Fauna
Die ökologische Bestandsaufnahme der Vogelwelt im Plangebiet sei fehlerhaft und
unvollständig. Nicht nur die beobachteten und im Plan festgehaltenen 29
Vogelarten, sondern insgesamt ca. 63 Vogelarten sowie Fledermäuse und
Greifvögel seien zu beobachten. Für einige Arten, vor allem für den Grünspecht,
seien ähnliche Überlegungen zu Erweiterungen des Grünstreifens anzustellen, wie
es schon für den Girlitz geschehen ist.
(Bürger/innen 9, 10, 18)
ABWÄGUNG:
Im Jahr 2015 erfolgte eine flächendeckende Erfassung aller Brutvogelarten
(Revierkartierung) im Zeitraum März bis Juni 2015. Darüber hinaus wurden die
Ergebnisse der 2010 durchgeführten Brutvogelkartierung in die
artenschutzrechtliche Prüfung einbezogen. Eine ein- oder auch zweijährige
Kartierung stellt immer eine „Momentaufnahme“ dar. Verschiebungen innerhalb
des Artspektrums sowie der Populationsdichten zwischen einzelnen Jahren sind
möglich. Ein großer Teil der von den Einwendern aufgezählten Vogelarten wurde
auch im Rahmen der durchgeführten Kartierungen nachgewiesen. Der Grünspecht
wurde 2010 nördlich des Blockdammwegs festgestellt. Eine Nutzung von
Nahrungshabitaten im Plangebiet ist möglich. Die für den Girlitz als
CEF-Maßnahme geplanten extensiv gepflegten Wiesenflächen stellen auch für den
Grünspecht geeignete Nahrungshabitate dar. Insgesamt ist festzustellen, dass eine
ausreichende Erfassungsintensität vorliegt. Weitere mögliche Brutvorkommen
können als unregelmäßig und sporadisch eingestuft werden, da diese Arten im
Plangebiet keine optimalen Habitatbedingungen vorfinden. Für Durchzügler und
Nahrungsgäste sind keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände zu erwarten.
Ein erweiterter Kartierzeitraum zur Erfassung von Zug- und Rastvogelarten ist nicht
erforderlich, da aufgrund der Habitatausstattung keine relevanten Zahlen dieser
Vögel zu erwarten sind.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Der in der faunistischen Erfassung (Tabelle 6) erwähnte Bunker müsse auf die
Nutzung als Winterquartier für Fledermäuse in den Wintermonaten nochmals
untersucht werden.
(Bürger/in 20)
ABWÄGUNG:
Der in den Faunistischen Erfassungen erwähnte Bunker „Gebäude-Nr. 13“ liegt
außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 11-47ba.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Was sei mit den im Gutachten nachgewiesenen Fledermäusen und ihren
Quartieren geworden? Die Gebäude, wo diese nachgewiesen wurden, seien
inzwischen abgerissen.
(Bürger/in 5)
ABWÄGUNG:
Die in den Gebäuden nachgewiesenen Fledermausquartiere wurden temporär auf
einem benachbarten Grundstück ausgeglichen. Ein dauerhafter ökologischer
Ausgleich erfolgt im Rahmen des Wohnungsneubaus innerhalb des Plangebiets,
entsprechend der Regelungen im städtebaulichen Vertrag.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Die artenschutzfachlichen Untersuchungen zu Reptilien aus dem Jahr 2015 seien
nicht ausreichend. Unklar sei zudem, ob sich seit 2015 doch Tiere angesiedelt
haben. Aufgrund der Bedeutung der Zauneidechsen-Populationen als Anhang
IV-Art der FFHRichtlinie werde eine weitere Untersuchung dringend empfohlen.
(Bürger/in 20)
ABWÄGUNG:
Im Jahr 2015 erfolgte eine Erfassung aller als Reptilienhabitat geeigneten Flächen
im Plangebiet. Dabei lag der Schwerpunkt auf der Erfassung der
artenschutzrechtlich relevanten Zauneidechse. Potenziell können sich nach 2015 im
Bereich der gerodeten Vorwaldstrukturen im westlichen Teil des Plangebiets
kurzfristig geeignete Habitatstrukturen für die Zauneidechse gebildet haben.
Aufgrund des rasch erfolgenden Stockausschlags ist mittlerweile wieder ein
niedriger, jedoch sehr dichter Robinienbestand gewachsen, der die Fläche als
Zauneidechsenhabitat entwertet. Grundsätzlich können im Rahmen der Entsieglung
der Flächen neue Zauneidechsenhabitate entstehen. Im Rahmen einer
Umwelt-Baubegleitung kann verhindert werden, dass sich im Bereich der neu
entstehenden Rohbodenstandorte geeignete Habitatstrukturen herausbilden.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Aufgrund der Nachweise von Amphibien in unmittelbarer Umgebung sei diese
Artengruppe während der Bauphase besonders zu beachten und zu schützen.
(Bürger/in 20)
ABWÄGUNG:
In drei Gartenteichen auf dem Gelände der Gartenarbeitsschule wurden die
ungefährdeten Arten Teichfrosch und Teichmolch mit kleinen Beständen
nachgewiesen. Zur Vermeidung der Ansiedlung von Amphibien in im Rahmen der
Bauarbeiten entstehenden temporären Gewässern, wurde im städtebaulichen
Vertrag eine ökologische Baubegleitung vereinbart.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019
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