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Kaisergärten 35. Beitrag

ABWÄGUNG

Die Einwendungen, die bei den Kaisergärten und bei der Parkstadt eingereicht wurden, werden zurzeit „abgewogen“. Dies erfolgt im Planungsbüro BSM durch ein und denselben Herren. Da die Bonava massiven Druck auf das Verfahren ausübt, um bald mit dem Bauen beginnen zu können, ist die Bearbeitung der Kaisergärten erst einmal in die Warteschleife geraten. Bei keinem der beiden Projekte ist den Beteiligten ein Termin, wann die Abwägung beendet sein wird, zu entlocken.

Nur so viel scheint sich abzuzeichnen: Der juristisch formale Weg sieht vor, dass die Einwender erst nach Abwägung, anschließender „Festsetzung“ der Abwägung durch das Amt, Rechtsprüfung und endgültigem Beschluss durch die BVV mitgeteilt bekommen, ob und wie ihre Einwendungen berücksichtigt wurden. Es mehren sich aber die Stimmen, die die Einwender bereits nach der Festsetzung informieren wollen, also deutlich bevor der Plan durch den Beschluss der BVV Rechtskraft erhält.