Waldsiedlung
Linksabbieger von der Straße Am Walde auf die Rummelsburger Landstraße
könnten oft nur über Rechtsabbiegen und Fahrstopp zur Tankstelle die
Fahrtrichtung ändern oder gefährlich eine Lücke nach längerem Warten suchen.
(Bürger/in 8)
Für die Kreuzung Am Walde / Rummelsburger Landstraße bestehe schon jetzt in
Spitzenzeiten eine Überlastung. Es sei unklar, wie ein zukünftig dramatisch erhöhtes
Verkehrsaufkommen abgewickelt werden soll. Dass der Verkehr dann nach Norden
über die beiden anderen Knoten ausweichen könnte, sei falsch.
(Bürger/innen 9, 10)
ABWÄGUNG:
Für den benannten Knotenpunkt zeigen die Leistungsfähigkeitsbetrachtungen in
allen Zufahrten der Hauptströme eine gute Qualitätsstufe des Verkehrsablaufs, die
Zufahrten der Nebenströme sind in den Spitzenstunden jedoch nicht
leistungsfähig. Dies trifft auch bereits im Bestand zu. Außerhalb der Spitzenstunden
wird davon ausgegangen, dass eine Ausfahrt über den benannten Knotenpunkt
leistungsfähig möglich ist. Die verkehrliche Untersuchung hat gezeigt, dass die
beiden Knotenpunkte am Blockdammweg sowie der Ehrlichstraße noch über
genügend Kapazitätsreserven verfügen, um in den Spitzenstunden etwaige
Verkehrsströme statt nach Süden über die nördlichen Anbindungen des
Plangebiets abzuwickeln. Ein Ausbau des Knotenpunkts Rummelsburger
Landstraße / Am Walde wird daher nicht als erforderlich angesehen.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Es könne nicht sein, dass eine Zufahrt zum geplanten Wohnquartier durch die
Waldsiedlung führe.
(Bürger/in 11)
Die Route verlaufe durch den Anwohnerbereich. Der Anliegerbereich sei aus
Gründen des Denkmalschutzes eingerichtet worden. Bei einem erhöhten
Verkehrsaufkommen seien Schäden durch Erschütterungen an den Gebäuden zu
befürchten.
(Bürger/innen 9, 10)
ABWÄGUNG:
Zum Erreichen der Hauptverkehrsstraßen aus dem Gesamtgebiet (bestehende
Siedlungsflächen und geplante Baugebiete) gibt es nur wenige Wege heraus. Es
kann künftigen Einwohnern/innen im Gesamtgebiet nicht verboten werden, als
Anlieger auch Anliegerstraßen zu nutzen. Die Einrichtung von Anliegerbereichen
erfolgt aus verkehrlichen Gründen. Eine Gefährdung von Gebäuden durch
Erschütterungen ist derzeit nicht zu erkennen.
ERGEBNIS: Keine Planänderung.
Quelle: Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin; DS/1441/VIII vom 19.9.2019
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