Ergebnisse Beteiligung B-Plan Parkstadt

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Fahrradinfrastruktur
Es sei wichtig, eine optimale Fahrradinfrastruktur zu schaffen. Der Verlegung der Wendemöglichkeit der Straßenbahn werde widersprochen, da diese die Fahrradstraße verbauen und eine schwierige Verkehrssituation schaffen würde.
(Bürger/in 4)
Hönower Wiesenweg, Trautenauer Straße und Hegemeisterweg erhielten keine Fahrradwege. Auch innerhalb des Plangebiets blieben Fahrradfahrer unberücksichtigt.
(Bürger/innen 9, 10)
Wo sollen die geplanten sicheren Radwege langführen?
(Bürger/in 11)
ABWÄGUNG:
Das Ziel der Schaffung einer optimalen Fahrradinfrastruktur wird uneingeschränkt geteilt. Gegenstand des Bebauungsplans und des mit den Investoren geschlossenen städtebaulichen Vertrags ist daher die Schaffung einer durchgehenden Raderschließung auf der Nord-Süd-Achse des neuen Quartiers bis zum Blockdammweg, die lichtsignalisierte Führung der Radfahrer über den Blockdammweg zur bestehenden Blockdammbrücke sowie der Anschluss an die Radverkehrsanlagen im Bereich Blockdammweg einschließlich Weiterführung bis zur Trautenauer Straße. Für die Planstraßen, den Hönower Wiesenweg sowie die Trautenauer Straße ist Tempo 30 vorgesehen. Die Anlage gesonderter Anlagen für den Radverkehr ist hier nicht erforderlich. Der Hegemeisterweg ist nicht Bestandteil des Plangebiets. Die Wendemöglichkeit der Straßenbahn wird nicht „verlegt“. Vielmehr bestehen Überlegungen zur Ermöglichung der Taktverdichtung eine neue Kehranlage im Bereich des alten Blockdammwegs I Wandlitzstraße einzurichten. Die o. g. Kehranlage wird die Radwegeverbindung nicht verbauen.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Es gäbe den Bürgervorschlag, die Wandlitzstraße und den Traberweg als Fahrradwege auszubauen.
(Bürger/in 4)
ABWÄGUNG:
Weder ein etwaiger Ausbau der Wandlitzstraße noch des Traberwegs als Fahrradwege sind Gegenstand dieses Bebauungsplan-Verfahrens.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Die Breite der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fußgänger- und Radfahrerbereich“ sei mit 3,80 m (3,50 m) geplant. Gemäß der AV Geh- und Radwege sollen selbstständig geführte gemeinsame Geh- und Radwege 4,00 m breit sein.
(SenStadtWohn Z MI 1).
ABWÄGUNG:
Die in der AV Geh- und Radwege benannte Breite stellt einen Sollwert dar, von dem im Einzelfall abgewichen werden kann. Im vorliegenden Fall führen zwei in einer Entfernung von nur ca. 11 m parallel geführte Wege von Nord nach Süd durch die öffentliche Parkanlage. Sofern erforderlich, wäre später auch die Beschilderung eines Wegs als Radweg und des anderen Wegs als Gehweg möglich. An der Planung wird daher unverändert festgehalten.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019