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Kaisergärten 24. Beitrag (Teil 1/2)

Noch bis zum 08.11.2018 läuft die Frist für Einwendungen zum Entwurf des Bebauungsplans Kaisergärten; später eingehende müssen nicht berücksichtigt werden. Nur fristgerechte Einwender/innen sind am weiteren Verfahren noch beteiligt.

Hinweis aus dem Jahr 2024: Der Entwurf, die Begründung und alle Gutachten standen damals als Download im Internet zur Verfügung, sind heute aber nicht mehr abrufbar. Auf Wunsch können alle Unterlagen aber vom Verein zur Verfügung gestellt werden.

Um die vielen hundert Seiten gründlich durchzuarbeiten, ist viel Zeit und eine erhebliche Leidensfähigkeit erforderlich. Da nur die wenigsten über beides verfügen dürften, gibt es zu diesem Beitrag als Argumentationshilfe eine Zusammenstellung kritikwürdiger Punkte (die dahinter angegebene Seitenzahl erleichtert das Auffinden der jeweiligen Textstelle).
Je nach Interessenlage kann man sich zu einem, mehreren oder vielen Punkten äußern, indem man festhält, was man als unlogisch, falsch, abstrus etc. empfindet. Hierbei muss weder eine besondere Form gewahrt werden, noch ist ein juristisches Studium erforderlich. Der Phantasie, die über die Argumentationshilfe hinaus geht, ist natürlich keine Grenze gesetzt. Je mehr und je vielfältiger die Einwendungen sind, desto besser!!

Alle Einwendungen müssen schriftlich erfolgen, entweder online oder per Brief (siehe link). Dabei kann man, muss aber nicht seinen Namen angeben. Nachteil: sofern man anonym bleibt, kann die Einwendung später nicht zugeordnet werden und man vergibt die Möglichkeit der weiteren Teilnahme am Verfahren.
Alle Einwendungen werden dann geprüft und abgewogen. Das Ergebnis dieser Abwägung wird öffentlich gemacht.