Baugenehmigung nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB)
Der § 34 BauGB stellt die Genehmigungsnorm für alle Flächen dar, für die kein Bebauungsplan (§ 30 BauGB) festgesetzt ist und die nicht im sog. Außenbereich gem. § 35 BauGB liegen. Auch in einem innerstädtischen Bereich wie Karlshorst können Teilbereiche als Außenbereich eingestuft werden (z.B.