Bäume
Die Leitlinien würden von einem Erhalt des Baumbestands auf dem ehemaligen
Furnierwerkgelände ausgehen, der neue Bebauungsplan von dessen Vernichtung.
(Bürger/innen 9, 10, 18)
ABWÄGUNG:
Die im Jahr 2008 beschlossenen städtebaulichen Leitlinien stell(t)en lediglich ein
erstes grobes Grundgerüst für die künftige nutzungsstrukturelle Entwicklung dar.
Die Planung wurde im Folgenden konkretisiert und weiterentwickelt. Das Land
Berlin will das Plangebiet als kompakten, urbanen und zugleich grünen
Wohnstandort entwickeln. Die Eingriffe in den Baumbestand werden innerhalb des
Plangebiets ausgeglichen.
ERGEBNIS: keine Planänderung.
Auf dem ehemaligen Furnierwerksgelände seien im Jahr 2015 umfangreiche
Rodungsarbeiten von Vorwald durchgeführt worden. Das stelle eine Umwandlung
von Wald dar, hätte einer Genehmigung bedurft und müsse ausgeglichen werden.
(Bürger/in 20)
ABWÄGUNG:
Die angesprochenen Vorwaldbestände wurden im Jahr 2010 erfasst. Ein Wald im
Sinne des Landeswaldgesetzes lag nicht vor. Die gemäß BaumSchVO Bln
geschützten Bäume wurden in der Eingriffsbegutachtung berücksichtigt. Der
Ausgleich erfolgt entsprechend den Vorgaben der BaumSchVO Bln.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
In den allgemeinen Wohngebieten sollten groß- statt kleinkronige Bäume
gepflanzt werden.
(Bürger/in 20)
ABWÄGUNG:
Eine Bepflanzung mit großkronigen Bäumen ist in den allgemeinen Wohngebieten
wegen der vorgesehenen Tiefgaragen nicht flächendeckend möglich.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Man habe keine Verpflichtung gefunden, dass der Investor alle erforderlichen
Ausgleiche, wie z.B. hochwachsende Straßenbäume, auf seinem Grundstück
realisieren muss.
(Bürger/in 13)
ABWÄGUNG:
Gemäß den Festsetzungen sind allein in den WA 2 bis WA 10 mindestens 29
Bäume zu pflanzen. Darüber hinaus werden in den öffentlichen und privaten
Verkehrs- und Grünflächen nach derzeitigem Stand über 390 weitere Bäume
gepflanzt.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019
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