Trabrennbahn Karlshorst: Warum die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Schuler notwendig ist
In Karlshorst geht es längst nicht mehr nur um einen Bebauungsplan. Es geht um die Frage, ob politische Beschlüsse, zugesagte Bürgerbeteiligung und demokratische Verfahren in diesem Bezirk noch ernst genommen werden. Genau deshalb ist die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Baustadträtin Camilla Schuler richtig und notwendig.
Die Fakten sind eindeutig. Die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg hat bereits am 16. September 2021 beschlossen, dass ein Runder Tisch zur Entwicklung rund um die Trabrennbahn Karlshorst einberufen werden soll. Am 17. Februar 2022 wurde dieser Auftrag sogar noch einmal bekräftigt: Die vorherige Vorlage zur Kenntnisnahme wurde aufgehoben, stattdessen wurde ausdrücklich beschlossen, den Runden Tisch „einzuberufen und durchzuführen“. Außerdem sollten seine Ergebnisse im Bebauungsplan berücksichtigt werden.
Trotzdem ist dieser Runde Tisch bis heute nicht durchgeführt worden. In der Antwort auf die Kleine Anfrage KA1130IX vom März 2026 heißt es auf die Frage, ob der beschlossene Runde Tisch einberufen werde, lediglich: „Das ist noch nicht entschieden.“ Genau dieser Satz macht das Problem in aller Härte sichtbar. Denn darüber war längst entschieden. Die BVV hatte entschieden. Das Bezirksamt hätte handeln müssen.
Damit wird ein demokratisch gefasster Beschluss nicht einfach nur verzögert, sondern faktisch entwertet. Noch schwerer wiegt, dass gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan 11-178 vorbereitet wird und jetzt plötzlich ruck zuck im Juli, also in den Sommerferien über die Bühne gebracht werden soll. Laut Bezirksamt sollen dabei bereits zwei Varianten des Bebauungsplans zur Diskussion gestellt werden, darunter eine Variante mit dem Konzept des Grundstückseigentümers an der Treskowallee. Nach der Beteiligung soll dann auf Grundlage einer dieser Varianten eine Empfehlung zur Fortführung des Verfahrens abgegeben werden.
Das bedeutet: Die Öffentlichkeit darf sich äußern, aber nur noch innerhalb eines Rahmens, den die Verwaltung vorher festgelegt hat. Genau das widerspricht dem Sinn des von der BVV beschlossenen Runden Tisches. Dieser sollte gerade eine planungsoffene Beteiligung ermöglichen, also eine Debatte, bevor wesentliche Weichen gestellt werden. Wenn die Verwaltung stattdessen erst Varianten entwickelt und anschließend Beteiligung organisiert, wird Bürgerbeteiligung zur nachgelagerten Kommentierung bereits vorstrukturierter Ziele.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist deshalb kein überzogener Schritt, sondern eine notwendige Reaktion auf pflichtwidriges Verwaltungshandeln. Es geht nicht um persönlichen Streit und auch nicht um die Frage, welche architektonische Lösung jemand schöner findet. Es geht darum, dass ein eindeutiger BVV-Beschluss nicht umgesetzt wurde und dass dadurch eine zugesagte planungsoffene Beteiligung praktisch verhindert wird.
Gerade an der Trabrennbahn Karlshorst ist das besonders gravierend. Dieses Gelände ist nicht irgendeine Entwicklungsfläche. Es ist ein historischer Freiraum, ein Ort für Pferdesport, Nachbarschaft, Stadtnatur und soziale Nutzung. Wer ihn nur unter dem Blickwinkel von Randbebauung und Flächenverwertung betrachtet, verkennt seine Bedeutung für den Stadtteil.
Deshalb reicht es nicht, nur das Verwaltungshandeln zu kritisieren. Es braucht auch eine überzeugende Alternative. Eine solche Alternative ist die Idee der Domäne Karlshorst. Sie orientiert sich am Vorbild gemeinwohlorientierter Stadtgüter wie der Domäne Dahlem und denkt das Areal nicht als Immobilienprojekt, sondern als öffentlich getragenen Ort für Pferdesport, Bildung, Reittherapie, Kultur, Stadtnatur und Nachbarschaft.
Der entscheidende Unterschied liegt in der Perspektive. Während das laufende Bebauungsplanverfahren die Randbereiche seit Jahren als potenzielle Flächen für Wohnungsbau und Gewerbe behandelt, fragt die Domäne-Idee zuerst nach dem öffentlichen Wert des gesamten Ortes. Sie setzt auf langfristige öffentliche Steuerung statt auf schrittweise Verengung durch planerische Vorentscheidungen. Sie würde die Trabrennbahn nicht als Restfläche sichern, sondern als zusammenhängenden Stadtbaustein mit eigener Funktion weiterentwickeln.
Gerade deshalb hängen beide Fragen zusammen: die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Schuler und die Debatte um die Domäne Karlshorst. Die Beschwerde richtet sich gegen die Missachtung eines demokratischen Beschlusses. Die Domäne-Idee zeigt, warum dieser Beschluss so wichtig war: Weil echte Beteiligung nur dann einen Sinn hat, wenn es tatsächlich unterschiedliche Entwicklungswege gibt. Wer Bürgerinnen und Bürger erst reden lässt, wenn die Varianten schon auf dem Tisch liegen, will keine offene Planung. Wer aber einen Runden Tisch ernst nimmt, muss auch echte Alternativen zulassen.
Karlshorst braucht deshalb beides: die dienstaufsichtliche Prüfung des bisherigen Verwaltungshandelns und die politische Öffnung des Verfahrens für eine gemeinwohlorientierte Planungsalternative. Die Domäne Karlshorst ist kein romantischer Traum. Sie ist eine realistische Antwort auf die Frage, wie ein Ort mit Geschichte, Natur, Sport und sozialer Bedeutung erhalten und zugleich weiterentwickelt werden kann.
Die zentrale Frage lautet also nicht, ob Beteiligung irgendwie stattfindet. Die Frage lautet, ob sie noch etwas verändern darf. Wenn der Bezirk darauf keine überzeugende Antwort gibt, wird die Dienstaufsichtsbeschwerde zum Symptom eines größeren Problems: der schleichenden Entwertung demokratischer Mitwirkung in der Stadtentwicklung.