Der Flächennutzungsplan (FNP) schafft noch kein konkretes Baurecht. Dieses ergibt sich erst aus dem Bebauungsplan (B-Plan), der als Steuerungsinstrument der Gemeinde die städtebauliche Entwicklung ortsbezogen festlegt.
Der Bebauungsplan „als verbindlicher Bauleitplan“ setzt für einen grundstücksscharf abgegrenzten Teil (sog. Geltungsbereich) des Stadtgebiets rechtsverbindlich und abschließend fest, wie die einzelnen Grundstücke bebaut und genutzt werden können. Er schafft damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die parzellenscharfe Entwicklung, Erschließung und Sicherung u. a. von Wohn-/ Gewerbe-/ Büro- und Einzelhandelsflächen, für Schulen und Kindergärten, Grün-/ Freizeit- und Sportflächen oder Straßen.
Der Bebauungsplan besteht aus einer Planunterlage, mit a) einem zeichnerischen und b) einem Textteil sowie c) einer Begründung, in der die Veranlassung / Erforderlichkeit / Ziele und Auswirkungen der Planung einschließlich eines Umweltberichts aufgeführt sind. Einen wesentlichen Teil der Begründung umfasst die Darstellung, aus welchen Gründen (Abwägung) die einzelnen Inhalte des Bebauungsplans festgelegt wurden.