Bebauungsplan Trabrennbahn: Was der Newsletter verschweigt!

Eine Anmerkung zum Kieznewsletter „Unser Lichtenberg“ #76 vom 4. September 2026

Der Newsletter hat über den Bebauungsplan für die Trabrennbahn informiert und dafür geworben, sich bis zum 25. September zu beteiligen. Das ist gut. Er nennt außerdem als Erster öffentlich die Zahl, die tatsächlich in den Unterlagen steht: 656 bis 736 Wohnungen. In der Zeitung war bis zuletzt von 490 die Rede.

Herausgegeben wird „Unser Lichtenberg“ von fünf Personen: den CDU Abgeordneten Lilia Usik, Danny Freymark und Prof. Dr. Martin Pätzold, der Bezirksverordneten Sarah Ribbeck — und von Martin Schaefer, dem Bezirksbürgermeister von Lichtenberg. Der Text spricht durchgehend als „wir“.

Umso wichtiger ist, was darin steht.

„Dauerhaft gesichert“ — vier Versprechen, die keine sind

Der Newsletter sagt, Pferdesport, Geläuf, wertvolle Naturflächen und die historischen Gebäude sollten „dauerhaft gesichert“ werden. Das klingt, als bringe der Bebauungsplan diesen Schutz. Er bringt ihn nicht. Alle vier waren schon vorher geschützt.

Die historischen Gebäude. Tribüne, Rundstall, Alte Waage, Zielrichterturm und Reiterdenkmal stehen seit Jahren unter Denkmalschutz. Das ist Landesrecht und gilt unabhängig davon, ob dieser Plan kommt oder nicht. Der Eigentümer ist schon heute zur Erhaltung verpflichtet. Ein Bebauungsplan kann daran nichts verbessern.

Die Naturflächen. Der Heldbock ist eine streng geschützte Art — das gilt bundesweit, überall, ohne Bebauungsplan. Die geschützten Biotope sind es ebenfalls. Und die Magerrasenflächen im Norden sind schon durch den Flächennutzungsplan von Bebauung ausgenommen. Der Plan wiederholt diesen Schutz, er schafft ihn nicht.

Der Pferdesport. Auch er ist bereits gesichert: Der Flächennutzungsplan weist das Gelände als Grün- und Sportfläche aus. Neu ist etwas anderes — der Plan schränkt Veranstaltungen mit Beschallungsanlage tagsüber im Freien auf wenig störende Veranstaltungen ein, also genau die Veranstaltungen, von denen die Bahn wirtschaftlich lebt. Wie das den Pferdesport sichern soll, erklärt die Begründung nicht.

Das Geläuf. Hier wird es ernst. Im Newsletter heißt es, das Geläuf bleibe „dauerhaft unbebaut“. In den Planunterlagen steht das Gegenteil. Für den Bereich des Geläufs verzichtet der Plan ausdrücklich auf Baugrenzen. Im Original klingt das so:

„…sodass eine Bebauung innerhalb der Sondergebiete grundsätzlich an jeder Stelle zulässig ist.“

Erlaubt sind dort nicht nur Ställe, sondern auch Büros, Läden, Gastronomie, Lagerhallen und Logistik. Während für die Wohnhäuser jeder Baukörper metergenau eingezeichnet ist, gibt es auf der Rennbahn keinen einzigen Ort, an dem nicht gebaut werden dürfte.

Kurz: Was der Plan angeblich schützt, war schon geschützt. Was er wirklich neu schafft, sind Baurechte.

Aus 500 Wohnungen wurden 736

Im Dezember 2020 stellten Bezirksamt und Eigentümer ihr Konzept vor. Darin standen rund 500 Wohnungen, davon etwa 150 mietpreisgebunden, dazu rund 70 Kitaplätze.

Heute sind es 656 bis 736. Das sind 30 bis 47 Prozent mehr.

Der Newsletter nennt das „weiterentwickelt“ und schreibt, viele Anliegen der Nachbarschaft seien berücksichtigt worden. Wer 2020 dabei war und Einwände erhoben hat, liest das anders. Die zentrale Zahl ist nicht gesunken. Sie ist um fast die Hälfte gewachsen.

Und auch 736 ist nicht die Obergrenze

Diese Zahl steht nirgends verbindlich im Plan. Festgeschrieben sind nur Gebäudehöhen, Grundflächen und Geschossflächen. Wie viel davon Wohnen ist und wie viel Gewerbe, legt der Plan nicht fest.

Die Begründung erlaubt rund 108.000 Quadratmeter Geschossfläche. Bei einer in Berlin üblichen Wohnungsgröße von 80 Quadratmetern ergeben sich daraus etwa 1.050 bis 1.350 Wohnungen.

Damit man auf 656 kommt, müsste jede Wohnung im Schnitt rund 130 Quadratmeter groß sein. Das ist bei einem Vorhaben, bei dem 30 Prozent gefördert sein sollen, nicht realistisch.

Das ist keine Spitzfindigkeit. An dieser Zahl hängt alles Weitere: Kitaplätze, Schulplätze, Spielplätze, Verkehr. Der Newsletter nennt 64 bis 76 Kitaplätze und 70 bis 84 Grundschulplätze. Bei 1.100 Wohnungen wären es rund 107 und 119.

Was die Öffentlichkeit nicht zu sehen bekommt

Der Newsletter schreibt, die Beteiligung sei „keine Formsache“. Dann sollte man auch die Unterlagen bekommen.

Die Behörden haben rund fünfzehn Dokumente erhalten: Artenschutz, zwei Verkehrsuntersuchungen, zwei Klimagutachten, zwei Lärmgutachten. Die Öffentlichkeit bekommt zwei: die Planzeichnung und die Begründung.

Besonders auffällig beim Artenschutz. Der Newsletter sagt, Heldbock und Zauneidechse würden „berücksichtigt“. In der ausgelegten Begründung steht dagegen, die Artenschutzprüfung erfolge erst „im weiteren Verfahren“. Dabei ist das Gutachten längst fertig — datiert auf den 31. Juli 2026. Es liegt den Behörden vor, der Öffentlichkeit aber nicht.

Dazu kommt: Im Umweltbericht sind genau die Kapitel leer, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Der Vergleich mit Alternativen fehlt. Was passiert, wenn nicht gebaut wird, fehlt. Die Bilanz der Naturschäden fehlt. Die Liste der verwendeten Quellen fehlt. Und die allgemeinverständliche Zusammenfassung — also der Teil, der ausdrücklich für Bürgerinnen und Bürger geschrieben wird — fehlt auch.

Mehr als siebzigmal steht in dem Dokument: „wird im weiteren Verfahren ergänzt.“

Wozu soll man dann jetzt Stellung nehmen?

Zum Carlsgarten

Der Newsletter schreibt, die Unterlagen seien „eindeutig“. Sie sind es nicht ganz. Die Verbindung heißt dort „Geh-, Fahr– und Leitungskorridor“, und es ist ein Fahrrecht für das südliche Sondergebiet vorgesehen. Gesichert werden soll das durch absenkbare Poller. Wie zuverlässig die auf Dauer sind, weiß in Berlin jeder, der schon einmal an einem defekten Poller vorbeigefahren ist.

Dass der Newsletter diesen Punkt kritisch sieht, nehmen wir ernst. Ausgeschlossen ist der Durchgangsverkehr aber nicht.

Und der Runde Tisch?

Der Newsletter erwähnt ihn nicht. Das ist die auffälligste Lücke — und sie betrifft einen der Herausgeber unmittelbar.

Die Bezirksverordnetenversammlung hat den Runden Tisch am 16. September 2021 beschlossen — mit festem Teilnehmerkreis und dem Auftrag, die Forderungen des Einwohnerantrags einzubeziehen. Im Februar 2022 ging der zuständige Fachausschuss noch weiter: Er empfahl mit 9 zu 8 Stimmen, den Bebauungsplan nicht mit den vorliegenden Zielen aufzustellen, sondern alternative Planungsziele gemeinsam mit dem Runden Tisch zu entwickeln. Zur Abstimmung kam das nie — die BVV verwies die Empfehlung im März ohne Aussprache in den Ausschuss zurück.

Gelaufen ist es andersherum. Der Aufstellungsbeschluss kam schon im Dezember 2021, drei Monate nach dem Beschluss über den Runden Tisch. Seither wurden Gutachten beauftragt, zwei Planvarianten ausgearbeitet und die Beteiligung eröffnet.

Der Runde Tisch hat bis heute nicht stattgefunden. Fünf Jahre nach dem Beschluss. Im Juli 2026 erklärte das Bezirksamt den Beschluss sogar für erledigt — die Zielsetzung werde „im Rahmen des laufenden Bebauungsplan-Verfahrens umgesetzt“. Stattfinden soll er nun ab Oktober 2026: nach der Beteiligung, vor deren Auswertung.

Auf Nachfrage erklärte das Bezirksamt, die Einberufung sei „noch nicht entschieden“. Und am 22. Juni 2026 antwortete Bezirksbürgermeister Martin Schaefer auf eine Beschwerde, die Drucksache nenne zwar einen Zeitpunkt, sage aber nichts dazu, wie der Runde Tisch in das Verfahren einzubinden sei. Dass der Beschluss sagt, was der Runde Tisch leisten soll — nämlich die Forderungen des Bürgerantrags behandeln —, erwähnt er nicht.

Im selben Schreiben steht der entscheidende Satz. Das Stadtplanungsamt habe den Runden Tisch „frühestens“ dann durchführen wollen, wenn das städtebauliche Konzept „hinreichend vorangeschritten“ ist und alle Gutachten vorliegen.

Das dreht den Zweck um. Der Runde Tisch sollte die Planung hervorbringen. Jetzt soll er zu einer fertigen Planung Stellung nehmen.

Zweieinhalb Monate später wirbt derselbe Bezirksbürgermeister als Mitherausgeber dieses Newsletters für die Planung — die seine eigene Verwaltung betreibt, und deren Beteiligungsverfahren er vor den Runden Tisch gezogen hat. Das sollte erklärt werden.

Und der Bürgerantrag „Keine Zerstörung der Trabrennbahn!“ mit 2.156 Unterschriften? Er wurde dreimal vertagt — jedes Mal mit dem Hinweis, man wolle dem Runden Tisch nicht vorgreifen. Am 17. März 2022 wurde er abgelehnt. Der Runde Tisch hatte bis dahin nicht stattgefunden.

Das Abstimmungsergebnis im Ausschuss: 2 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 8 Enthaltungen. Die Ablehnung kam also nicht durch eine Mehrheit dagegen zustande, sondern durch Enthaltungen. Zwei Fachausschüsse — Umwelt und Klimaschutz sowie Schule und Sport — hatten den Antrag zuvor unterstützt.

Zwei Zahlen zum Lärm

Der Newsletter spricht von Lärmschutz als Prüfauftrag. Zwei Fachbehörden waren 2022 deutlicher.

Die Senatsverwaltung für Umwelt hielt fest: Auf der Treskowallee fahren rund 20.200 Fahrzeuge, die Lärmkartierung weist straßennah bis zu 73 Dezibel im Tagesmittel und 65 Dezibel nachts aus. Die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung liegt bei 70 beziehungsweise 60. Ihre Empfehlung im Original: „Entsprechend sollte von Wohnbau in Straßennähe abgesehen werden.“

Genau dort soll gebaut werden. Gelöst wird es mit Fenstern, die sich nicht öffnen lassen.

Unsere Bitte

Wir teilen das Ziel, Höhe und Dichte sorgfältig zu prüfen. Dafür braucht es aber erst einmal vollständige Unterlagen.

Wir bitten die Herausgeberinnen und Herausgeber, sich dafür einzusetzen, dass

  • alle Gutachten auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden,
  • die fehlenden Kapitel des Umweltberichts ergänzt werden und die Beteiligung danach wiederholt wird,
  • verbindlich festgelegt wird, wie viel Wohnen zulässig ist — damit die Zahl 736 mehr ist als eine Schätzung,
  • das Geläuf durch Baugrenzen wirklich freigehalten wird, statt nur so beschrieben zu werden,
  • und der 2021 beschlossene Runde Tisch endlich stattfindet — bevor weitere Fakten geschaffen werden.

Beteiligen Sie sich bis zum 25. September 2026. Die Frist gilt für alle.

(geänderte Fassung, 13.9.2026 22:33 Uhr)