Die Baunutzungsverordnung (kurz BauNVO) konkretisiert bundesweit die möglichen Festsetzungen in Bauleitplänen (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) und bestimmt:
1. Art der baulichen Nutzung eines Grundstücks (Wohnen, Gewerbe etc.)
2. Maß der baulichen Nutzung (reine Wohngebiete, Mischgebiete, Industriegebiete etc.)
3. Bauweise und überbaubaren Grundstücksfläche (offene/geschlossene Bauweise, Baugrenzen etc.)
Die Gemeinden sind bei der Bauleitplanung an die Bestimmungen der BauNVO gebunden, können also grundsätzlich nur die Festsetzungen treffen, die die Baunutzungsverordnung zulässt.