Ergebnisse Beteiligung B-Plan Parkstadt

ErgebnisseVerkehrMotorisierter Individualverkehr (MIV)Waldsiedlung 
Waldsiedlung
Linksabbieger von der Straße Am Walde auf die Rummelsburger Landstraße könnten oft nur über Rechtsabbiegen und Fahrstopp zur Tankstelle die Fahrtrichtung ändern oder gefährlich eine Lücke nach längerem Warten suchen.
(Bürger/in 8)
Für die Kreuzung Am Walde / Rummelsburger Landstraße bestehe schon jetzt in Spitzenzeiten eine Überlastung. Es sei unklar, wie ein zukünftig dramatisch erhöhtes Verkehrsaufkommen abgewickelt werden soll. Dass der Verkehr dann nach Norden über die beiden anderen Knoten ausweichen könnte, sei falsch.
(Bürger/innen 9, 10)
ABWÄGUNG:
Für den benannten Knotenpunkt zeigen die Leistungsfähigkeitsbetrachtungen in allen Zufahrten der Hauptströme eine gute Qualitätsstufe des Verkehrsablaufs, die Zufahrten der Nebenströme sind in den Spitzenstunden jedoch nicht leistungsfähig. Dies trifft auch bereits im Bestand zu. Außerhalb der Spitzenstunden wird davon ausgegangen, dass eine Ausfahrt über den benannten Knotenpunkt leistungsfähig möglich ist. Die verkehrliche Untersuchung hat gezeigt, dass die beiden Knotenpunkte am Blockdammweg sowie der Ehrlichstraße noch über genügend Kapazitätsreserven verfügen, um in den Spitzenstunden etwaige Verkehrsströme statt nach Süden über die nördlichen Anbindungen des Plangebiets abzuwickeln. Ein Ausbau des Knotenpunkts Rummelsburger Landstraße / Am Walde wird daher nicht als erforderlich angesehen.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Es könne nicht sein, dass eine Zufahrt zum geplanten Wohnquartier durch die Waldsiedlung führe.
(Bürger/in 11)
Die Route verlaufe durch den Anwohnerbereich. Der Anliegerbereich sei aus Gründen des Denkmalschutzes eingerichtet worden. Bei einem erhöhten Verkehrsaufkommen seien Schäden durch Erschütterungen an den Gebäuden zu befürchten.
(Bürger/innen 9, 10)
ABWÄGUNG:
Zum Erreichen der Hauptverkehrsstraßen aus dem Gesamtgebiet (bestehende Siedlungsflächen und geplante Baugebiete) gibt es nur wenige Wege heraus. Es kann künftigen Einwohnern/innen im Gesamtgebiet nicht verboten werden, als Anlieger auch Anliegerstraßen zu nutzen. Die Einrichtung von Anliegerbereichen erfolgt aus verkehrlichen Gründen. Eine Gefährdung von Gebäuden durch Erschütterungen ist derzeit nicht zu erkennen.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019