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Einstieg in das Verfahren

Am 03.12.2020 stellte die HOWOGE (vertreten durch Herrn Schautes AL Neubau) dem Ausschuss für ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz (ÖSM) ihre ersten Vorstellungen zur Nutzung des Grundstückes Waldowallee 105-117 vor und gab erste Schritte zur Beteiligung im Verfahren bekannt.

Dazu hatte ich als Anwohner im Vorfeld Fragen formuliert. Die 3. Frage zu möglichen Problemen beim denkbaren Abriss des alten Bettenhauses blieb unbeantwortet und soll zu einem späteren Zeitpunkt beantwortet werden (Fragen eines Anwohners an den Ausschuss ÖSM befinden sich am Ende dieses Beitrages).

In dem Vortrag wurde eine Zahl von 1,4 ha Wald genannt, der erhalten bleiben soll. Zitat:

„Daraus ergeben sich Flächenkonflikte“

Kommentar: Warum sollen nur 1,4 ha erhalten bleiben, wenn doch 3,8 ha Wald auf der Fläche stehen?

Für das Schulgrundstück einer 10-klassigen Gemeinschaftsschule sind 2,8 ha vorgesehen. Diese Schule soll auf der Seite über den Zugang Köpenicker Allee entstehen (Hintergrund: mögliche Konflikte zum Hol- und Bringeverkehr der Schüler und um den Zugang über die überlastete Waldowallee vermeiden).

Das Wohnbauvorhaben soll mehr oder weniger autofrei geplant werden – die Errichtung einer Tiefgarage befindet sich noch in Prüfung. Im Regelfall wird von 3-5 geschossigen Gebäuden ausgegangen, im Ausnahmefall sollen es bis zu 7 Geschosse sein (!!!)

Der alte Hörsaal auf dem Gelände soll erhalten bleiben – die Prüfung zum Denkmalschutz ist offen.

Eine mögliche Umnutzung der Poliklinik mit Bettenhaus wird immer noch geprüft.

Die optimistischsten Planungen halten es für denkbar, 2023 mit der Realisierung von Schul- und Wohnungsbau zu beginnen.

Von den Verordneten im ÖSM wurden unter anderem Fragen zum ruhenden Verkehr gestellt und den Angeboten für Senioren (Wohnungen). Schlüssige Antworten durch die HOWOGE waren für mich als Zuhörer nicht dabei.

Eine Frage, wie die HOWOGE auf 350 Wohnungen und auf eine Zahl von bis zu 7 Geschossen kommt, wurde von keinem Vorordneten gestellt. Auch die Frage, wie sich das städtebaulich (Vorbildwirkung der Nachbargebäude) einfügt, wurde im ÖSM nicht gestellt.

Volker Kühnhold

Bildnachweis: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Verkauf Wohn- und Gewerbeimmobilien Katalog 2013/2014

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