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Breite Ablehnung des städtebaulichen Konzeptes „Trabrennbahn Karlshorst“

In der Zeit vom 14.12.2020 bis 14.02.2021 hat das Bezirksamt Lichtenberg auf der Internetseite meinBerlin ein städtebauliches Konzept für die Trabrennbahn Karlshorst per Video vorgestellt, das den Investorenwünschen entsprechend eine intensive Bebauung vorsieht.
Dazu wurden die Bürger um Kommentierung gebeten.
Die Abteilung Bürgerbeteiligung des Bezirksamtes sah sich bis heute leider nicht in der Lage, eine Auswertung vorzunehmen. Deshalb haben wir als gemeinnütziger Verein (Karlshorst e.V.) diese mühsame Aufgabe übernommen.
Es haben sich insgesamt 137 Personen beteiligt und eine Fülle von Meinungen formuliert. Die im Freitext geäußert Kommentare wurden von uns analysiert und die gleichartigen Äußerungen thematisch sortiert und quantifiziert. In den nachfolgenden Graphiken sind die wesentlichen Aussagen zusammengefasst.

Aussage 1: Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird zu 80 % abgelehnt.
Aussage 2: Der Pferdesport soll erweitert und ausgebaut werden.
Aussage 3: Es wünschen 76 % den Ausbau der Flächen für Grün, Naherholung, Freizeit und Sport.

Aussage 4: Eine Bebauung steht im Widerspruch zu Klima-, Umwelt- und Naturschutz.

Fazit:

Daraus ergibt sich eine eindeutige Ablehnung des vorgestellten Konzeptes. Da die Planungshoheit selbst für ein privates Grundstück immer beim Bezirksamt und nicht bei den Investoren liegt, muss das Bezirksamt die Zukunft des Areals gemeinsam mit der Bürgerschaft im Sinne der vorliegenden Meinungsäußerungen neu planen.

Hinweise:
  • Diese Auswertung wurde von Dieter Hecht, Martin Jendersie (Mitglieder Karlshorst e.V.) und weiteren Mitgliedern der AG Trabrennbahn erarbeitet.
  • Auf Wunsch werden die der Auswertung zugrundeliegenden Daten zur Verfügung gestellt.

Das große Bild hierzu:

Zum diesem Thema haben wir eine Schwerpunktseite erstellt, die den komplexen Sachverhalt inklusive umfangreicher Quellenangaben bündelt.
Lesen Sie mehr unter Bedroht: Trabrennbahn Karlshorst

4 Gedanken zu „Breite Ablehnung des städtebaulichen Konzeptes „Trabrennbahn Karlshorst““

  1. Ich bin erstaunt, dass in Karlshorst Linke und Grüne (und SPD?) der Umwandlung von Naturschutzflächen zu Bauland zustimmen will, die Investoren vor kurzem zum Spottpreis gekauft haben. Wem werden hier die Nicht-Bauflächentechnik durch Umwandlung zu Bauland zu einem zweistelligen Millionengewinn vergoldet? Verdienten Parteigenossen? Eigentümer und damit Nutznießer sind ausschließlich private Immobilieninvestoren. Und es werden nur entlang der Treskowallee Sozialwohnungen gebaut, mehrheitlich entstehen teure Eigentumswohnungen.

    Vernichtet werden im Gegenzug neben dauerhaft geschützten Biotopen die langjährig vor Ort ansässigen kleinen Ost-Reitvereine, die als Einzige noch bezahlbare Reitstunden (auch für gesundheitliche Gründe) für Lichtenberger Kinder anbieten. Reiten wird dann nur noch für Reiche möglich sein, im Schatten der teureren Eigentumswohnungen.

    Gilt der Naturschutz für Grüne (wie beim Tempelhofer Feld, Elisabetaue etc) und Mietenbegrenzung als Mietendeckel für die Linken in diesem Fall nicht? Wird hier mit zweierlei Maße gemessen? Warum? Wer sind die Nutznießer und welche Verbindungen haben die zur willfährigen BVV-Mehrheit? Was macht die SPD mit unserem Karlshorster Innensenator in diesem Fall?

    Antworten
  2. Ich habe mir einmal die Stellungnahme der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) e.V. (bln-berlin.de) angesehen. Dieser e.V. ist offiziell für ganz Berlin beauftragt, Stellungnahmen zu solchen geplanten Bauvorhaben abzugeben. Die sollten beachtet, hinterfragt und auch berücksichtigt werden, auch wenn sie für Pferdefreunde im konkreten Fall „einige kritische Aussagen enthalten“.

    Das ganze Dokument ist zu finden unter:

    http://www.umwelt-beteiligung-berlin.de/content/städtebauliches-konzept-trabrennbahn-karlshorst

    Hier einige Auszüge aus dem 21 Seiten Dokument mit folgender Kernaussage:

    Für die Verwirklichung des Großteils der geplanten Bebauung wäre aus unserer Sicht eine FNP-Änderung erforderlich. Eine solche Änderung lehnen wir ab (siehe unten).
    Auch wenn die Pandemie einmal vorüber sein sollte, so gebietet der Klimaschutz, zum Schutz der globalen Biologischen Vielfalt, als unserer Lebensgrundlage, eine Naherholung zu Ungunsten einer energieaufwändigen Fernerholung.
    Daher bitten wir Sie von einer Neubebauung des Konzeptgebietes im Wesentlichen abzusehen und das Gebiet für die erholsame Nutzung durch die Allgemeinheit zu öffnen.

    Weiter Auszüge aus dem Text:

    So könnten, bei Zustimmung der Obersten Wasserbehörde, eventuell eine Pferdehaltung – z. B. für lokale Reitlern- und/oder Therapiezwecke – im Konzeptgebiet erhalten und das Ökosystem saniert werden.

    Der LaPro Programmplan „Erholung und Freiraumnutzung“ weist das Konzeptgebiet, als „Fläche mit übergeordneten Einrichtungen für die intensive Erholungsnutzung aus“, für die „Konzepte zur Mehrfachnutzung und Öffnung für die Allgemeinheit“ entwickelt werden sollen.

    Mit dieser „Mehrfachnutzung und Öffnung für die Allgemeinheit“ ist jedoch keine Bebauung gemeint, wie die übrigen Programmpläne der LaPro ausweisen.
    Es sollte ein die Bezirke übergreifender Lehrstätten-Verbund zwischen dem FEZ in der Wuhlheide, dem Wasserwerk, dem Konzeptgebiet und der Gartenarbeitsschule in der Trautenauer Straße hergestellt werden (Landschaft bildet; siehe auch Naturlehrpfade und unten: das besondere Schutzgut des Bereiches der Westgalerie des Wasserwerkes Wuhlheide).

    Das gesamte Plangebiet liegt auf dem ungedeckten und damit ungeschützten Haupt-Grundwasserleiter (Senat von Berlin Hrsg. a: Geoportal Berlin, Geologische Karte 1874 – 1937: Talsande) des Warschau-Berliner Urstromtales. Daher sind gemäß der Wasserrahmenrichtlinie der EU
    (Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot) besondere Vorkehrungen zum Schutz des Grundwassers erforderlich.

    Es wäre demnach wichtig, die derzeit auf Abstand zum Wald stehenden z. T. denkmalgeschützten, aber z. T. ungenutzten Gebäude nachhaltig zukunftsfähig zu nutzen (use it sustainable or loose it). Denkbar wären auch geringfügige Ergänzungen sowie Umbauten nicht geschützter Gebäude (siehe auch oben die Forderung nach Verzicht auf die Bebauung im nördlich gelegenen Wald und nach der höchstens schmalen Bebauung entlang der Treskowallee). Das heißt, insgesamt können wir maximal höchstens nur einer viel geringeren und schonenderen Neubebauung zustimmen, als vorgesehen.

    3.4 Herstellung einer nachhaltig zukunftsfähigen Pferdehaltung

    3.4.1 Zur Ausgangslage

    Die im Plangebiet gegebene intensive Pferdehaltung ist nicht flächengebunden, d. h. die Tiere können nicht nachhaltig auskömmlich mit vor Ort wachsendem Futter versorgt werden. Es muss Futter von zusätzlichen Flächen importiert werden. Dadurch fallen überschüssige Fäkalien und Nähstoffe an, die das Aufnahmevermögen des sandigen Bodens und von dessen, zumal durch Tritt stark geschädigten Vegetation überfordern und das Grundwasser belasten.
    Daraus ergibt sich das Erfordernis der Isolation und der Abfuhr derjenigen Menge an Fäkalien vom Boden, welche der Boden nicht durch Abbau und Bindung vom Grundwasser fernhalten kann (vgl. die vor Ort ebenfalls gegebene Stallwirtschaft).
    Die Fäkalien sollten, insofern noch nicht gegeben, an geeigneter Stelle und in geeigneter Art und Weise, als wertvoller Wirtschaftsdünger genutzt werden. Dabei ist jedoch eine mögliche Belastung mit Medikamenten, wie Entwurmungsmitteln (NABU SH Hrsg., z. B. Avermectine) zu beachten, die z. B. Kot fressende und verteilende Käferarten schädigen können (ebenda).

    3.4.2 Entwicklungsalternativen

    Für die Pferdehaltung im Konzeptgebiet ergeben sich aus unserer Sicht folgende Entwicklungsalternativen.
    Erstens: Sämtliche Tiere werden in das Grundwasser schützende Ställe eingestallt. Das würde den Bau zusätzlicher Ställe erfordern (siehe z. B. das Islandpferde-Projekt).
    Zweitens: Die Zahl der im Freiland gehaltenen Tiere und die Art und Weise ihrer Haltung werden so verändert, dass sie nachhaltig ökosystemverträglich sind. Das bedeutet, dass für diese Tiere eine extensive, an die Produktivität des Ökosystems angepasste Weidehaltung erfolgt, die den Prinzipien der Permakultur entspricht. Dies würde dann auch einer die Biologische Vielfalt (siehe unten) erhaltenden Landschaftspflege dienen.
    Drittens: Die Zahl der vor Ort anwesenden Pferde wird so verringert, dass alle Tiere, wie unter „Zweitens“ beschrieben, vor Ort gehalten werden können (siehe auch oben: Förderung der Biologischen Vielfalt).
    Dies würde bedeuten, dass überschüssige Pferde sozialverträglich (siehe Thalmann 2021) an andere Orte gebracht werden müssten (siehe auch oben und unten unter dem Punkt 3.5).
    Dies kann von zusätzlichem sozial-ökologischem Vorteil sein. Denn so könnten in der weitläufigen Großstadt Berlin für die Nutzer („Reiten lernen“, „Therapie“) weite Wege und damit Umweltbelastungen vermindert werden (Förderung der polyzentralen Großstadt der kurzen Wege). Die Nutzer könnten Pferde zeit- und energiesparender erreichen.

    3.5 Pferdesport (Rennbetrieb und –training) nach Marienfelde verlegen?

    Thalmann (2021) zitiert den Geschäftsführer des „Pferdesportparks“ Karlshorst. Nach dessen Aussage ist der Pferdesport bundesweit defizitär. Das heißt die Geldeinnahmen reichen nicht aus. Daher sei auch schon die Zahl der Rennpferde und deren Training in Karlshorst drastisch gesunken. Der Trainingsbetrieb lohne sich hier nicht mehr.
    Unserer Meinung nach sollte daher geprüft werden, ob und in wie weit der Karlshorster Pferdesport auf die Rennbahn in Mariendorf von Berlin verlagert und somit auch konzentriert werden könnte und sollte. Auf Grund des dort anstehenden Geschiebemergels sind dort auch die geologischen Verhältnisse für den Schutz des Grundwassers günstiger (siehe Senat von Berlin Hrsg. a: Geoportal Berlin: Geologische Karte 1874 – 1937: Lage auf der Grundmoränen-Platte Teltow). Nach Gäding (2021) wurde die Trabrennbahn Karlshorst nach der Wende bereits einmal „vom Trabrennverein Mariendorf, der in Berliner Trabrenn-Verein (BTV) umbenannt wurde, betrieben“.

    4. Fehlt die Ökosystem-Analyse, als erforderliche Planungsgrundlage?

    Das „Gesamtkonzept“ (Bezirksamt Hrsg.) lässt nicht erkennen, ob und in wie weit eine der permakulturellen Entwicklung des Plangebietes (siehe unten) dienende naturschutzfachliche Bestandsaufnahme und Bewertung dieses Gebietes erfolgt ist und der Planung zugrunde liegt.
    So wurde ein „ganzheitliches Nutzungskonzept“ skizziert, welches aber keine Nutzung von Flächen und linearen Landschaftselementen, als Refugium für die Biologische Vielfalt vorsieht. Es scheint nur intensivierte Mensch-Mensch, Mensch-Technik und Mensch-Pferd-Beziehungen zu geben.
    Wir verstehen unter (irdischer) Landschaft ein auf verschiedenen Biotopen basierendes räumlich zusammenhängendes Super-Ökosystem. Ein „landschaftliches Gesamtkonzept“ muss auf einer (transparenten) Ökosystem-Analyse und –Bewertung, einschließlich der Umgebung des Konzeptgebietes beruhen und der nachhaltig zukunftsfähigen Entwicklung des Gebietes (Permakultur) dienen (siehe unten).
    Die vorliegende Überbetonung des „städtebaulichen“ Aspektes in einem, wie wir meinen Außenbereich nach § 35 BauGB sollte dringend abgebaut werden (siehe auch die vorangegangenen Ausführungen zur – wie wir meinen – vorliegenden Übernutzung des Gebietes).
    Das heißt, vor einer B-Planaufstellung sollte ein nachhaltig zukunftsfähiges „landschaftliches Gesamtkonzept“, welches auch bauliche Aspekte enthalten kann erneut der Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt werden.
    Diesbezüglich wollen wir im Folgenden folgende weitere Aspekte ansprechen.

    6. Waldumwandlungen

    Mit dem städtebaulichen Konzept werden nach unserer Auffassung durch bauliche Eingriffe Waldumwandlungen vorbereitet (siehe Land Berlin Hrsg. 2016: die Definition von Wald im Landeswaldgesetz). Dabei handelt es sich um je eine Fläche im Norden und im Süden des Konzeptgebietes.

    9. Zum Baumschutz

    Mit dem „städtebaulichen + landschaftlichen Gesamtkonzept“ Konzept wurde kein Eingriffs- und Ausgleichskonzept für durch die geplante Bebauung negativ betroffene nach der Berliner Baumschutzverordnung (Land Berlin Hrsg. 2019) geschützte Bäume vorgelegt.
    Gerade größere, aber bereits auch schon jüngere Bäume heimischer Arten spielen, als Lebensstätten sowie als Trittsteine im Biotopverbund eine wichtige Rolle. Diese Funktionen werden durch die Beseitigung oder die Umbauung der Bäume gefährdet bzw. beeinträchtigt.
    Am südlichen Rand des Konzeptgebietes befindet sich mindestens eine alte Eiche, welche im Falle einer Umbauung Verkehrssicherheits-Probleme mit sich bringen könnte. Wenn dies so ist, sollte sie nicht oder so umbaut werden, dass künftig Eingriffe in den Baum minimal bleiben können (siehe aber auch die Ausführungen zum Biotopverbund unter dem Punkt 8.).

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