Änderungen des Flächennutzungsplanes (FNP)
Antragstellung Senat bei vom Senat festgestellter Notwendigkeit, oder Bezirksamt (BA), Stadtplanungsamt in der Regel im Kontext eines zu erstellenden B-Plan (Regelfall) Änderungen des FNP in Kopplung mit Bebauungsplänen (paralleles Verfahren) Es wird hier der „Normalfall“ geschildert, Abweichungen in Einzelfällen bleiben ohne Berücksichtigung. Die nachstehenden Schritte