Allgemeines
Es werde befürchtet, dass das gesamte Projekt angesichts der enormen
Dimensionen letztendlich für viel Missstimmungen bei und Beeinträchtigungen für
die bisherigen Bewohner bringen werde.
(Bürger/in 17)
ABWÄGUNG:
Die Einschätzung wird nicht geteilt. Der Bebauungsplan wirkt sich insgesamt positiv
auf das angrenzende Stadtgebiet aus.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Grundsätzlich ist die Planung in Ordnung, da es sich um ein separates Ensemble
handelt.
(Bürger/in 4)
ABWÄGUNG:
Die Stellungnahme bestätigt die Planung.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Planungsabhängigkeiten würden in einer komplexen Struktur von Informationen
„unsichtbar“, so dass selbst die planende Behörde Fehler und lmplikationen der
Planung nicht mehr erfasse. Der für die Verkehrserschließung integrale
Blockdammweg werde z. B. in der Begründung und im Verkehrsgutachten
abweichend beschrieben. Dies sei irreführend und unzumutbar. Die Bewertung
werde damit erschwert bzw. verhindert. Widerspruchsbehaftete Pläne könnten
nicht überprüft werden. Der vorliegende Bebauungsplan sei daher zu überarbeiten
und erneut auszulegen.
(Bürger/innen 9, 10)
ABWÄGUNG:
Die Formulierungen zum Blockdammweg werden überarbeitet. Eine „Irreführung“
ist in diesem Punkt nicht zu erkennen, vielmehr handelt es sich lediglich um eine
redaktionelle Ungenauigkeit. Wie aus dem einen benannten Punkt geschlossen
werden kann, dass der gesamte Plan nebst Begründung und Gutachten
„widerspruchsbehaftet“ sei, ist nicht nachvollziehbar. Eine erneute Offenlage des
Plans aufgrund der formulierten Einwände ist nicht erforderlich.
ERGEBNIS:: Überarbeitung von Verkehrsgutachten und Begründung; keine
Planänderung.
Mit dem StEP Wirtschaft 2030 werde sich nach Auskunft des Senats ein deutlicher
Umschwung und Fokus auf die Entwicklung von Gewerbeflächen ergeben. Die
Entwicklung des Bereichs sollte die initiale Bebauungsplanstruktur 11-47 mit den
entsprechenden Leitlinien aufgreifen und sie bezirksübergreifend mit der
Entwicklung des Funkhauses, dem geplanten Hotelbauvorhaben von Uwe Fabich,
der zukünftigen Nutzung des alten Kraftwerks, der Gaswerksiedlung, der Reederei
Riedel sowie der weiteren Gewerbebetriebe verzahnen.
(Bürger/innen 9, 10)
ABWÄGUNG:
Die Entwicklung der Planung erfolgte in einem mehrjährigen Planungs- und
Abwägungsprozess,in dem die städtebaulichen Ziele und Planungen Schritt für
Schritt konkretisiert und weiterentwickelt wurden. Das Land Berlin will das
Plangebiet als kompakten, urbanen und zugleich grünen Wohnstandort mit einem
hochwertigen und umfassenden Angebot an öffentlichen Flächen entwickeln. Der
Wille, einen kompakten Wohnstandort zu schaffen, fand bereits in der
FNP-Änderung „Karlshorst West / Blockdammweg“ seinen Niederschlag. Eine
überwiegend gewerbliche Entwicklung des Plangebiets ist nicht aus dem FNP
entwickelbar. Im Übrigen wären einer umfangreicheren gewerblichen Nutzung
enge immissionsschutzrechtliche Grenzen gesetzt.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Der Investor solle im gesamten Erdgeschossbereich Räume für Kita,
Senioren-Wohnungen, barrierefreie Wohnungen für Schwerbehinderte,
Kleingewerbe und Dienstleistung einrichten.
(Bürger/in 13)
ABWÄGUNG:
Für den Bebauungsplan 11-47ba wurde im Juli 2018 ein städtebaulicher Vertrag
mit den Investoren abgeschlossen. Die darin enthaltenen Regelungen entsprechen
dem „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“. Vertragliche
Verpflichtungen der Investoren zur in der Stellungnahme geforderten
Erdgeschossnutzung wären weder den gesamten Umständen angemessen, noch
entsprächen sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Dessen ungeachtet
ermöglichen die Festsetzungen des Bebauungsplans grundsätzlich eine
entsprechende Nutzung.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019
|