Der Einwohnerantrag “Keine Zerstörung der Trabrennbahn” ist seit April 2021 im Geschäftsverlauf der BVV Lichtenberg. Dreimal hat der Ausschuss die Beratung vertagt und dann auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE ausgesetzt. Im Beschluss heisst es: “Da dieser Runde Tisch auch die Forderungen des Einwohnerantrages erörtern soll, wäre eine Zustimmung bzw. Ablehnung des Einwohnerantrages eine Vorentscheidung, die die Beratungen des Runden Tisches beeinträchtigen bzw. obsolet machen würden. Der Ausschuss hat deshalb mehrheitlich beschlossen, im Interesse einer offenen Diskussion die Entscheidung zum Einwohnerantrag zunächst auszusetzen (siehe Aussetzungsbeschluss“.
Leider war dann vor der Wahl keine Zeit mehr für einen Runden Tisch, aber es wurde noch vor der Wahl, also am 16.9. in der BVV abgestimmt und der folgende Beschluss gefasst (siehe Sachverhalt zur Drucksache “Runden Tisch … einberufen“):
“Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,
mit Beginn der neuen Wahlperiode, einen Runden Tisch „Entwicklung rund um die Trabrennbahn Karlshorst“ einzuberufen. An diesem sollen Vertreter:innen der Zivilgesellschaft Karlshorsts, des Pferdesportparks, der Eigentümer:innen der zur Bebauung stehenden Flächen, der Reitschulen, des NABU, des Bezirksamtes und Vertreter:innen von Anwohnenden sowie aus der BVV teilnehmen. In die Beratungen des Runden Tisches sollen die in der DS/2141/VIII (Einwohnerantrag: Keine Zerstörung der Trabrennbahn) erhobenen Forderungen einbezogen werden.
Nach der Wahl hat das “geschäftsführende Bezirksamt” der bereits neu gewählten Bezirksverordnetenversammlung mitgeteilt, dass es keine Runden Tisch durchführen wird (siehe Sachverhalt DS/2172/VIII) und folgende Erklärung abgegeben:
“Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat die Drucksache zur Kenntnis genommen und ist diesbezüglich in den fachlichen Austausch mit der Anlaufstelle für Bürger:innenbeteiligung Lichtenberg sowie der Zentralen Anlaufstelle Bürgerbeteiligung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen getreten. Das Bezirksamt teilt mit, dass die wesentlichen Voraussetzungen für eine gute Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger aktuell nicht gegeben sind. Unter anderem steht die rechtliche Einschätzung als eine wesentliche Grundvoraussetzung sowie ein Bebauungsplanverfahren noch aus. In Anbetracht der Eigentumsverhältnisse ist der Gestaltungsspielraum für eine erfolgreiche Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in diesem Fall nicht klar erkennbar. Es wird geprüft, ob und wie der Öffentlichkeit die Verfahrensschritte des Bebauungsplanverfahrens sowie eine hierfür notwendige Anpassung des Flächennutzungsplans niedrigschwellig erläutert werden sollen.“
Das neu gewählte Bezirksamt hat dann am 22.12.21 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 11-178 getroffen (siehe Pressemitteilung). Dieser B-Plan kann nur durch Änderung des Flächennutzungsplanes ermöglicht werden. Für genau diese Änderung besteht aber eine Leistungspflicht zur Abstimmung seit April 2021 gegenüber den 1907 Unterzeichnern des Einwohnerantrages. Der Einwohnerantrag wurde einer Rechtsprüfung unterzogen und ist somit rechtskonform nach den Regeln des Bezirksverwaltungsgesetzes zu beraten und abzustimmen.
Auf der Tagesordnung des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung am 13.1.22 finden sich nun beide Drucksachen. Die Ablehnung des Runden Tisches durch das Bezirksamt wurde mit einem Aufhebungsantrag durch die Fraktion DIE LINKE beantwortet.
Allerdings wird die Situation nun . Daher hat Christian Paulus (SPD) eine kleine Anfrage