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Kaisergärten 37. Beitrag

DIE BAGGER MÜSSEN WARTEN

Der Investor würde -laut eigener Aussage- gerne Mitte 2019 mit dem Bau beginnen und hat deshalb unterdessen einen Bauantrag gestellt. Dieser wird zurzeit definitiv nicht genehmigt werden können, denn dagegen sprechen eine Reihe von Gründen, deren Abfolge dem Domino-Effekt folgt:

  • Eine Baugenehmigung kann grundsätzlich nur auf der Grundlage eines gültigen Bebauungsplans (B-Plan) erteilt werden.
  • Im B-Plan für die Kaisergärten (derzeit nur ein Entwurf) muss eine ausreichende Anzahl an Grundschulplätzen nachgewiesen werden
  • Diese sollen in der neu zu bauenden Schule in der Parkstadt (Blockdammweg) liegen
  • Zum Bau dieser Schule wurde die Bonava et al. in einem „Städtebaulichen Vertrag“ verpflichtet, der wiederum Grundvoraussetzung für den B-Plan Parkstadt ist.
  • Dank unserer beharrlichen Recherche konnten wir nachweisen, dass dieser bereits notariell beurkundete Vertrag von falschen Zahlen ausgeht (Nichtanrechnung von Staffelgeschossen etc.)
  • Deshalb muss der Vertrag neu verhandelt werden.
  • Erst dann könnte der B-Plan für die Parkstadt (bisher ebenfalls nur ein Entwurf) verabschiedet werden, wodurch dieser Schulstandort endgültig sichergestellt wäre.
  • Dann erst wäre es möglich, den B-Plan für die Kaisergärten zu beschließen.
  • Gegen diesen Beschluss könnte eine Klage inklusive einer einstweiligen Verfügung eingereicht werden …

…und dann müssten die Bagger noch länger warten …