Blockdammweg / Ehrlichstraße
Der Blockdammweg sei mit zwei Fahrstreifen pro Richtung angegeben. Dies
entspreche nicht der Realität. Vielmehr sei einer als Angebotsstreifen für Radfahrer
ausgewiesen.
(Bürger/innen 8, 9, 10, 15, 16, 17)
ABWÄGUNG:
Verkehrsgutachten und Begründung sind hier nicht präzise formuliert und werden
daher in diesem Punkt redaktionell überarbeitet.
ERGEBNIS: Überarbeitung von Verkehrsgutachten und Begründung; keine
Planänderung.
Der Anschluss des Wohngebiets über die Rad- und Fußverkehrsachse in
Verlängerung der Planstraße F sowie des Hönower Wiesenwegs an den
Blockdammweg erforderten Anpassungen der Knotenpunktgestaltung
einschließlich einer signaltechnischen Sicherung. Leider lägen hier keine
Erkenntnisse zur entwurfstechnischen Bearbeitung für diese Anbindungen, zu
vertraglichen Vereinbarungen o. ä. vor. Es werde um Informationen und
Einbeziehung in diesen Prozess gebeten. Daher könne keine Bestätigung der
Darstellung der öffentlichen Verkehrsflächen erfolgen.
(SenUVK IV B)
ABWÄGUNG:
Im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens wurde für den Knotenpunkt
Blockdammweg / Ehrlichstraße in Abstimmung mit SenUVK, Abt. IV eine
lichtsignalisierte Radwegquerung entwickelt. Zur Umsetzung selbiger hat sich der
Investor im Rahmen des städtebaulichen Vertrags verpflichtet. Ebenso ist der
Kreuzungsumbau im Bereich Blockdammweg / Hönower Wiesenweg
(einschließlich Herstellung einer LSA) Gegenstand des städtebaulichen Vertrags.
Die für die Umsetzung erforderlichen Flächen sind in beiden Fällen Bestandteil der
zur Festsetzung vorgesehenen Straßenverkehrsfläche. Am 10. Dezember 2018 fand
ein Abstimmungstermin mit Sen UVK IV B statt, bei dem das bestehende
Informationsdefizit ausgeräumt werden konnte und die Planungen – im Rahmen
des Bebauungsplan-Verfahrens – final abgestimmt wurden. Im Ergebnis des
Termins wurden die Festsetzungen bestätigt und Ergänzungen des städtebaulichen
Vertrags vereinbart.
ERGEBNIS: Ergänzung vertraglicher Regelungen; keine Planänderung.
Die in den vorliegenden Materialien zur Radverkehrsführung enthaltenen
Aussagen seien bzgl. der Ehrlichstraße nicht korrekt.
(SenUVK IV B)
ABWÄGUNG:
Die Begründung des Bebauungsplans wird ergänzt. Das Verkehrsgutachten wird
um eine Aussage zum in den Knotenpunktskizzen Blockdammweg / Ehrlichstraße
berücksichtigten baulichen Radweg in Verlängerung des südlichen Radwegs im
Blockdammweg bis Trautenauer Straße ergänzt.
ERGEBNIS: Überarbeitung von Verkehrsgutachten und Begründung; keine
Planänderung.
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019
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