Verkehrsgutachten
Die Verkehrsuntersuchung von Januar 2018 entspreche nicht den Anforderungen
des Planfalls und enthalte zur Verkehrssituation im Bereich Blockdammweg /
Ehrlichstraße von Februar bis Oktober 2018 keine verwendbaren Ergebnisse.
(Bürger/innen 15, 16)
ABWÄGUNG:
Der derzeit in den Spitzenzeiten verstärkt auftretende Rückstau des Kfz-Verkehrs in
der Ehrlichstraße hat seine Hauptursache in den Baumaßnahmen im Bereich der
Treskowallee. Mögliche zeitlich begrenzte Situationen finden bei
Verkehrsuntersuchungen regelmäßig keine Berücksichtigung. Bis zur vollständigen
Realisierung des Planvorhabens werden noch einige Jahre vergehen. Somit ist
weniger die Bestandssituation als vielmehr die verwendete Prognosebelastung der
maßgebliche Betrachtungsfall.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Der Prognose-Nullfall sei nicht hinreichend berechnet und dargestellt, weil ein
Teilnetz des Prognosenetzmodells fehle. Darüber hinaus sei zu beachten, dass die
Entwicklungen der angrenzenden Bebauungspläne nicht im Prognosenetzmodell
berücksichtigt seien.
(Bürger/in 15, 16)
ABWÄGUNG:
Die ausschließliche Übergabe und Verwendung von Verkehrsmengen aus dem
Netzmodell stellt eine in Berlin weithin gängige Vorgehensweise dar und ist für die
Erarbeitung von Verkehrsuntersuchungen regelmäßig ausreichend. Im Rahmen der
Verkehrsuntersuchung erfolgte eine zusätzliche Einbeziehung der zukünftig zu
erwartenden Verkehre aus den Plangebieten 11-47a und 11-47c.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Die Formulierungen zur Gleisanzahl der Abstellanlage Karlshorst seien in der
Verkehrsuntersuchung falsch und sollten überarbeitet werden.
(Bürger/in 15)
ABWÄGUNG:
Die Formulierung im Verkehrsgutachten wird redaktionell überarbeitet. Aus der
Überarbeitung ergeben sich keine Änderungen der Ergebnisse des Gutachtens.
ERGEBNIS: Überarbeitung des Verkehrsgutachtens; keine Planänderung.
Der Prognose-Planfall nach Netzspinnenverteilung erzeuge nicht die dargestellte
DTVw- Verteilung an den drei Kontenpunkten.
(Bürger/innen 9, 10)
ABWÄGUNG:
Ein Vergleich der DTVw-Werte des Prognose-Planfalls mit der
Netzspinnenverteilung verbietet sich allein schon deshalb, da in ersteren Werten
auch die DTVw-Werte im Bestand bzw. Prognose-Nullfall enthalten sind, die
Netzspinnenverteilung sich jedoch ausschließlich auf den aus dem Planvorhaben
resultierenden Verkehr bezieht.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019
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