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BauNVO (Baunutzungsverordnung)

Die Baunutzungsverordnung (kurz BauNVO) konkretisiert bundesweit die möglichen Festsetzungen in Bauleitplänen (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) und bestimmt:

1. Art der baulichen Nutzung eines Grundstücks (Wohnen, Gewerbe etc.)

2. Maß der baulichen Nutzung (reine Wohngebiete, Mischgebiete, Industriegebiete etc.)

3. Bauweise und überbaubaren Grundstücksfläche (offene/geschlossene Bauweise, Baugrenzen etc.)

Die Gemeinden sind bei der Bauleitplanung an die Bestimmungen der BauNVO gebunden, können also grundsätzlich nur die Festsetzungen treffen, die die Baunutzungsverordnung zulässt.