EINE SCHÖNE BESCHERUNG
Dieses Jahr ist der Weihnachtsmann (oder besser: die Weihnachtsfrau) ganz besonders großzügig gewesen. Insbesondere dank des von Frau Monteiro geführten Stadtplanungsamtes waren die „Geschenkpakete“ für die Bonava besonders üppig.
Paket 1 Termin des Städtebaulicher Vertrag
Der Städtebauliche Vertrag wurde 2018 bewusst kurz vor dem Stichtag unterzeichnet, so dass nur 25% statt heute 30% Sozialwohnungen nachzuweisen sind. Die Differenz beträgt (bei 1008 geplanten WE) mithin ca. 50 Sozialwohnungen, die jetzt als Eigentumswohnungen verkauft werden können.
Paket 2 Nichtanrechnung der Staffelgeschosse
Die Staffelgeschosse mit zusätzlich 176 Wohneinheiten (WE) -und damit mehr als das gesamte Projekt Kaisergärten- wurden bewusst nicht berücksichtigt. Dadurch entfallen weitere(!) 44 bzw. 53 Sozialwohnungen, je nach altem oder neuem Prozentsatz. Zusätzlich müssen für die „Staffelgeschosskinder“ keine Schul- und Kitaplätze von der Bonava finanziert werden. Obwohl das nun der Bezirk/Steuerzahler machen muss, wird im ersten Entwurf des Bebauungsplans wahrheitswidrig testiert, der öffentlichen Hand würden keine Kosten entstehen. Bei (rechnerisch) 100qm/WE ergibt sich für die besonders attraktiven und damit teuren Dachgeschosswohnungen bei einem Preis von 5.000-5.500€ eine Summe von ca. 88-97 Mio. €. Dass außerdem die einzelnen Blöcke dichter zusammenrücken dürfen, da sich die Abstandflächen nach der Höhe der Gebäude bemessen, sei nur am Rande erwähnt.
Paket 3 Nachverhandlung des Städtebaulichen Vertrages
Nachdem der Karlshorst e.V. diesen Umstand öffentlich gemacht hat, kam es zu Nachverhandlungen des Städtebaulichen Vertrages. Hier zeigte sich die Bonava bei den Sozialwohnungen jedoch überhaupt nicht konzessionsbereit und pochte so lange auf den bestehenden Vertrag, bis der Bezirk schließlich kapitulierte.
Paket 4 „Lex Bonava“
Da unsere beharrlichen Fragen immer deutlicher machten, dass das Stadtplanungsamt für die Entscheidung der Anrechnung/ Nichtanrechnung der Staffelgeschosse keine plausible Begründung liefern konnte, entschloss sich die BVV zu einer verbindlichen Festlegung: Im Bezirk sind die Staffelgeschosse immer einzurechnen, die Parkstadt wurde jedoch ausdrücklich von dieser Reglung ausgenommen.
Paket 5 Kosten für die Schulplätze
Laut Städtebaulichem Vertrag zahlt die Bonava für jedes der 109 „Vollgeschosskinder“ 40.108€ pro Schulplatz in der viel diskutierten, neuen Schule am Blockdammweg. Im aktuellen Haushaltsplan [1] werden genau für diese Schule Baukosten in Höhe von 73.231€ pro Schulplatz ausgewiesen. Daraus errechnet sich der Umfang dieses „Geschenkes“ mit ca. 3,6 Mio. € bzw. mit 4,2 Mio. € unter Einberechnung der 19 „Staffelgeschosskinder“. Und damit haben wir (Steuerzahler) die Bescherung!!
[1] Haushaltsplan von Berlin für die Haushaltsjahre 2020/2021