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Kaisergärten 02. Beitrag

Die vielen positiven Rückmeldungen auf meinen letzten Beitrag haben mich gefreut und ermutigt, dieses Thema noch etwas zu vertiefen. Insbesondere eine Beantwortung der Frage, was wir gegen die vorliegende Planung unternehmen können, erscheint mir sehr wichtig.

Hier sehe ich mehrere Möglichkeiten:
1. Anregungen/Bedenken zu dem vorliegenden Bebauungsplan äußern. Dies ist während der Auslegungsfrist 26.09. – 28.10. 2016 möglich.

2. Im weiteren Verfahren zur Festlegung des Bebauungsplans wird es eine förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit geben. Dies ist die wichtigste Möglichkeit der Einflussnahme. Zum Ablauf siehe: http://bebauungsplan-kaisergaerten.de/…

3. Der Bebauungsplan wird von der Bezirksverordetenversammlung (BVV) verabschiedet und hat dann Gültigkeit. Danach würde nur noch der Klageweg bleiben. Es ist also im Vorfeld möglich/erforderlich, die BVV-Abgeordneten für dieses Thema zu sensibilieren und ihnen z.B. die unten aufgeführten Fragen zu stellen. Siehe hierzu (leider noch nicht auf dem aktuellen Stand): https://www.berlin.de/…

4. Der Phantasie für weitere Aktivitäten sind natürlich (fast) keine Grenzen gesetzt.

Zu klärende Fragen könnten sein:
1. Laut Begründung zum Bebauungsplan S. 40 gibt es für diese Gründstücke bereits eine “konkrete Planung”. Wer und wann hat im Bezirksamt diese Planung mit dem Bauträger abgesprochen?
2. Laut Begründung zum Bebauungsplan u.a. S. 40 “…ist die vorgesehene höhere Dichte durch die konkrete stadträumliche Situation gerechtfertigt”. Wer hat diese Feststellung getroffen?
3. Weshalb sind 6 Geschosse erforderlich, um die gegenüber liegenden dreigeschossigen Häuser vor Lärm zu schützen?
4. Wer steht hinter der “Wandlitzstraße 22 GmbH”?
5. Wie ist es möglich, dass diese GmbH ein 50 Millionen-Projekt (so die unwidersprochene Schätzung eines Teilnehmers auf der letzten Informationsveranstaltung) stemmt?
6. Soll der Bezirk durch die Aussicht auf viel neuen Wohnraum dazu gebracht werden, einer maximalen (und damit renditeträchtigen) Ausnutzung der Grundstücke zuzustimmen?