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Bezirksamt weist Beschwerde zurück – Karlshorst e.V. setzt Frist für vollständige Antwort

Das Bezirksamt Lichtenberg hat die Dienstaufsichtsbeschwerde von Karlshorst e.V. gegen Bezirksstadträtin Camilla Schuler zurückgewiesen. Zugleich kündigte der Verein mit Schreiben vom 2. Juli 2026 eine letzte Fristsetzung an und verlangt eine inhaltlich vollständige, aktenbezogene Beantwortung der offenen Fragen, insbesondere zur Zukunft des beschlossenen Runden Tisches rund um die Trabrennbahn Karlshorst.

In seiner Antwort vom 22. Juni 2026 stellt der Bezirksbürgermeister zwar fest, dass aus Sicht des Bezirksamts keine Anhaltspunkte für ein dienst- oder arbeitsrechtlich relevantes Fehlverhalten vorlägen. Zugleich räumt das Schreiben aber ein, dass der Runde Tisch bislang nicht umgesetzt worden sei. Begründet wird dies damit, dass die BVV-Drucksache keine näheren Festlegungen zur zeitlichen Einbindung getroffen habe und der Runde Tisch nun parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung vorbereitet werden solle.

Karlshorst e.V. hält diese Antwort für unzureichend. Der Verein kritisiert vor allem, dass die entscheidende Frage weiterhin offenbleibe: Durch welche konkreten Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die Ergebnisse des Runden Tisches in einem tatsächlich noch planungsoffenen Stadium berücksichtigt werden und nicht erst nachträglich symbolischen Charakter erhalten?

Streit um die Reihenfolge im Verfahren

Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die Frage, ob der von der BVV beschlossene Runde Tisch vor oder zumindest in einem echten offenen Stadium des Bebauungsplanverfahrens stattfinden muss. Nach Ansicht des Vereins wird das Verfahren durch die vom Bezirksamt gewählte Reihenfolge bereits so vorstrukturiert, dass der Beteiligungszweck entwertet werden könnte.

Das Bezirksamt verweist demgegenüber darauf, dass die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung noch vor der Sommerpause 2026 beginnen solle und der Runde Tisch parallel vorbereitet werde. Für Karlshorst e.V. ist das jedoch gerade kein Beleg für eine wirksame Umsetzung, sondern ein Zeichen dafür, dass der Runde Tisch faktisch in ein bereits vorgeprägtes Verfahren eingeordnet werde.

Letzte Frist bis zur Antwort

Mit Schreiben vom 2. Juli 2026 fordert der Verein das Bezirksamt nun auf, binnen sieben Kalendertagen eine vollständige und aktenbezogene Ergänzung zu liefern. Verlangt werden unter anderem konkrete Angaben dazu, welche verbindlichen Sperren, Entscheidungsvorbehalte oder sonstigen Sicherungen verhindern sollen, dass vor Durchführung des Runden Tisches bereits Tatsachen geschaffen werden.

Zudem soll das Bezirksamt offenlegen, welche Stelle die Reihenfolge der Verfahrensschritte beschlossen hat, welche internen Vermerke oder Entscheidungsvorlagen bereits vorliegen und aus welchen Gründen in der Antwort auf die Kleine Anfrage KA1130IX erklärt wurde, die Einberufung des Runden Tisches sei „noch nicht entschieden“, obwohl der BVV-Beschluss die Durchführung ausdrücklich verlange.

Blick auf die Bezirksaufsicht

Parallel zur Auseinandersetzung mit dem Bezirksamt liegt bereits eine aufsichtsrechtliche Eingabe bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vor. Auch dort richtet sich der Vorwurf auf die aus Sicht des Vereins fortdauernde Nichtumsetzung der BVV-Beschlusslage und die drohende Entwertung der beschlossenen Beteiligungsstruktur.

Sollte die neue Frist fruchtlos verstreichen, kündigt Karlshorst e.V. an, den Vorgang ohne weitere Ankündigung der Bezirksaufsicht vorzulegen und weitergehende aufsichtsrechtliche Maßnahmen zu beantragen. Der Streit um die Trabrennbahn Karlshorst dürfte damit in die nächste Runde gehen.