Ergebnisse Beteiligung B-Plan Parkstadt

ErgebnisseErschließungBlockdammweg / Ehrlichstraße 
Blockdammweg / Ehrlichstraße
Der Blockdammweg sei mit zwei Fahrstreifen pro Richtung angegeben. Dies entspreche nicht der Realität. Vielmehr sei einer als Angebotsstreifen für Radfahrer ausgewiesen.
(Bürger/innen 8, 9, 10, 15, 16, 17)
ABWÄGUNG:
Verkehrsgutachten und Begründung sind hier nicht präzise formuliert und werden daher in diesem Punkt redaktionell überarbeitet.
ERGEBNIS: Überarbeitung von Verkehrsgutachten und Begründung; keine Planänderung.
Der Anschluss des Wohngebiets über die Rad- und Fußverkehrsachse in Verlängerung der Planstraße F sowie des Hönower Wiesenwegs an den Blockdammweg erforderten Anpassungen der Knotenpunktgestaltung einschließlich einer signaltechnischen Sicherung. Leider lägen hier keine Erkenntnisse zur entwurfstechnischen Bearbeitung für diese Anbindungen, zu vertraglichen Vereinbarungen o. ä. vor. Es werde um Informationen und Einbeziehung in diesen Prozess gebeten. Daher könne keine Bestätigung der Darstellung der öffentlichen Verkehrsflächen erfolgen.
(SenUVK IV B)
ABWÄGUNG:
Im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens wurde für den Knotenpunkt Blockdammweg / Ehrlichstraße in Abstimmung mit SenUVK, Abt. IV eine lichtsignalisierte Radwegquerung entwickelt. Zur Umsetzung selbiger hat sich der Investor im Rahmen des städtebaulichen Vertrags verpflichtet. Ebenso ist der Kreuzungsumbau im Bereich Blockdammweg / Hönower Wiesenweg (einschließlich Herstellung einer LSA) Gegenstand des städtebaulichen Vertrags. Die für die Umsetzung erforderlichen Flächen sind in beiden Fällen Bestandteil der zur Festsetzung vorgesehenen Straßenverkehrsfläche. Am 10. Dezember 2018 fand ein Abstimmungstermin mit Sen UVK IV B statt, bei dem das bestehende Informationsdefizit ausgeräumt werden konnte und die Planungen – im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens – final abgestimmt wurden. Im Ergebnis des Termins wurden die Festsetzungen bestätigt und Ergänzungen des städtebaulichen Vertrags vereinbart.
ERGEBNIS: Ergänzung vertraglicher Regelungen; keine Planänderung.
Die in den vorliegenden Materialien zur Radverkehrsführung enthaltenen Aussagen seien bzgl. der Ehrlichstraße nicht korrekt.
(SenUVK IV B)
ABWÄGUNG:
Die Begründung des Bebauungsplans wird ergänzt. Das Verkehrsgutachten wird um eine Aussage zum in den Knotenpunktskizzen Blockdammweg / Ehrlichstraße berücksichtigten baulichen Radweg in Verlängerung des südlichen Radwegs im Blockdammweg bis Trautenauer Straße ergänzt.
ERGEBNIS: Überarbeitung von Verkehrsgutachten und Begründung; keine Planänderung.
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019