Der Entwurf für den Bebauungsplan 11-178 verspricht Wohnungsbau, Gewerbe und den Erhalt des Pferdesports. Doch ausgerechnet beim Naturschutz bleibt eine zentrale Frage offen: Wie sollen Verluste gesetzlich geschützter Biotope tatsächlich ersetzt werden?
Auf dem Gelände der Trabrennbahn Karlshorst soll ein neues Quartier entstehen. Der Bebauungsplan 11-178 sieht Wohnungsbau, Gewerbe, soziale Infrastruktur und neue Verkehrsflächen vor – bei gleichzeitigem Erhalt wesentlicher Teile der Trabrennbahn, der denkmalgeschützten Anlagen und des Pferdesports.
Die Planbegründung setzt dabei auf eine bekannte Formel: Nachverdichtung statt Außenentwicklung, Nutzung bereits erschlossener Flächen, neue Wohnungen in guter Lage. Das sind nachvollziehbare städtebauliche Ziele. Doch die Fläche ist eben nicht nur eine „untergenutzte“ oder „ungeordnete“ Reserve. Sie ist zugleich ein ökologisch wertvoller Freiraum mit gesetzlich geschützten Biotopen, seltenen Pflanzenarten und Lebensräumen für geschützte Tiere.
Gerade deshalb verdient ein Satz aus dem Umweltbericht besondere Aufmerksamkeit: Verluste geschützter Biotope sollen möglicherweise durch Begrünung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen ausgeglichen werden.
Das ist keine Kleinigkeit. Und es ist fachlich keineswegs überzeugend.
5,4 Hektar geschützte Biotope
Der Umweltbericht nennt für das etwa 41 Hektar große Plangebiet rund 5,4 Hektar gesetzlich geschützte Biotope. Das entspricht ungefähr 13 Prozent der Gesamtfläche. Erfasst wurden unter anderem Sand- und Trockenrasen, Röhrichte, Kleingewässer, Feuchtgebüsche, Strauchweiden, Feldgehölze sowie Moor- und Bruchwaldflächen.
Besonders bedeutsam sind die Trocken- und Sandtrockenrasen. Sie nehmen rund 18.226 Quadratmeter auf insgesamt 14 Biotopflächen ein. Dort wachsen nicht nur typische Trockenrasenarten. Nachgewiesen wurden auch besonders geschützte oder gefährdete Pflanzen – darunter Sandstrohblume, Heidenelke, Strandgrasnelke und die in Berlin vom Aussterben bedrohte Frühe Haferschmiele. An einzelnen Stellen finden sich hohe Anteile von Flechten und Moosen.
Das sind keine beliebigen Grünflächen zwischen Ställen, Wegen und Rennbahn. Es sind über lange Zeit entstandene Lebensräume mit speziellen Bodenverhältnissen, trockenem und nährstoffarmem Standort sowie einer besonderen Artenzusammensetzung.
Die Biotoptypenkartierung zeigt zudem eine große Vielfalt auf engem Raum: 49 verschiedene Biotoptypen auf 354 Teilflächen. 30 dieser Flächen stehen unter gesetzlichem Schutz. Neben den Trockenrasen betrifft das auch naturnahe Gewässer, Gehölzstrukturen und Feuchtlebensräume.
„Nur drei Prozent“ – aber wovon?
Die Planbegründung räumt ein, dass durch die Planung geschützte Biotope verloren gehen können. Beziffert wird dieser Verlust mit „ca. drei Prozent“ der erfassten geschützten Biotopstrukturen. Zugleich heißt es, vor ihrer Beseitigung müsse eine Befreiung bei der unteren Naturschutzbehörde beantragt werden.
Das klingt zunächst nach einem kleinen Eingriff. Doch diese Zahl beantwortet die entscheidenden Fragen nicht.
Drei Prozent können eine unbedeutende Randfläche sein. Sie können aber auch genau diejenigen Teilflächen betreffen, auf denen seltene Pflanzen wachsen, die als Verbindung zwischen Lebensräumen wirken oder für die ökologische Funktion des Gesamtkomplexes besonders wichtig sind.
Aus den bislang vorliegenden Unterlagen wird nicht klar:
- welche konkreten geschützten Biotope verloren gehen sollen,
- wie groß die betroffenen Flächen jeweils sind,
- ob dort besonders geschützte oder gefährdete Pflanzen wachsen,
- ob es sich um Kernflächen, Randbereiche oder ökologische Trittsteine handelt,
- wie die betroffenen Flächen mit anderen Trockenrasen, Gehölzen oder Gewässern verbunden sind,
- welche Folgen dies für Tiere und Pflanzen im Gesamtgebiet hat,
- und ob Variante 1 und Variante 2 des Planentwurfs unterschiedliche Verluste verursachen.
Eine Prozentzahl allein ist keine Eingriffsbilanz. Sie kann die Qualität eines Biotops, seine Seltenheit und seine Funktion im Naturhaushalt nicht abbilden.
Rohrlake: Ein Biotopverbund gerät unter Druck
Besonders kritisch ist der Bereich entlang der Rohrlake an der westlichen Grenze des Plangebiets. Dort treffen Gehölzbestände, Feuchtgebüsche, Strauchweiden, Moor- und Bruchwaldstrukturen sowie weitere unversiegelte Flächen aufeinander. Diese Räume sind nicht nur einzelne, voneinander getrennte Biotope. Sie bilden einen Biotopverbund: einen räumlichen Zusammenhang, in dem sich Pflanzen und Tiere ausbreiten, Nahrung finden, Schutz suchen und zwischen verschiedenen Teilhabitaten wechseln können.
Die Rohrlake funktioniert dabei als lineare ökologische Achse. Solche Achsen sind in verdichteten Stadtgebieten besonders wichtig, weil sie verbliebene Freiräume miteinander verbinden. Ihre Qualität liegt nicht nur in einzelnen geschützten Flächen, sondern in der Durchlässigkeit des gesamten Korridors: in Randzonen, Gehölzsäumen, offenen Übergängen, Feuchtbereichen und Rückzugsräumen.
Wenn die Bebauung bis unmittelbar an die Bezirksgrenze und damit bis dicht an diesen Korridor heranrückt, kann die Stabilität dieses Verbunds erheblich beeinträchtigt werden. Das geschieht nicht nur dann, wenn ein geschütztes Biotop direkt überbaut wird.
Auch die folgenden Wirkungen können den Verbund schleichend schwächen:
- Die Verengung der noch unversiegelten Korridore zwischen Baukörpern, Wegen und Zäunen.
- Der Verlust von Übergangszonen zwischen Gehölzen, Offenflächen und Feuchtbereichen.
- Zusätzliche Beleuchtung, die nachtaktive Arten und insbesondere Fledermäuse stören kann.
- Mehr Freizeitdruck, Hundeverkehr, Lärm und menschliche Präsenz unmittelbar an Rückzugsräumen.
- Neue Barrieren durch Gebäude, Grundstückseinfriedungen, Tiefgaragenzufahrten oder technische Anlagen.
- Veränderungen des Wasserhaushalts durch Versiegelung, Ableitung oder veränderte Versickerung.
- Störungen durch Bauarbeiten, Baustellenbeleuchtung und dauerhafte Pflegeintensivierung in bislang ruhigen Bereichen.
Ein Biotopverbund verliert seine Funktion oft nicht erst mit dem vollständigen Verschwinden einer Fläche. Er verliert sie bereits dann, wenn einzelne Elemente zu schmal, zu isoliert, zu hell, zu trocken oder zu stark gestört werden. Aus einem durchlässigen Korridor wird dann eine Restfläche ohne ausreichende ökologische Verbindung.
Die geplante Sicherung einzelner Grünflächen ist deshalb nicht automatisch ausreichend. Entscheidend ist, ob entlang der Rohrlake ein ausreichend breiter, unzerschnittener, dunkelverträglicher und hydrologisch funktionsfähiger Verbundkorridor dauerhaft gesichert wird. Das müsste vor einer Bebauung bis an die Bezirksgrenze fachlich kartiert, bewertet und verbindlich festgesetzt werden.
Begrünung ist nicht gleich Ersatz
Der Umweltbericht stellt in Aussicht, später zu prüfen, ob Verluste geschützter Biotope durch Begrünung nicht überbaubarer Flächen im Plangebiet ausgeglichen werden können.
Das ist als allgemeine Maßnahme für Stadtklima, Aufenthaltsqualität und Regenwasserrückhalt sinnvoll. Doch ein begrünter Innenhof, ein Rasen, eine Baumreihe oder eine Strauchpflanzung ersetzt nicht automatisch einen Sandtrockenrasen, ein Röhricht, ein Feuchtgebüsch oder einen Moorwald.
Gerade Sandtrockenrasen lassen sich nicht kurzfristig herstellen. Sie benötigen geeignete, magere und meist sandige Böden, offene Bodenstellen, ein passendes Pflegekonzept und vor allem Zeit. Ihre typische Pflanzen-, Flechten- und Moosgemeinschaft entwickelt sich über lange Zeiträume. Auch die Funktion als Lebensraum für Insekten, Reptilien, Vögel und Säugetiere entsteht nicht allein durch eine neue Ansaat.
Ähnliches gilt für Kleingewässer und Feuchtbiotope. Ein neu angelegtes Wasserbecken ist nicht automatisch gleichwertig mit einem naturnah entwickelten Gewässer. Entscheidend sind Wasserhaushalt, Uferstruktur, Vegetation, dauerhafte Pflege und die Erreichbarkeit für Amphibien. Für Moor- und Bruchwaldflächen oder alte Gehölzbestände gilt dies erst recht: Ihr ökologischer Wert hängt vom Standort, vom Boden, von der Feuchtigkeit, vom Alter und von den gewachsenen Strukturen ab.
Ein Naturraum mit vielen Funktionen
Die vorliegenden Untersuchungen zeigen, dass die Biotope im Gebiet nicht isoliert betrachtet werden können. Trocken- und Halbtrockenrasen dienen als Lebensraum für Zauneidechsen, Feldhasen sowie gefährdete Vogelarten wie Haubenlerche und Steinschmätzer. Gehölze und alte Bäume bieten Quartier- und Nahrungspotenziale für Fledermäuse, Brutvögel, Käfer und Waldameisen. Die Kleingewässer haben Bedeutung für Amphibien.
Das macht die Frage nach dem Ersatz noch wichtiger. Ein Nistkasten kann eine zerstörte Baumhöhle nicht in jeder Hinsicht ersetzen. Ein Fledermauskasten schafft kein Jagdhabitat. Und eine Ersatzpflanzung erfüllt nicht kurzfristig die Funktion eines alten, strukturreichen Gehölzes.
Die artenschutzrechtlichen Maßnahmen – Bauzeitenregelungen, Kontrollen vor Abriss und Fällung, Nistkästen, Fledermausquartiere und Lichtmanagement – können sinnvoll und notwendig sein. Sie lösen aber nicht automatisch das Grundproblem eines großräumigen Verlusts oder einer Fragmentierung von Lebensräumen.
Zentrale Fragen bleiben offen
Der Umweltbericht enthält selbst den Hinweis, dass die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung nach dem Berliner Leitfaden erst im weiteren Verfahren im ausführlichen Verfahren ergänzt werden soll. Auch der konkrete Umfang der Eingriffe und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen müsse noch geprüft und bewertet werden.
Das ist für eine frühe Beteiligungsphase nicht ungewöhnlich. Dennoch ist es ein Problem, wenn zugleich bereits Baufelder und Nutzungen vorbereitet werden, deren Umsetzung möglicherweise den Verlust geschützter Biotope oder die Schwächung des Biotopverbunds voraussetzt.
Denn gesetzlich geschützte Biotope stehen nicht unter einem bloßen Abwägungsvorbehalt. Ihre Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung ist grundsätzlich verboten. Eine spätere Befreiung ist kein Automatismus. Sie muss fachlich und rechtlich begründet werden. Dazu gehört insbesondere die Prüfung, ob der Eingriff vermeidbar ist, ob es mildere Planungsalternativen gibt und ob ein Ersatz tatsächlich gleichwertig, dauerhaft gesichert und rechtzeitig wirksam sein kann.
Für den Bereich Rohrlake kommt ein weiterer Prüfauftrag hinzu: Es muss nachgewiesen werden, dass der Biotopverbund nicht nur flächenmäßig, sondern auch funktional erhalten bleibt. Ein schmaler Grünstreifen zwischen Bebauung und Bezirksgrenze genügt nicht, wenn er durch Licht, Lärm, Wege, Zäune, Versiegelung oder hydrologische Veränderungen seine ökologische Durchlässigkeit verliert.
Erst Bilanz, dann Bauflächen
Die Planung sollte daher nicht bei einer allgemeinen Zusage zur Begrünung stehen bleiben. Vor einer weiteren Verfestigung der Bauflächen braucht es eine vollständige, öffentlich nachvollziehbare Bilanz.
Erforderlich wären insbesondere:
- eine kartenscharfe Darstellung sämtlicher betroffener Biotope,
- absolute Flächenangaben für Erhalt, Verlust und Ersatz,
- eine getrennte Bewertung beider Planvarianten,
- eine Bewertung der vorkommenden geschützten und gefährdeten Arten,
- eine Funktionsanalyse des Biotopverbunds entlang der Rohrlake,
- eine Untersuchung zu Mindestbreite, Durchlässigkeit, Dunkelheit und Störungsarmut des Korridors,
- eine Prüfung der Auswirkungen auf Wasserhaushalt, Versickerung und Feuchtbiotope,
- eine Prüfung von Vermeidungs- und Planungsalternativen,
- konkrete Ersatzflächen mit gesicherter Verfügbarkeit,
- ein Pflege- und Finanzierungskonzept,
- ein verbindliches Monitoring mit Erfolgskriterien,
- und eine nachvollziehbare Prüfung der naturschutzrechtlichen Befreiung.
Die entscheidende Frage
Auf der Trabrennbahn Karlshorst darf die Planung nicht so tun, als ließen sich gewachsene Trockenrasen, Feuchtflächen, alte Gehölzstrukturen und ein funktionierender Biotopverbund beliebig gegen allgemeines Neubaugrün eintauschen.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob im Quartier später mehr Grün gepflanzt wird. Sie lautet: Welcher konkrete Naturwert geht verloren – und kann er wirklich, am richtigen Ort und dauerhaft, gleichwertig ersetzt werden?
Für die Rohrlake kommt eine zweite Frage hinzu: Bleibt entlang der Bezirksgrenze ein echter, funktionsfähiger Naturkorridor bestehen – oder nur ein schmaler Reststreifen zwischen neuer Bebauung, Wegen und Zäunen?
Die Formel vom „ausgleichsfähigen“ Biotopverlust ist keine fachlich tragfähige Lösung. Sie ist nur eine Annahme.