VIEL LÄRM UM NICHTS oder VIEL NICHTS UM LÄRM
Bei den Kaisergärten spielt das Thema Lärm durch die Abstellanlage der Bahn insbesondere in den Morgenstunden eine zentrale Rolle. Deshalb wurde im Verlauf des „Runden Tisches“ 2017 wiederholt betont, wie segensreich sich dieser Neubauriegel als Lärmschutz für die übrigen Anwohner auswirken würde. Nebenbei: Diese Wirkung wäre mit einer um einen Stock geringeren Bebauungshöhe nur unwesentlich schwächer. Erstaunlicher Weise wird der Lärmschutz in den Abwägungen der Einwendungen 2019 nur noch als „positiver Nebeneffekt“ abgetan.
Für die Bewohner dieser lebenden Lärmschutzwand sind die zulässigen Grenzwerte laut Gutachten von 2017, das von den damals vorhandenen 4 Abstellgleisen ausging, trotz „lärmrobuster Bebauungsstruktur“ jedoch nur knapp einzuhalten bzw. werden sogar überschritten.
Am 05.12.2019 wurde der „Bauausschuss“ mit der Tatsache konfrontiert, dass die Bahn unterdessen ein weiteres Gleis errichtet hat. Ungläubiges Staunen, obwohl der Karlshorst e.V. bereits in der vorhergehenden Sitzung darauf hingewiesen hatte. Man sah sich wegen des vorgeblich fehlenden WLAN außer Stande, diese Aussage per Google Maps o.ä. zu überprüfen. Obwohl sich durch diese zusätzliche Lärmquelle eine wesentliche Planungsgrundlage verändert hat, war der Ausschuss nicht bereit, sich erst einmal über diese neue Situation zu informieren, bevor er eine Entscheidung trifft. Vielmehr wurde mit den Stimmen von SPD, CDU und DIE LINKE die Planreife empfohlen.
Ich komme nicht umhin, diesem Beitrag eine persönliche Stellungnahme anzufügen: Für mein Demokratieverständnis war dies ein rabenschwarzer Tag. Ein Ausschuss sollte -nach meiner Vorstellung- eine Empfehlung an die BVV vorbereiten, indem er sich umfassend Informationen besorgt, diese sorgfältig abwägt und dann begründet entscheidet. Wenn, wie in diesem Fall, wesentliche Informationen fehlen und auch keine Bereitschaft besteht, sich diese zu verschaffen, sondern lieber „im Blindflug“ zu entscheiden, fördert das die zunehmende Politikverdrossenheit.