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Kaisergärten 03. Beitrag

Da am Freitag, den 28.10.2016 die “Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit” endet, war ich heute im Stadtplanungsamt und hatte dort ein langes und sehr informatives Gespräch. Dabei habe ich -als absoluter Laie auf diesem Gebiet- viel dazu gelernt; unter anderem:

a) Die Veranstaltung am 10.10.2016 war nicht einfach nur ein “geselliger” Informationsabend, sondern integraler Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Die hier gegebenen Informationen geben den Bürgern die Möglichkeit, Einwände bzw. Anregungen zu formulieren. Diese sollen in der anschließenden Überarbeitung der bisher vorliegenden Pläne berücksichtigt werden.
Zur Orientierung über den Ablauf des Verfahrens siehe: https://www.berlin.de/…

b) Die Entscheidung über den Umfang der Bebauung (Geschosshöhe, Anzahl der Blöcke etc.) ist eine politische, d.h. willentliche (man könnte auch sagen: willkürliche).
Im Fall der Kaisergärten legte der Investor den uns präsentierten Entwurf vor, der vorher vom Bezirksamt (Baustadtrat und Ausschuss für ökologische Stadtentwicklung =Bauausschuss) als machbar abgesegnet wurde. Die Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes haben dann diese politschen Vorgaben umzusetzen (selbst wenn sie persönlich anderer Meinung sein sollten).

Was kann man jetzt unternehmen?
1. Besuch im Stadtplanungsamt bis 28.10.2016 (telefonische Anmeldung ist empfehlenswert aber nicht zwingend erforderlich)
2. Abgabe einer schriftlichen (möglichst in Briefform, mail geht aber auch) Stellungnahme bis 28.10.2016. Es werden -aus Kulanz- auch Stellungnahmen berücksichtigt, die 2-3 Wochen später eintreffen, dann jedoch nicht mehr, da die Überarbeitung der Pläne beginnt.
Für 1. und 2. die Adresse: Bezirksamt Lichtenberg Stadtentwicklung, Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin
Für 1. und 2. die bisherige Beteiligung: Bis heute stehen die Aktivitäten in krassem Widerspruch zu der auf der Informationsveranstaltung geäußerten deutlichen Ablehnung. Im Klartext: Da bisher (so gut wie) keine Stellungnahme beim Stadtplanungsamt eingegangen ist, gibt es dort auch keine Veranlassung, diese Ablehnung zu berücksichtigen. Deshalb:
BETEILIGEN SIE SICH!!

3. Einflussnahme auf die politischen Vertreter in der Bezirksverordentenversammlung (BVV), insb. Baustadtrat und Mitglieder des Bauausschusses. Da sich die BVV und ihre Ausschüsse erst noch konstituieren, wird diese Möglichkeit in einem späteren Beitrag genauer erläutert.