Ergebnisse Beteiligung B-Plan Parkstadt

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Allgemeines
Es werde befürchtet, dass das gesamte Projekt angesichts der enormen Dimensionen letztendlich für viel Missstimmungen bei und Beeinträchtigungen für die bisherigen Bewohner bringen werde.
(Bürger/in 17)
ABWÄGUNG:
Die Einschätzung wird nicht geteilt. Der Bebauungsplan wirkt sich insgesamt positiv auf das angrenzende Stadtgebiet aus.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Grundsätzlich ist die Planung in Ordnung, da es sich um ein separates Ensemble handelt.
(Bürger/in 4)
ABWÄGUNG:
Die Stellungnahme bestätigt die Planung.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Planungsabhängigkeiten würden in einer komplexen Struktur von Informationen „unsichtbar“, so dass selbst die planende Behörde Fehler und lmplikationen der Planung nicht mehr erfasse. Der für die Verkehrserschließung integrale Blockdammweg werde z. B. in der Begründung und im Verkehrsgutachten abweichend beschrieben. Dies sei irreführend und unzumutbar. Die Bewertung werde damit erschwert bzw. verhindert. Widerspruchsbehaftete Pläne könnten nicht überprüft werden. Der vorliegende Bebauungsplan sei daher zu überarbeiten und erneut auszulegen.
(Bürger/innen 9, 10)
ABWÄGUNG:
Die Formulierungen zum Blockdammweg werden überarbeitet. Eine „Irreführung“ ist in diesem Punkt nicht zu erkennen, vielmehr handelt es sich lediglich um eine redaktionelle Ungenauigkeit. Wie aus dem einen benannten Punkt geschlossen werden kann, dass der gesamte Plan nebst Begründung und Gutachten „widerspruchsbehaftet“ sei, ist nicht nachvollziehbar. Eine erneute Offenlage des Plans aufgrund der formulierten Einwände ist nicht erforderlich.
ERGEBNIS:: Überarbeitung von Verkehrsgutachten und Begründung; keine Planänderung.
Mit dem StEP Wirtschaft 2030 werde sich nach Auskunft des Senats ein deutlicher Umschwung und Fokus auf die Entwicklung von Gewerbeflächen ergeben. Die Entwicklung des Bereichs sollte die initiale Bebauungsplanstruktur 11-47 mit den entsprechenden Leitlinien aufgreifen und sie bezirksübergreifend mit der Entwicklung des Funkhauses, dem geplanten Hotelbauvorhaben von Uwe Fabich, der zukünftigen Nutzung des alten Kraftwerks, der Gaswerksiedlung, der Reederei Riedel sowie der weiteren Gewerbebetriebe verzahnen.
(Bürger/innen 9, 10)
ABWÄGUNG:
Die Entwicklung der Planung erfolgte in einem mehrjährigen Planungs- und Abwägungsprozess,in dem die städtebaulichen Ziele und Planungen Schritt für Schritt konkretisiert und weiterentwickelt wurden. Das Land Berlin will das Plangebiet als kompakten, urbanen und zugleich grünen Wohnstandort mit einem hochwertigen und umfassenden Angebot an öffentlichen Flächen entwickeln. Der Wille, einen kompakten Wohnstandort zu schaffen, fand bereits in der FNP-Änderung „Karlshorst West / Blockdammweg“ seinen Niederschlag. Eine überwiegend gewerbliche Entwicklung des Plangebiets ist nicht aus dem FNP entwickelbar. Im Übrigen wären einer umfangreicheren gewerblichen Nutzung enge immissionsschutzrechtliche Grenzen gesetzt.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Der Investor solle im gesamten Erdgeschossbereich Räume für Kita, Senioren-Wohnungen, barrierefreie Wohnungen für Schwerbehinderte, Kleingewerbe und Dienstleistung einrichten.
(Bürger/in 13)
ABWÄGUNG:
Für den Bebauungsplan 11-47ba wurde im Juli 2018 ein städtebaulicher Vertrag mit den Investoren abgeschlossen. Die darin enthaltenen Regelungen entsprechen dem „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“. Vertragliche Verpflichtungen der Investoren zur in der Stellungnahme geforderten Erdgeschossnutzung wären weder den gesamten Umständen angemessen, noch entsprächen sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Dessen ungeachtet ermöglichen die Festsetzungen des Bebauungsplans grundsätzlich eine entsprechende Nutzung.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019