Erschließung
Planungsvoraussetzungen wie der Aufbau der Blockdammbrücke, die Anbindung
der Wandlitzstraße und die Festlegungen der Radnetzstruktur (Umbau der
Ehrlichstraße durch BVG) sollten im Rahmen einer übergeordneten auf
Karlshorst bezogenen Infrastrukturplanung benannt werden.
(Bürger/innen 9, 10)
ABWÄGUNG:
Die aufgeführten Punkte sind weder Planungsvoraussetzungen für das geplante
Stadtquartier noch sind sie Gegenstand des Bebauungsplan-Verfahrens.
ERGEBNIS: Keine Planänderung
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019
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