Ergebnisse Beteiligung B-Plan Parkstadt

ErgebnisseUmwelt und NaturFauna 
Fauna
Die ökologische Bestandsaufnahme der Vogelwelt im Plangebiet sei fehlerhaft und unvollständig. Nicht nur die beobachteten und im Plan festgehaltenen 29 Vogelarten, sondern insgesamt ca. 63 Vogelarten sowie Fledermäuse und Greifvögel seien zu beobachten. Für einige Arten, vor allem für den Grünspecht, seien ähnliche Überlegungen zu Erweiterungen des Grünstreifens anzustellen, wie es schon für den Girlitz geschehen ist.
(Bürger/innen 9, 10, 18)
ABWÄGUNG:
Im Jahr 2015 erfolgte eine flächendeckende Erfassung aller Brutvogelarten (Revierkartierung) im Zeitraum März bis Juni 2015. Darüber hinaus wurden die Ergebnisse der 2010 durchgeführten Brutvogelkartierung in die artenschutzrechtliche Prüfung einbezogen. Eine ein- oder auch zweijährige Kartierung stellt immer eine „Momentaufnahme“ dar. Verschiebungen innerhalb des Artspektrums sowie der Populationsdichten zwischen einzelnen Jahren sind möglich. Ein großer Teil der von den Einwendern aufgezählten Vogelarten wurde auch im Rahmen der durchgeführten Kartierungen nachgewiesen. Der Grünspecht wurde 2010 nördlich des Blockdammwegs festgestellt. Eine Nutzung von Nahrungshabitaten im Plangebiet ist möglich. Die für den Girlitz als CEF-Maßnahme geplanten extensiv gepflegten Wiesenflächen stellen auch für den Grünspecht geeignete Nahrungshabitate dar. Insgesamt ist festzustellen, dass eine ausreichende Erfassungsintensität vorliegt. Weitere mögliche Brutvorkommen können als unregelmäßig und sporadisch eingestuft werden, da diese Arten im Plangebiet keine optimalen Habitatbedingungen vorfinden. Für Durchzügler und Nahrungsgäste sind keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände zu erwarten. Ein erweiterter Kartierzeitraum zur Erfassung von Zug- und Rastvogelarten ist nicht erforderlich, da aufgrund der Habitatausstattung keine relevanten Zahlen dieser Vögel zu erwarten sind.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Der in der faunistischen Erfassung (Tabelle 6) erwähnte Bunker müsse auf die Nutzung als Winterquartier für Fledermäuse in den Wintermonaten nochmals untersucht werden.
(Bürger/in 20)
ABWÄGUNG:
Der in den Faunistischen Erfassungen erwähnte Bunker „Gebäude-Nr. 13“ liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 11-47ba.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Was sei mit den im Gutachten nachgewiesenen Fledermäusen und ihren Quartieren geworden? Die Gebäude, wo diese nachgewiesen wurden, seien inzwischen abgerissen.
(Bürger/in 5)
ABWÄGUNG:
Die in den Gebäuden nachgewiesenen Fledermausquartiere wurden temporär auf einem benachbarten Grundstück ausgeglichen. Ein dauerhafter ökologischer Ausgleich erfolgt im Rahmen des Wohnungsneubaus innerhalb des Plangebiets, entsprechend der Regelungen im städtebaulichen Vertrag.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Die artenschutzfachlichen Untersuchungen zu Reptilien aus dem Jahr 2015 seien nicht ausreichend. Unklar sei zudem, ob sich seit 2015 doch Tiere angesiedelt haben. Aufgrund der Bedeutung der Zauneidechsen-Populationen als Anhang IV-Art der FFHRichtlinie werde eine weitere Untersuchung dringend empfohlen.
(Bürger/in 20)
ABWÄGUNG:
Im Jahr 2015 erfolgte eine Erfassung aller als Reptilienhabitat geeigneten Flächen im Plangebiet. Dabei lag der Schwerpunkt auf der Erfassung der artenschutzrechtlich relevanten Zauneidechse. Potenziell können sich nach 2015 im Bereich der gerodeten Vorwaldstrukturen im westlichen Teil des Plangebiets kurzfristig geeignete Habitatstrukturen für die Zauneidechse gebildet haben. Aufgrund des rasch erfolgenden Stockausschlags ist mittlerweile wieder ein niedriger, jedoch sehr dichter Robinienbestand gewachsen, der die Fläche als Zauneidechsenhabitat entwertet. Grundsätzlich können im Rahmen der Entsieglung der Flächen neue Zauneidechsenhabitate entstehen. Im Rahmen einer Umwelt-Baubegleitung kann verhindert werden, dass sich im Bereich der neu entstehenden Rohbodenstandorte geeignete Habitatstrukturen herausbilden.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Aufgrund der Nachweise von Amphibien in unmittelbarer Umgebung sei diese Artengruppe während der Bauphase besonders zu beachten und zu schützen.
(Bürger/in 20)
ABWÄGUNG:
In drei Gartenteichen auf dem Gelände der Gartenarbeitsschule wurden die ungefährdeten Arten Teichfrosch und Teichmolch mit kleinen Beständen nachgewiesen. Zur Vermeidung der Ansiedlung von Amphibien in im Rahmen der Bauarbeiten entstehenden temporären Gewässern, wurde im städtebaulichen Vertrag eine ökologische Baubegleitung vereinbart.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019