaschigen Darstellungen soll dieser die Grundzüge der Boden- und Grundstücksnutzungen vorbereiten. Der FNP trifft für den Bürger aber noch keine verbindlichen Festsetzungen.
Der Flächennutzungsplan ist in Berlin Aufgabe des Senats.
Verbindliche Bauleitplanung: Bebauungsplan
Auf der Basis des FNP soll die Kommune je nach Erforderlichkeit für bestimmte Teilflächen des Stadtgebietes den FNP detailliert konkretisieren, indem sie Bebauungspläne erarbeitet. Diese sollen mit grundstücksscharfen Regelungen die Nutzung der Grundstücke rechtsverbindlich leiten.
Bebauungspläne sind in Berlin Aufgabe der Bezirke.