Ergebnisse Beteiligung B-Plan Parkstadt

ErgebnisseWohnfolgeeinrichtungenGrundschule 
Grundschule
Die Planung sei durch die von der BVV gewünschte 3-zügigkeit der Grundschule überholt. Der Flächenbedarf sei entsprechend anzupassen.
(Bürger/innen 9, 10)
ABWÄGUNG:
Zwischen dem bezirklichen Schul- und Sportamt sowie der SenBJF und der SenStadt- Wohn wurde übereinstimmend festgehalten, dass die Grundstücksfläche für den Bau einer dreizügigen Grundschule zwar knapp bemessen sei, die geplante Viergeschossigkeit jedoch den Bau auf der Grundstücksfläche zulässt. Die im Geltungsbereich des festgesetzten Bebauungsplans 11-47a planerisch ermöglichte, ungedeckte Sportanlage soll der Grundschule zur Verfügung stehen. Die geplante Schule wurde 2018 als dreizügige Grundschule, viergeschossig in das Wettbewerbsprogramm für modulare Grundschulen und Sporthallen des Senats aufgenommen. Die geplante Grundschule ist Teil der Berliner Schulbauoffensive (BSO) und in der 2. Tranche der Finanzierung enthalten.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Karlshorst erlebe im Bereich der Grundschulversorgung einen Notstand von zurzeit 354 fehlenden Grundschulplätzen. Dieser Zustand wird sich bis 2023/24 auf ein Defizit von 805 Plätzen verschärfen. Die Erteilung von Baugenehmigungen für weiteren Wohnungsbau in Kopplung mit Schulbau, der aber den tatsächlich durch das Bauvorhaben erzeugten Bedarf nicht decke, sei rechtswidrig.
(Bürger/innen 9, 10)
ABWÄGUNG:
Mit der Planung wird kein Notzustand verschärft; vielmehr erfährt die Grundschulversorgung in Karlshorst durch die geplante dreizügige Grundschule eine deutliche Verbesserung. Mit der geplanten dreizügigen Grundschule entstehen 432 Schulplätze. Dem steht ein durch die geplante Bebauung ausgelöster Bedarf an staatlichen Grundschulplätzen von 109 gegenüber.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Ein Schulneubau dürfe nicht an einen privaten Investor vergeben werden.
(Bürger/in 4)
ABWÄGUNG:
Gemäß städtebaulichen Vertrag ist vorgesehen, dass das Land Berlin die geplante Schule errichtet. Das Schulgrundstück wird hierfür von Bonava an das Land Berlin übertragen.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019
Kommentar Karlshorst e.V.:
Der durch die geplante Bebauung ausgelöste Bedarf liegt durch die zusätzlichen 176 Staffelgeschosswohnungen bei 128 Plätzen gemäß Berliner Modell.
Diese Berechnung entspricht einem Durchschnittsmodell mit 18% Wohnbevölkerung unter 18 Jahren, in Karlshorst Süd liegt dieser Wert bei 24,9 %, also ca. 50% höher. Bei Erstbezug entspricht die Altersverteilung nicht der angenommen Normalverteilung, sodass der tatsächlich ausgelöste Bedarf in den kommenden Jahren deutlich höher liegen dürfte.