Ergebnisse Beteiligung B-Plan Parkstadt

ErgebnisseVerkehrVerkehrsgutachten 
Verkehrsgutachten
Die Verkehrsuntersuchung von Januar 2018 entspreche nicht den Anforderungen des Planfalls und enthalte zur Verkehrssituation im Bereich Blockdammweg / Ehrlichstraße von Februar bis Oktober 2018 keine verwendbaren Ergebnisse.
(Bürger/innen 15, 16)
ABWÄGUNG:
Der derzeit in den Spitzenzeiten verstärkt auftretende Rückstau des Kfz-Verkehrs in der Ehrlichstraße hat seine Hauptursache in den Baumaßnahmen im Bereich der Treskowallee. Mögliche zeitlich begrenzte Situationen finden bei Verkehrsuntersuchungen regelmäßig keine Berücksichtigung. Bis zur vollständigen Realisierung des Planvorhabens werden noch einige Jahre vergehen. Somit ist weniger die Bestandssituation als vielmehr die verwendete Prognosebelastung der maßgebliche Betrachtungsfall.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Der Prognose-Nullfall sei nicht hinreichend berechnet und dargestellt, weil ein Teilnetz des Prognosenetzmodells fehle. Darüber hinaus sei zu beachten, dass die Entwicklungen der angrenzenden Bebauungspläne nicht im Prognosenetzmodell berücksichtigt seien.
(Bürger/in 15, 16)
ABWÄGUNG:
Die ausschließliche Übergabe und Verwendung von Verkehrsmengen aus dem Netzmodell stellt eine in Berlin weithin gängige Vorgehensweise dar und ist für die Erarbeitung von Verkehrsuntersuchungen regelmäßig ausreichend. Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung erfolgte eine zusätzliche Einbeziehung der zukünftig zu erwartenden Verkehre aus den Plangebieten 11-47a und 11-47c.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Die Formulierungen zur Gleisanzahl der Abstellanlage Karlshorst seien in der Verkehrsuntersuchung falsch und sollten überarbeitet werden.
(Bürger/in 15)
ABWÄGUNG:
Die Formulierung im Verkehrsgutachten wird redaktionell überarbeitet. Aus der Überarbeitung ergeben sich keine Änderungen der Ergebnisse des Gutachtens.
ERGEBNIS: Überarbeitung des Verkehrsgutachtens; keine Planänderung.
Der Prognose-Planfall nach Netzspinnenverteilung erzeuge nicht die dargestellte DTVw- Verteilung an den drei Kontenpunkten.
(Bürger/innen 9, 10)
ABWÄGUNG:
Ein Vergleich der DTVw-Werte des Prognose-Planfalls mit der Netzspinnenverteilung verbietet sich allein schon deshalb, da in ersteren Werten auch die DTVw-Werte im Bestand bzw. Prognose-Nullfall enthalten sind, die Netzspinnenverteilung sich jedoch ausschließlich auf den aus dem Planvorhaben resultierenden Verkehr bezieht.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019