Der Berliner Senat hat viele verschiedene Schutzprogramme aufgelegt. Neben den Programmen mit historischem Hintergrund (Baudenkmäler), handelt es sich vor allem um Programme des Natur- und Klimaschutzes. Das Gebiet der Trabrennbahn weist gleich mehrere solche Schutzgebiete auf. Die Senatsverwaltung hat mit dem Geoportal Berlin ein Web-Tool erstellt, welches umfangreiche Informationen zu den geschützten Flächen enthält. Viele der nachfolgenden Informationen können dort abgerufen werden.
Biotope, Biotopwerte und gesetzlicher Schutz
Große Teile des Geländes der Trabrennbahn sind im Geoportal des Berliner Senates als Biotope aufgeführt. Man kann grob drei Bereiche unterschieden:
- Den nördlichen Bereich mit dem Eingangstor
- Den westlichen und zentralen Bereich mit Baudenkmal und Geläuf
- Den südlichen Bereich mit dem Therapiezentrum
Legende:
Grün: Wälder und Forsten
Hellgrün: Gebüsche, Baumreihen und Baugruppen
Olivbraun: Grün- und Freiflächen
Violett: Gewässerbegleitende Röhrichte
Blau: Moor-, Bruch und Auenwälder
Rot: Ruderalfluren
Bereits an dieser Stelle wird deutlich, dass die vorgeschlagene Bebauung zum großen Teil nicht auf den Grün- und Freiflächen erfolgen soll, sondern auf den Gebieten mit Waldbestand. Der blau eingefärbte Bereich ist zudem das einzige Moorgebiet in Mitte/Süden von Lichtenberg und befindet sich direkt angrenzend an den Bebauungsvorschlag im Berliner Urstromtal. Bereits heute ist eine Beeinflussung des Moores durch das Reittherapiezentrum deutlich erkennbar (Sandaufschüttungen). Eine weitere angrenzende Bebauung (mit notwendiger Grundwasserabsenkung) würde unweigerlich die Verlandung des Moores zur Folge haben.
Es ist sofort ersichtlich, dass auch die angedachte Bebauung mit Punkt-Hochhäusern im Bereich 1 deutlich mit den Biotopen kollidieren würde. Alle genannten Flächen der Bereiche 1 und 3 sind zudem auf Basis von Gutachten zu gesetzlich geschützten Biotopen erklärt worden und haben damit einen besonderen Schutzstatus. Die nebenstehend magenta eingefärbten Flächen haben die höchste Schutzstufe “Extrem hoch”. Auf den Seiten des Berliner Senates finden sich folgende Aussagen zum gesetzlichen Biotopschutz:
- “Mit dem gesetzlichen Schutz sollen die geschützten Biotope vollständig und unversehrt erhalten und vor nachteiligen Veränderungen bewahrt werden. Alle Handlungen und Maßnahmen, die eine erhebliche oder nachhaltige Schädigung oder gar Zerstörung hervorrufen können, sind verboten und haben rechtliche Konsequenzen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn ein Ausgleich möglich ist, wenn also ein ähnliches Biotop andernorts hergestellt wird.”
- “… in Berlin 18 besonders schutzwürdige Lebensräume – etwa Moore, Eichen-Buchenwälder und Feldhecken – unter gesetzlichen Schutz gestellt. Eine besondere Schutzausweisung dieser Flächen ist nicht erforderlich – das Gesetz schützt diese Biotope unmittelbar.”
- “Für den Schutz der Uferröhrichte sieht das Berliner Naturschutzgesetz §29-32 darüber hinaus spezielle Regelungen vor.” “Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte von Grundflächen sind verpflichtet, die auf ihnen befindlichen geschützten Röhrichtbestände zu erhalten und zu pflegen. Es ist verboten, Röhricht zu beseitigen, zu beschädigen oder auf andere Weise im Fortbestand oder in der Weiterentwicklung zu beeinträchtigen oder Anlagen im Röhricht zu errichten”
Bereitgestellt von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0, Geoportal Berlin / Biotoptypen: Biotopwerte (Umweltatlas)
Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm (LaPro)
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat mit der Bekanntmachung im Jahr 2016 ein umfassendes Programm für die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Land Berlin auf den Weg gebracht.
Dort heißt es:
“Nur unter Beachtung der natürlichen Gegebenheiten und der Umwelterfordernisse ist eine zukunftsorientierte Entwicklung der Stadt zu sichern. Das heißt, die natürlichen Grundlagen – Boden, Wasser und Luft – sowie ausreichende Erholungsflächen für die Menschen und der Ansprüche von wild lebenden Tieren und Pflanzen einschließlich des Biotopverbundes sind auf allen Planungsebenen zu berücksichtigen.”
Auch die Fläche der Trabrennbahn wird mehrfach im LaPro erwähnt und wurden von der Senatsverwaltung folgendermaßen charakterisiert:
Biotop- und Artenschutz:
Waldbaumsiedlungsbereich mit den Vorgaben:
- Erhalt und Ergänzung des Waldbaumbestandes in Gärten und Siedlungsräumen
- Erhalt und Ergänzung von gebietstypischen Strukturelementen wie Waldparkanlagen, Waldfriedhöfen, Waldwiesen und Magerrasen
- Sicherung eines hohen Grünateils im Übergangsbereich zu Wäldern
Bereitgestellt von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0, Geoportal Berlin / LaPro Beschlussfassung: Biotop- und Artenschutz (Programmplan)
Zielartenverbreitung:
Potentielle Kernfläche für Biotopverbund und Zielartenverbreitung
Bereitgestellt von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0, Geoportal Berlin / LaPro Grundlagen: Zielartenverbreitung
Landschaftsbild:
a) Infrastrukturfläche mit prägendem Vegetationsbestand
b) Waldbaumsiedlungsbereich mit den Vorgaben:
- Erhalt und Ergänzung des Waldbaumbestandes in Gärten und Siedlungsräumen
- Erhalt und Entwicklung von gebietstypischen Strukturelementen wie Waldparkanlagen, Waldfriedhöfen, Waldwiesen und Magerrasen
- Sicherung eines hohen Grünanteils im Übergangsbereich zu Wäldern
Bereitgestellt von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0, Geoportal Berlin / LaPro Beschlussfassung: Landschaftsbild (Programmplan)
Umweltschutz:
a) Feuchtgebiet (Blau):
- Wassermanagement
- Stabilisierung des Grundwasserstandes; keine Entwässerung; Begrenzung der Grundwasserabsenkung oder Wiedervernässung
- Erhalt und Entwicklung von Überflutungsgebieten
- Erhalt bzw. Wiederherstellung als Treibhaussenke
b) Grün und Freifläche (Hellgrün):
- Erhalt und Entwicklung aus Gründen des Bodenschutzes, des naturnahen Wasserhaushaltes, der Grundwasserneubildung und der Klimawirksamkeit
- Anpassung an den Klimawandel
- Rückhalt des Wassers in der Landschaft
- Sicherung einer ausreichenden Wasserversorgung/ Versickerung von Regenwasser benachbarter versiegelter Flächen
- Beseitigung von Barrieren, die den Kaltluftabfluss behindern
- Klimaangepasste Pflanzenverwendung, Bevorzugung hitze- und trockenstresstoleranter Arten
- Verminderung von Schadstoffemissionen in Kaltluftentstehungsgebieten
Bereitgestellt von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0, Geoportal Berlin / LaPro Beschlussfassung: Naturhaushalt/Umweltschutz (Programmplan)
Charta für Berliner Stadtgrün
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat die “Charta für das Berliner Stadtgrün” herausgegeben. Die neun Leitlinien lauten:
- Grundgerüst des Stadtgrüns sichern und vernetzen
- Neue Grün- und Naturräume entwickeln
- Potential der grauen Infrastruktur nutzen
- Wertschätzung und gegenseitige Rücksichtnahme fördern
- Gestalt- und Nutzungsqualität steigern
- Stadtgrün integriert planen
- Stadtgrün im Wert erhalten und steigern
- Privates Grün vielfältiger machen
- Kooperationen und Instrumente weiterentwickeln und anwenden
Die Charta enthält viele Punkte, die auch die Trabrennnbahn Karlshorst betreffen. Der für das Gelände der Trabrennbahn und das Berliner Urstromtal entscheidende Absatz in dem Programm lautet aber: “Die kleinen Still- und Fließgewässer sind zu wertvollen Biotopen für die Fauna und Flora zu entwickeln und ihre Erlebbarkeit ist zu fördern.”
Stadtentwicklungsplan (StEP)
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/stadtentwicklungsplanung/de/wohnen/
Auf der nebenstehenden Karte sich die Pläne des 2019 vom Senat beschlossenen “Stadtentwicklungsplans Wohnen 2030” bezüglich des Zielpunkts “Neubaupotentiale” dargestellt. Der Stadtentwicklungsplan definiert Bereiche in denen sich die Entwicklung vorrangig vollziehen soll, weil hier die Voraussetzungen günstig sind und stadtentwicklungspolitische Kriterien besonders zum Tragen kommen.
NICHT verzeichnet: Die Fläche der Trabrennbahn.
Bereitgestellt von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0, Geoportal Berlin / Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen 2030: Neubaupotenziale
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und Wasserschutzgebiet
Gemäß § 26a NatSchGBln geschützte Biotope “dürfen grundsätzlich nicht zerstört oder sonst erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt werden. Ausnahmen können durch die zuständige Naturschutzbehörde zugelassen werden, wenn die Beeinträchtigungen der Biotope ausgeglichen werden können.” Für weitere Informationen zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen verweisen wir auf den Wikipedia-Artikel: https://de.wikipedia.org/wiki/Eingriffsregelung_in_Deutschland.
Pikanterweise ist das Gelände der Trabrennbahn selber bereits ein Teil einer Ausgleichsmaßnahme im Bebauungsplan 11-14a für den Carlsgarten: 11-14a, S.37: “Zur vollständigen Kompensation der Eingriffe nach Naturschutzrecht sollen Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches 11-14a auf den TLG–Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 11-14b erbracht werden. Hier ist die nachhaltige ökologische Aufwertung von Gehölzflächen entlang der Wegeverbindung von der Treskowallee zur naturnahen Parkanlage geplant. Diese Maßnahmen sind im städtebaulichen Rahmenvertrag „Wohnpark Karlshorst“ vom 23. Januar 2004 zwischen dem Bezirksamt Lichtenberg und dem Eigentümer der Grundstücke (TLG Projektentwicklung Karlshorst) gesichert.” Ob diese vertraglich geregelten Ausgleichsmaßnahmen jemals umgesetzt wurden ist fraglich und wurde von Baustadtrat Hönicke bisher nicht beantwortet.
Weitere Ausgleichmaßnahmen wurden 2005 für das Reitsportzentrum auf dem Gelände der Trabrennbahn vorgesehen (Entwicklung von Halbtrockenrasen). Diese Ausgleichsmaßnahmen sind nicht umgesetzt worden. [Projektabschlussbericht: Entw. des Standortes Pferdesportpark Berlin-Karlshorst, 2014]
Zusammenfassung und weitere Aspekte
Eine Bebauung der Flächen, wie in der vorgestellten Planung angedacht ist, würde:
- Der Charta für Berliner Stadtgrün widersprechen
- 100% des gesetzlich geschützten Biotops auf der Baufläche unwiederbringlich vernichten
- Einen negativen Einfluss auf die direkt angrenzende Eidechsen Population in der Wuhlheide haben, welche mit Fördergeldern dort angesiedelt wurde.
- Den Flusslauf des Urstromtals dauerhaft zerstören und damit gleichfalls die stadtklimatisch bedeutende Kaltluftschneise unterbrechen.
- Einen sinnvollerweise zu entwickelnden Biotopverbund mit der Wuhlheide, entsprechend der Charta für Berliner Stadtgrün, unmöglich machen.
- Die Umsetzung der bisher nicht erfolgten Ausgleichsmaßnahmen wird unmöglich gemacht und neue Ausgleichsmaßnahmen werden entsprechend der bisherigen Erfahrungen ebenfalls nicht stattfinden.