Stellplätze
Es sollten ausreichend Stellplätze für das Gebiet geschaffen werden. Je Wohnung
sollte mindestens 1 Stellplatz nachgewiesen werden.
(Bürger/innen 7, 13)
ABWÄGUNG:
Mit den geplanten Tiefgaragen, oberirdischen Stellplatzanlagen und vorgesehenen
Straßenquerschnitten kann eine ausreichende Stellplatzzahl geschaffen werden
(Schlüssel voraussichtlich ca. 1 Stellplatz/WE).
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019
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