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Bezirksaufsicht eingeschaltet: Eingabe zur Trabrennbahn Karlshorst

Für das Handeln der Berliner Bezirke gilt die Bezirksaufsicht nach §§ 9 ff. AZG; sie dient der Einhaltung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften und ist bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport angesiedelt. Vor diesem Hintergrund wurde nun eine formelle Eingabe zur Entwicklung der Trabrennbahn Karlshorst an die Bezirksaufsicht Berlin gerichtet.

Gegenstand der Eingabe ist die aus unserer Sicht bislang unterbliebene Umsetzung der BVV-Beschlusslage zum Runden Tisch „Entwicklung rund um die Trabrennbahn Karlshorst“. Die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg hatte am 16. September 2021 beschlossen, einen solchen Runden Tisch einzuberufen; am 17. Februar 2022 wurde dieser Auftrag erneut bestätigt und um die Vorgabe ergänzt, den Runden Tisch auch durchzuführen und seine Ergebnisse im Bebauungsplan zu berücksichtigen.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage KA1130IX vom 16. März 2026 heißt es gleichwohl auf die Frage nach der Einberufung des beschlossenen Runden Tisches: „Das ist noch nicht entschieden.“ Zugleich wird dort ausgeführt, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan 11-178 zwei Varianten zur Diskussion gestellt werden sollen, auf deren Grundlage anschließend eine Empfehlung zur Fortführung des Verfahrens erfolgen soll.

Die Eingabe an die Bezirksaufsicht bittet daher um Prüfung, ob die Nichtdurchführung des beschlossenen Runden Tisches und die gleichzeitige Fortführung des Bebauungsplanverfahrens mit der geltenden Beschlusslage der BVV vereinbar sind. Die Bezirksaufsicht kann nach § 10 AZG Auskünfte, Berichte und Akten anfordern; weitergehende Aufsichtsmaßnahmen des Senats reichen nach Berlin.de von der Aufhebung rechtswidriger Maßnahmen bis zu Anweisungen und Ersatzvornahmen.

Aus Sicht vieler Engagierter in Karlshorst geht es dabei nicht nur um einen Verfahrenskonflikt, sondern um die Frage, ob eine zugesagte planungsoffene Bürgerbeteiligung tatsächlich stattfindet, bevor wesentliche Weichen gestellt werden. Unabhängig davon bleibt die Idee einer Domäne Karlshorst als gemeinwohlorientierte Planungsalternative für das Gelände weiter Teil der öffentlichen Debatte.