Grundschule
Die Planung sei durch die von der BVV gewünschte 3-zügigkeit der Grundschule
überholt. Der Flächenbedarf sei entsprechend anzupassen.
(Bürger/innen 9, 10)
ABWÄGUNG:
Zwischen dem bezirklichen Schul- und Sportamt sowie der SenBJF und der
SenStadt- Wohn wurde übereinstimmend festgehalten, dass die Grundstücksfläche
für den Bau einer dreizügigen Grundschule zwar knapp bemessen sei, die geplante
Viergeschossigkeit jedoch den Bau auf der Grundstücksfläche zulässt. Die im
Geltungsbereich des festgesetzten Bebauungsplans 11-47a planerisch ermöglichte,
ungedeckte Sportanlage soll der Grundschule zur Verfügung stehen. Die geplante
Schule wurde 2018 als dreizügige Grundschule, viergeschossig in das
Wettbewerbsprogramm für modulare Grundschulen und Sporthallen des Senats
aufgenommen. Die geplante Grundschule ist Teil der Berliner Schulbauoffensive
(BSO) und in der 2. Tranche der Finanzierung enthalten.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Karlshorst erlebe im Bereich der Grundschulversorgung einen Notstand von zurzeit
354 fehlenden Grundschulplätzen. Dieser Zustand wird sich bis 2023/24 auf ein
Defizit von 805 Plätzen verschärfen. Die Erteilung von Baugenehmigungen für
weiteren Wohnungsbau in Kopplung mit Schulbau, der aber den tatsächlich durch
das Bauvorhaben erzeugten Bedarf nicht decke, sei rechtswidrig.
(Bürger/innen 9, 10)
ABWÄGUNG:
Mit der Planung wird kein Notzustand verschärft; vielmehr erfährt die
Grundschulversorgung in Karlshorst durch die geplante dreizügige Grundschule
eine deutliche Verbesserung. Mit der geplanten dreizügigen Grundschule entstehen
432 Schulplätze. Dem steht ein durch die geplante Bebauung ausgelöster Bedarf an
staatlichen Grundschulplätzen von 109 gegenüber.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Ein Schulneubau dürfe nicht an einen privaten Investor vergeben werden.
(Bürger/in 4)
ABWÄGUNG:
Gemäß städtebaulichen Vertrag ist vorgesehen, dass das Land Berlin die geplante
Schule errichtet. Das Schulgrundstück wird hierfür von Bonava an das Land Berlin
übertragen.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019
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