Wir haben unsere Eingabe an die Bezirksaufsicht Berlin zum Bebauungsplan 11-178 „Trabrennbahn Karlshorst“ aktualisiert und inhaltlich verschärft.
Grund ist die Vorlage zur Kenntnisnahme DS/1890/IX des Bezirksamts Lichtenberg. Darin legt das Bezirksamt den bezirksseitigen Schulplatzbedarf ausdrücklich auf Basis konkret geplanter Wohnungsbauvorhaben fest – darunter für die Trabrennbahn 170 Wohneinheiten im 1. Bauabschnitt und 320 Wohneinheiten im 2. Bauabschnitt, die bis 2029 nach Abschluss städtebaulicher Verträge umgesetzt werden sollen.
Aus unserer Sicht zeigt DS/1890/IX, dass der Wohnungsbau auf dem Trabrennbahn-Gelände intern bereits als faktische Planungs- und Umsetzungsgrundlage behandelt wird, während der von der BVV beschlossene planungsoffene Runde Tisch zur Entwicklung der Trabrennbahn weiterhin nicht durchgeführt wurde. In der Eingabe an die Bezirksaufsicht machen wir deshalb nun zusätzlich geltend, dass hier eine unzulässige Vorfestlegung der Planung vorliegt, die die demokratisch beschlossene Bürgerbeteiligung entwertet.