Trautenauer Straße
Für die Trautenauer Straße werde - um den Kiezcharakter aufrecht zu erhalten und
die der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h sicherzustellen - angeregt,
Kopfsteinpflaster zu verbauen und Bodenkuppen zu errichten.
(Bürger/in 6)
ABWÄGUNG:
Die Einteilung und Gestaltung der Straßenverkehrsflächen ist nicht Gegenstand der
Festsetzungen des Bebauungsplans. Bei der Trautenauer Straße, der die Funktion
einer Sammelstraße zukommt, erscheinen besondere bauliche Maßnahmen im
Übrigen nicht angeraten.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Es werde befürchtet, dass Parkmöglichkeiten in der Trautenauer Straße verloren
gehen.
(Bürger/in 18)
ABWÄGUNG:
Die Einteilung und Gestaltung der Straßenverkehrsflächen ist nicht Gegenstand der
Festsetzungen des Bebauungsplans. Vielmehr ist die Vorplanung für die
Trautenauer Straße lediglich Bestandteil des abgeschlossenen
Erschließungsvertrags. Die Vorplanung sieht weiterhin die einseitige Anordnung
von Stellplätzen vor, dennoch wird sich die Stellplatzzahl durch geplante
Baumpflanzungen etwas reduzieren. Diesem Verlust wird eine große Anzahl neuer
Stellplätze im öffentlichen Straßenraum des neuen Stadtquartiers
gegenüberstehen.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019
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